Studienordnung
für das Fach Vorderasiatische Altertumskunde im
Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 10.03.1999

Aufgrund der 2 Abs. 4, 85 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S.532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S.213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität folgende Studienordnung für das Fach "Vorderasiatische Altertumskunde" erlassen:

Inhaltsübersicht


1. Geltungsbereich
2. Kurzbeschreibung des Faches
3. Studienziel(e), Tätigkeitsfelder nach dem Abschluß
4. Studienvoraussetzungen
5. Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
6. Studienablauf und Regelstudienzeit
7. Studienbeginn
8. Lehrveranstaltungsarten
9. Quantitative Studienanforderungen, Aufbau des Studiums, Nachweise
10. Zwischenprüfung
11. Magisterprüfung
12. Anrechnung
13. Studienberatung
14. Inkrafttreten

Anhang Studienverlaufsplan

1.
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Ordnung der Akademischen Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium der Vorderasiatischen Altertumskunde als Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Nach der bestandenen Prüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad "Magistra/Magister Artium" (M.A.).
 

2.
Kurzbeschreibung des Faches

Die Vorderasiatische Altertumskunde (oder Vorderasiatische Archäologie, wie sie in anderen Universitäten genannt wird) wurde als eigenständiges Fach erst 1948 an der FU-Berlin gegründet. Sie verfolgt das Ziel, anhand von Bodenfunden, gegebenenfalls philologischen Hinterlassenschaften und im Verbund mit modellhaften Überlegungen, die Kulturentwicklung im präislamischen Orient zu rekonstruieren. Idealiter umfaßt der Alte Orient in seiner geographischen Ausdehnung von West nach Ost: die Türkei bis Nordwest-Indien; von Nord nach Süd: die ehemaligen südrussischen Republiken bis zum Jemen. Der zeitliche Rahmen umfaßt die Spanne vom akeramischen Neolithikum (ca. 9. Jahrtausend v. Chr.) bis zur Islamisierung der altorientalischen Kulturen (ab dem 7. Jahrhundert n. Chr.). Da in großen Teilbereichen dieses Betrachtungsraumes, wenn auch nicht über den ganzen Zeitraum, sich verschiedene Kulturen der Keilschrift bedienten, ergibt sich eine enge inhaltliche Verbindung zum Fach Altorientalische Philologie. Obwohl bei der Erforschung der altorientalischen Kulturen der Schwerpunkt auf den Bereichen der Keilschriftkulturen liegt, also auf der Region, die man allgemein als "Größer-Mesopotamien" bezeichnet (Anatolien, Syrien, Iraq und Teile von West-Iran), so ist darin nicht ein überholter Mesopotamozentrismus begründet, sondern lediglich ein Rückgriff auf besonders günstige Fallstudien, begründet durch die höhere Dichte und Güte an Informationen. Grundsätzlich werden alle altorientalischen, also auch die schriftlosen Kulturen als gleichwertig betrachtet.
 
 

3.
Studienziel(e), Tätigkeitsfelder nach dem Abschluß

Das Studium soll die Befähigung zu vermitteln, Rekonstruktionsmodelle zu den altorientalischen Kulturen (also komplexen Systemen) wissenschaftlich fundiert kritisch zu bewerten, selbst solche Konstrukte auf entsprechender Basis zu erstellen und damit wissenschaftlich fundierten Einfluß auf die heutige Rezeption dieser Konstrukte zu nehmen. Folglich versteht es sich von selbst, daß eine ausschließlich artefaktbezogene Betrachtungsweise ungenügend ist. Will man vergangene Ideologiesysteme (profaner und sakraler Form), politische Organisationsformen, Ökonomie- und Ökosysteme als integrale Subsysteme vergangener Kulturen rekonstruieren, müssen zwangsläufig auch Fragestellungen und Modelle aus nichtarchäologischen Disziplinen berücksichtigt werden. Daraus folgt, daß die Wahl eines potentiellen Nebenfaches den Methodenkanon der Vorderasiatischen Altertumskunde ergänzen sollte. Will man der Heterogenität der Kulturen des Forschungsraumes mit ihren multilinearen, autonomen Entwicklungen gerecht werden, so ist es sinnlos, einschränkende Nebenfachempfehlungen auszusprechen. Eine Ausnahme bildet das in der Regel obligate Nebenfach Altorientalische Philologie, welches nur in speziellen Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache durch ein anderes erstes Nebenfach ersetzt werden sollte.

