Studienordnung für das Fach Komparatistik
(Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft)
im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 25. Juni 1999

Aufgrund der §§2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08. 1993 (GV. NRW. S. 532), geändert durch das Gesetz vom 01.07.1997 (GV. NRW. S.213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Empfohlene Fächerkombinationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Studiendauer
§ 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Anforderungen (Übersicht)
§ 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Studienplan
§ 14 Studienberatung
§ 15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleitungen, Einstufung in höhere Semester
§ 16 Inkrafttreten

Anlage: Studienverlaufsplan
 
 

 § 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997, zuletzt geändert am 08. März 1999, das Studium im Studiengang Komparatistik als Haupt- bzw. Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.)
 
 

§ 2 Studienziele

Die Fachbezeichnung >Komparatistik< dient heute in aller Regel als Kurzbezeichnung für das Doppelfach >Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft<. >Allgemeine Literaturwissenschaft< befaßt sich mit Poetik, Formenlehre, Terminologie und Literaturtheorie bis hin zur allgemeinen Ästhetik im internationalen Kontext. >Vergleichende Literaturwissenschaft< beschäftigt sich mit der Geschichte internationaler und interkultureller Literaturbeziehungen. Sie geht dabei von einzelnen Texten, einzelnen Autorinnen und Autoren oder Gruppierungen sowie von Epochenbezeichnungen innerhalb verschiedener Nationalliteraturen aus. Der Unterschied zu den verschiedenen einzelsprachlichen Philologien ist daher kein prinzipieller, sondern ein gradueller. Insofern definiert sich die Komparatistik als Literaturwissenschaft, die regelmäßig Sprachgrenzen, aber auch die Grenzen zu anderen Künsten (bildende Kunst, Musik, Film) bzw. Medien (als sog. Intermedialität) oder zu Diskursen (zu anderen Wissenschaften, anderen Wahrnehmungsweisen) überschreitet. Dennoch versteht sich die Komparatistik bei allen Affinitäten zu Konzepten einer allgemeinen Kulturwissenschaft als Textwissenschaft, also als Philologie.

Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra / Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Komparatistik Berufschancen in Bereichen der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern. Die Ausrichtung des Faches auf internationale und interkulturelle Literaturbeziehungen vermittelt eine hohe praxisbezogene Kompetenz im Umgang mit Texten und in der Analyse intermedialer Phänomene.

An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionstudium anschließen. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae). Einzelheiten regelt die Promotionsordnung.

 

§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie Kenntnisse in zwei weiteren Fremdsprachen (von folgenden: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Altgriechisch, in Ausnahmefällen auch Niederländisch) nachzuweisen.

Der Nachweis des Latinums erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse in den obengenannten Sprachen werden durch den Nachweis von 3 Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters, der geforderten Sprache. Auf Antrag einer Kandidatin / eines Kandidaten kann der Prüfungsausschuß eine Entscheidung über Ausnahmen treffen.
 
 

§ 4 Empfohlene Fächerkombinationen

Dringend empfohlen wird das Studium einer weiteren der den oben genannten Sprachen entsprechenden Philologie [s. § 3, (2)]. Außerdem wird das Studium einer weiteren Kulturwissenschaft (z.B. Kunstgeschichte bzw. -wissenschaft, Musikwissenschaft oder Angewandte Kulturwissenschaften) oder der Deutschen Philologie nahegelegt.
 
 

§ 5 Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
 
 

§ 6 Veranstaltungsarten

Das Institut für Komparatistik bietet in der Regel folgende Lehrveranstaltungstypen an: Vorlesungen, Einführungen in die Komparatistik (Proseminar), fremdsprachliche Lektürekurse, Proseminare (themenspezifisch bzw. methodologisch orientiert), Hauptseminare und Oberseminare.

Die Vorlesungen, die historische, systematische und theoretische Aspekte der Komparatistik behandeln, stellen Ergebnisse und Probleme der Forschung dar und demonstrieren die Anwendung komparatistischer Methoden.

Die Einführung in die Komparatistik macht mit den einzelnen Arbeitsgebieten des Faches in geschichtlicher und systematischer Hinsicht wie auch dem begrifflichen Instrumentarium und den praktischen Verfahrensweisen vertraut. Die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung (LN) ist in der Regel Voraussetzung für den Besuch der inhaltlichen Proseminare.

Fremdsprachliche Lektürekurse richten sich sowohl an Studierende des Grund- als auch des Hauptstudiums. Diese Kurse dienen dazu, die Kenntnisse in den jeweiligen Sprachen zu vertiefen und sollen zu einem flüssigen Lesen fremdsprachiger Primär- und Sekundärliteratur führen. Für den Erwerb von Teilnahmenachweisen (TN) ist die regelmäßige Teilnahme notwendig. Eine doppelte Anrechnung als Lektürekurs und Proseminar ist nicht möglich.

Proseminare sind vor allem für Studierende des Grundstudiums bestimmt und setzen die Kenntnisse der >Einführung in die Komparatistik< voraus. Je nach Schwerpunkt sind sie als themenspezifisch oder methodologisch ausgewiesen und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.

Hauptseminare setzen in der Regel die bestandene Zwischenprüfung voraus. Sie zielen auf die selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung an Fachliteratur.

Oberseminare geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und die Erarbeitung eigenständiger und neuer Ansätze. Die Teilnahme setzt in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines komparatistischen Hauptseminars voraus.

Außerdem ist das Institut für Komparatistik bemüht, studienbegleitend Tutorien anzubieten. Tutorien werden von Studierenden höherer Fachsemester durchgeführt. Sie dienen dazu, die Inhalte der Veranstaltungen des Instituts für Komparatistik zu vertiefen und einzuüben. Die Teilnahme an den Tutorien wird dringend empfohlen.
 
 

§ 7 Studieninhalte

Typische Arbeitsfelder der Komparatistik sind: A     Allgemeine Literaturwissenschaft
B     Vergleichende Literaturwissenschaft
C     Intermedialität, Interdisziplinarität
Der Bereich A >Allgemeine Literaturwissenschaft< umfaßt die folgenden, systematisch zu nennenden Forschungsgebiete:
  Methodologie
Poetik, Formenlehre, Medien B und Gattungstheorie
Rhetorik, Textwissenschaft, vergleichende Textanalyse
Rezeptions- und Wirkungsästhetik
Literarisches Übersetzen
Die Erforschung der Inhalte von Literatur (Stoff-, Motiv- und Themenforschung)
Mythen- und Symbolforschung
Der Bereich B >Vergleichende Literaturwissenschaft< umfaßt die folgenden, historisch zu nennenden Forschungsgebiete:
  Theorie und Geschichte der Literaturkritik
Vergleichende Literaturgeschichtsschreibung
Vergleichende Epochenforschung
Rezeptions- und Wirkungsgeschichte, Intertextualität
Nationale Images als Gegenstand der Literatur
Erforschung geographischer Literaturräume
Erforschung postkolonialer Literaturräume
Der Bereich C >Intermedialität, Interdisziplinarität< umfaßt die folgenden Forschungsgebiete
  Literatur und Musik
Literatur und bildende Kunst
Literatur und Film
Literatur und andere Künste, Wissenschaften bzw. Diskurse

§ 8 Studiendauer

Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt 9 Semester.
 
 

§ 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Anforderungen (Übersicht)

Für den Studiengang Komparatistik Hauptfach ist
im Grundstudium von 32 Semesterwochenstunden (SWS) und von 4 Semestern,
im Hauptstudium von 38 SWS