Bedingt durch die geringe Zahl an Dauerstellen für die Vorderasiatische Altertumskunde in Museen und am Deutschen Archäologischen Institut wird das Anstreben einer Hochschullehrerlaufbahn für die Studierenden vorrangig sein. Da jedoch ein Großteil der Absolventen außerhalb der Universität seinen Broterwerb wird finden müssen, ist die Kombination auch mit "nichthistorischen" Disziplinen wie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft u.ä. sinnvoll.
 

4.
Studienvoraussetzungen

(1) Um die ausländische Fachliteratur, die quantitativ überwiegt, verstehen zu können, müssen die Studierenden gute passive (= "funktionale") Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch mitbringen, da sonst der Studienerfolg gefährdet ist. Die nächstwichtigen europäischen Fremdsprachen sind Italienisch und Russisch. Der Nachweis von funktionalen Sprachkenntnissen im Englischen und Französischen erfolgt durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, ggf. unter Hinzuziehung einer Fachvertreterin, eines Fachvertreters.
 

5.
Wünschenswerte Qualifikationen

(1) Als allgemeine Studienvoraussetzung ist ein historisches Interesse an den altorientalischen Kulturen selbstverständlich.

(2) Im Magisterstudiengang sind Kenntnisse des Lateinischen nützlich, jedoch keine Voraussetzung für das Studium der Vorderasiatischen Altertumskunde.

(3) Kenntnisse rezent gesprochener orientalischer Sprachen (Arabisch, Persisch, Türkisch) erleichtern die Arbeit in den betreffenden Ländern selbst.

(4) Die Studierenden müssen sich darüber im klaren sein, daß der Arbeitsaufwand, der ihnen beim Studium der Vorderasiatischen Altertumskunde abverlangt wird, größer ist als bei manchen anderen Fächern, zu denen sie bessere Voraussetzungen z.B. in Form von Kulturtradition und/oder Sprachkenntnissen mitbringen.

(5) Zur Durchführung eines erfolgreichen Studiums ist in der Vorderasiatischen Altertums-kunde ein erhebliches Maß an Selbststudium gefordert. Dies ist bedingt durch das noch weitgehende Fehlen von zusammenfassender Grundlagenliteratur. Vor allem Hauptfach-studierende müssen einen profunden Ein- und Überblick über die Primärquellen haben, da sie sonst mit der Sekundärliteratur nicht quellenkritisch umgehen können. Dies erfordert enorme zusätzliche Arbeit. Wer dazu nicht bereit ist, wird im Fach scheitern.
 

6.
Studienablauf und Regelstudienzeit

(1) Der Studiengang "Magister" im Fach Vorderasiatische Altertumskunde ist als Haupt- und Nebenfach bei unterschiedlichen Anforderungen gleichermaßen in Grund- und Hauptstudium gegliedert; es kann ein "Aufbaustudiengang" folgen, der zur Promotion führt.

(2) Das Grundstudium dauert im allgemeinen vier Semester und wird mit der Zwischen-prüfung abgeschlossen (Abschluß in der Regel vor dem Beginn des 5. Fachsemesters). Das Hauptstudium dauert in der Regel ebenfalls vier Semester. Hinzu tritt ein Prüfungssemester, woraus sich eine Regelstudienzeit von neun Semestern ergibt. Auf diese Regelstudienzeit werden, nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat, Studienzeiten, in denen schwer-punktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu zwei Semestern nicht angerechnet.

(3) Das Studium hat einen Mindestumfang von 70 SWS (Hauptfach) bzw. 35 SWS (Nebenfach). Hiervon entfallen 35 SWS (Hauptfach) bzw. 17 SWS (Nebenfach) auf das Grundstudium und 35 SWS (Hauptfach) bzw. 18 SWS (Nebenfach) auf das Hauptstudium (cf. den Studienverlaufsplan im Anhang). 7 SWS (Hauptfach) bzw. 3 SWS (nebenfach entfallen hiervon auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich.
 

7.
Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
 

8.
Lehrveranstaltungsarten

(1) Reguläre Lehrveranstaltungen

Dem methodisch-exemplarischen Charakter der Ausbildung in Vorderasiatischer Altertumskunde entsprechend, gibt es außer der sich turnusmäßig wiederholenden mehrsemestrigen Einführungs-vorlesung keine Lehrveranstaltungen, die in einer bestimmten Reihenfolge studiert werden müßten. Allerdings werden gewisse grundlegende Proseminare ebenfalls im Turnus angeboten. Zu den normalen Lehrveranstaltungen eines ordnungsgemäßen Studiums gehören:
 

1a) Vorlesungen

1b) Pro- und Hauptseminare

1c) Kolloquien

1d) Exkursionen

2) Lehrveranstaltungen ergänzenden Charakters
 
 

Zu 1a)

Da die Vorderasiatische Altertumskunde als noch sehr junges Fach (cf. 2) nicht über alle Regionen und Perioden des Faches abdeckende Handbücher oder sonstiges Lehrmaterial verfügt, müssen turnusmäßig Vorlesungen angeboten werden, die den überaus heterogenen und sich ständig erweiternden Stoff ordnen. Ohne solche Vorlesungen ist das Fach nicht studierbar. Das Vorgetragene ist anhand von Primär- und Sekundärliteratur nachzuarbeiten.
 

Zu 1b)

Proseminare sind für Anfängerinnnen/Anfänger gedacht. Diese Veranstaltungen dienen dem Erwerb der Grundkenntnisse der Denkmälerkunde, Kulturgeschichte und Methodik des Faches. Hier müssen die Studierenden durch das Vortragen von Referaten aktiv mit zuarbeiten, sie werden dadurch unmittelbar an die Originalpublikationen herangeführt. Neben dem Erwerb von Grundkenntnissen steht die Hinführung zur Quellenkritik.

Hauptseminare sind Veranstaltungen für Fortgeschrittene. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Problemfelder in umfassenderer Form als in Proseminaren abzuhandeln. Erforderlich ist also nicht nur Rezeption und Paraphrase vorgegebener Sachverhalte, sondern die kritische Erarbeitung komplexer Fragestellungen und Erprobung eigener Erschließungs- und Analysemethoden.
 

Zu 1c)

Zwei Arten von Kolloquien werden nach Bedarf angeboten: zum einen die Doktoranden-Kolloquien, die der Vorstellung der im Institut entstehenden Dissertationen durch Promo-vierende und der kritischen Durchleuchtung ihrer methodischen Vorgehensweisen dienen. Durch turnusgemäße Vorlage weiterer Abschnittsergebnisse wird eine effektive Kontrolle über die kontinuierliche Arbeit an den Dissertationen erzielt.

Ein zweiter Kolloquiums-Typ zielt auf eine weitgefächerte Diskussion von fachübergreifenden Problemen ab. Interdisziplinäres Denken und Argumentieren stehen hierbei im Vordergrund.
 

Zu 1d)

Die Teilnahme an Exkursionen ist für Hauptfachstudierende Pflicht. Sie werden im Rahmen der Möglichkeiten der Universität finanziell unterstützt. Leider können wegen der Unterfinanzierung der Hochschulen Exkursionen in den Vorderen Orient zur Zeit nur selten durchgeführt werden.
 

(2) Lehrveranstaltungen ergänzenden Charakters
 

2a) Zeichenkurse

Sie dienen der Ausbildung der zeichnerischen Fähigkeiten, über die die Studierenden der Vorderasiatischen Altertumskunde verfügen sollten. Gemeint ist das gegenständliche, maßstäbliche Zeichnen.
 

2b) Lehrgrabungen

Solche Grabungen werden zur Zeit von keinem Drittmittelgeber für die Vorderasiatische Altertumskunde finanziert. Die Studierenden müssen ihre Kenntnisse in Vermessungstechnik, Plana- und Profilzeichnen, Grabungsorganisation und Felddokumentation daher in der Regel bei deutschen Bodendenkmals-grabungen oder entsprechenden ausländischen Grabungen erwerben.
 

2c) Sonstige Veranstaltungen

Wenn sich die Möglichkeit ergibt, werden zusätzliche Veranstaltungen durch besonders qualifizierte Lehrbeauftragte abgehalten, denkbar sind Kurse in Archäometrie, Physischer Anthropologie, AutoCAD (Computer-Aided-Design) etc.
 
 

9.
Quantitative Studienanforderungen, Aufbau des Studiums, Nachweise

(1) Die quantitativen Studienanforderungen sind Mindesterfordernisse.

(2) Es wird die Vorlage von Leistungsnachweisen und Teilnahmenachweisen sowie der erfolgreiche Abschluß einer Fachprüfung verlangt (Leistungsnachweise sind Nachweise mit Bezug auf eine bestimmte Lehrveranstaltung; Fachprüfungen beziehen sich auf größere Teilgebiete eines Faches):
 

A) Im Hauptfach wird als Voraussetzung zur Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses (Abschluß des Grundstudiums) verlangt:

- Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch

-2 Leistungsnachweise (in der Regel Referate aus archäologischen Übungen;
  eines davon muß schriftlich als Hausarbeit eingereicht werden)

- 2 Teilnahmenachweise aus weiteren Lehrveranstaltungen

- 1 Fachprüfung zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde
   (mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer)

- der Besuch eines der großen europäischen Museen mit orientalischer Abteilung wird empfohlen,
  gegebenfalls die Teilnahme an einer Exkursion

- die Teilnahme an einer Lehrgrabung in Deutschland wird empfohlen
 

Im Hauptstudium werden als Voraussetzung zur Prüfung im Hauptfach folgende Nachweise verlangt:

- 4 Leistungsnachweise (Referate; zwei davon sind schriftlich einzureichen)

- 6 weitere Teilnahmenachweise

- Nachweis der Teilnahme an einer Exkursion in ein orientalisches Land und/oder Nachweis der Teilnahme an
   einer Ausgrabung im Orient.

Diese Lehrveranstaltungen sind durch intensives Selbststudium zu ergänzen. Für das Grundstudium ist eine Leseliste erhältlich.
 
 

B) Im Nebenfach wird als Voraussetzung zur Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses (Abschluß des Grundstudiums) verlangt:

- Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch

- 1 Leistungsnachweis (Referat aus einer archäologischen Übung)

- 2 weitere Teilnahmenachweise

- 1 Fachprüfung zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde
   (mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer)

- Teilnahme an der Einführungsvorlesung und den einführenden Proseminaren

- der Besuch eines der größeren europäischen Museen mit orientalischer Abteilung wird empfohlen.
 
 

Im Hauptstudium werden bei der Meldung zur Prüfung im Nebenfach folgende Nachweise verlangt:

- 2 Leistungsnachweise (Referate aus archäologischen Seminaren; eines davon ist schriftlich ein- zureichen)
- 4 Teilnahmenachweise aus weiteren Lehrveranstaltungen
 

10.
Zwischenprüfung

(1) Bis zur Zwischenprüfung sollen die Studierenden zeigen, daß sie die zum Grundstudium gehörigen Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht, das verlangte Selbststudium ausreichend betrieben haben und daß ein erfolgreiches weiteres Studium erwartet werden kann.
 

(2) Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Eine formale Zulassung zur Zwischenprüfung ist nicht erforderlich. Im Hauptfach umfaßt die Zwischenprüfung eine mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer, im Nebenfach von 30 Minuten Dauer. Das Zwischenprüfungszeugnis wird vom Magisterprüfungsamt ausgestellt, sobald der Prüfling die Studienleistungen des Grundstudiums und die Sprachkenntnisse nachweist (durch Bescheinigungen einer Prüferin, eines Prüfers) und die Zwischenprüfung bestanden hat.
 

(3) Eine Mindest-Semesterzahl zum Ablegen der Zwischenprüfung ist nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte die Prüfung in der Regel zu Beginn des 5. Fachsemesters abgeschlossen sein.
 

Bei denjenigen Studierenden, die dem Prüfungsamt glaubhaft machen können, daß sie ein oder zwei Semester lang schwerpunktmäßig Sprachkenntnisse erworben haben, die für ihren Studiengang notwendig sind, werden diese Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Als notwendig werden diejenigen Sprachen anerkannt, die im Anhang A oder B der Magisterprüfungsordnung genannt sind (Englisch und Französisch).
 

11.
Magisterprüfung

(1) Im Magister-Examen sollen die Prüflinge nachweisen, daß sie die Befähigung zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden im Bereich der Vorderasiatischen Altertumskunde erworben haben und in der Lage sind, ein begrenztes Problem aus dem Fach in angemessener Zeit selbstständig mit wissen-schaftlicher Methodik zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

(2) Das Magister-Examen soll in der Regel im neunten Fachsemester abgelegt werden. Die genauen Termine der Prüfungsblöcke werden durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät festgelegt. Vor der Anmeldung zur Prüfung weisen die Prüflinge ihrer Prüferin/ihrem Prüfer nach, daß sie ein ordnungsgemäßes Studium absolviert und die für das Hauptstudium geforderten Nachweise erworben haben. Die Zulassung und die Anmeldung erfolgen im Magisterprüfungsamt.

(3) Die Prüfungsleistungen im Hauptfach bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Magisterarbeit ist nach Erfüllung der für das Hauptstudium geforderten Leistungen innerhalb von vier Monaten abzufassen. Sie entspricht nach Stoff und Methodenansatz einer Seminararbeit im Hauptseminar, doch wird ein umfangreicheres Thema gewählt. Sie braucht kein neues wissenschaftliches Ergebnis zu bringen, soll aber die Befähigung zum Anwenden der Methoden, zum Erkennen und Darstellen von Problemen und zum Verstehen der jeweiligen kulturgeschichtlichen Zusammenhänge deutlich machen. Geprüft werden allgemeines Verständnis, Methodenbeherrschung, Denkmälerkenntnis und die Fähigkeit zum Aufspüren und Darstellen wissenschaftlicher Fragen sowie die Kenntnis der Sekundärliteratur in bezug auf alle rekonstruierbaren Aspekte altorientalischer Kulturen und zusätzliche Kenntnisse aus drei mit dem Prüfer vereinbarten Spezialgebieten.

(4) Die Prüfung besteht im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Anforderungen, Leistungen und Durchführung der Prüfung entsprechen dem unter Ziff. 3 Gesagten. Die Anforderungen sind jedoch hinsichtlich des Stoffumfanges geringer. Das heißt, daß eine allgemeine Übersicht über die kulturelle Entwicklung im Alten Orient und Spezialkenntnisse in einem Gebiet nach Wahl gefordert werden.

(5) Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (90a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf 20 MPO verwiesen.

Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät.
 

12.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester

Für die Anrechnung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen sind die Fachvertreter/innen der Vorderasiatischen Altertumskunde zuständig. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt im Magisterprüfungsamt. Art und Umfang möglicher Anrechnungen sind in 7 MPO geregelt.
 

13.
Studienberatung

Es wird dringend empfohlen, sich vor Aufnahme des Studiums zu einer ersten Studienberatung zur inhaltlichen Seite des Faches im Institut anzumelden. Dazu steht das Lehrpersonal nach Absprache zur Verfügung. In allgemeinen Angelegenheiten des Studiums ist die Zentrale Studienberatung und für studentische Belange die zuständige Fachschaft zu konsultieren.
 
 

Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig.
 

14.
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachun-

gen der Westfälischen Wilhelms-Universität veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium begonnen haben.
 


 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 10.02.1999

Münster, den 10. März 1999                                                                 Der Rektor
                                                                                                              Prof. Dr. Jürgen Schmidt
 


 

Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 10. März 1999                                                                 Der Rektor
                                                                                                              Prof. Dr. Jürgen Schmidt
 


 

Anhang:
Idealtypischer Studienverlaufsplan für die Vorderasiatische Altertumskunde

(Teilnahme- und Leistungsnachweise (TN/LN) sind frei wählbar)


Hauptfach - Grundstudium

Während des Grundstudiums ist eine Fachprüfung (FP) zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde abzulegen (mündlich 45 Minuten Dauer). Während des Gesamtstudiums sind 7 SWS für Studien in nicht prüfungsrelevanten Bereichen vorgesehen und frei wählbar.
 
 

1. Semester     
Einführung in die Kulturen des Alten Orients I  1 SWS
S/Ü  Glyptik I  2 SWS
S/Ü  Regionale-/chronologische Themen
(z.B. die Uruk-Zeit in Babylonien) 
2 SWS
S/Ü  Übergeordnete Themen
(Ökologie, 
Administrationsformen u.ä.) 
2 SWS
     
2. Semester     
V Einführung in die Kulturen des Alten Orients II  1 SWS
S/Ü Glyptik II  2 SWS 1 FP
S/Ü  Regionale-/chronologische Themen 2 SWS
S/Ü Stadtgeschichtliche oder kunstgeschichtliche Themen 2 SWS 1 TN
     
3. Semester     
Einführung in die Kulturen des Alten Orients III  1 SWS
S/Ü  Regionale-/chronologische Themen  2 SWS 1 LN
S/Ü Baugeschichtliche Themen  2 SWS
S/Ü  Übergeordnete Themen  2 SWS
     
 4. Semester    
S/Ü Regionale-/chronologische Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü  Baugeschichtliche Themen  2 SWS 1 LN
S/Ü  Stadtgeschichtliche oder kunstgeschichtliche Themen 2 SWS
S/Ü Übergeordnete Themen 2 SWS
     
Zwischenprüfung    

Hauptfach - Hauptstudium

Im Hauptstudium sind zwei Fachprüfungen (FP) zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde abzulegen (mündlich, je 45 Minuten Dauer).
 
 

5. Semester    
S/Ü Stadtgeschichtliche-/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü  Baugeschichtliche Themen 2 SWS 1 LN
S/Ü Übergeordnete Themen 2 SWS
     
6. Semester    
S/Ü Regionale-/chronologische Themen  1 SWS 1 FP
S/Ü Stadtgeschichtliche-/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü Baugeschichtliche Themen  2 SWS 1 LN
     
7. Semester     
S/Ü Regionale-/chronologische Themen 1 SWS 1 LN
S/Ü Stadtgeschichtliche-/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü  Baugeschichtliche Themen 2 SWS 1 TN
S/Ü Übergeordnete Themen  2 SWS 1 FP
     
8. Semester    
S/Ü Regionale-/chronologische Themen  1 SWS
S/Ü Stadtgeschichtliche-/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü Übergeordnete Themen  2 SWS 1 LN
C Colloquium zu aktuellen Fragen der
Vorderasiatischen Altertumskunde
3 SWS 1 TN

 

Nebenfach - Grundstudium

Im Grundstudium ist eine Fachprüfung (FP) zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde abzulegen (mündlich, 30 Minuten Dauer). Während der Gesamtstudiums sind 3 SWS für Studien in nicht prüfungsrelevanten Bereichen vorgesehen und frei wählbar.
 

1. Semester     
V Einführung in die Kulturen des Alten Orients I  1 SWS
S/Ü Glyptik I  2 SWS
     
2. Semester     
V Einführung in die Kulturen des Alten Orients II  1 SWS
S/Ü  Glyptik II  2 SWS 1 FP
     
3. Semester    
V Einführung in die Kulturen des Alten Orients III  1 SWS
S/Ü  Regionale-/chronologische Themen  2 SWS 1 LN
     
4. Semester     
V Einführung in die Kulturen des Alten Orients IV  1 SWS
S/Ü Regionale-/chronologische Themen 2 SWS 1 TN
S/Ü  Baugeschichtliche/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
     
Zwischenprüfung    

 

Nebenfach - Hauptstudium

Im Grundstudium ist eine Fachprüfung zu ausgewählten Problemen der Vorderasiatischen Altertumskunde abzulegen (mündlich, 30 Minuten Dauer).
 

5. Semester    
S/Ü  Regionale-/chronologische Themen  1 SWS 1 LN
S/Ü Stadtgeschichtliche/kunstgeschichtliche Themen  2 SWS 1 TN
S/Ü  Übergeordnete Themen 2 SWS 1 TN
     
6. Semester     
S/Ü Baugeschichtliche Themen  2 SWS 1 LN
     
7. Semester    
S/Ü Regionale-/chronologische Themen 1 SWS 
S/Ü Übergeordnete Themen 2 SWS 1 TN
     
8. Semester     
S/Ü Regionale-/chronologische Themen 2 SWS 1 FP
S/Ü Übergeordnete Themen 2 SWS
C Colloquium zu aktuellen Fragen der
Vorderasiatischen Altertumskunde 
3 SWS 1 TN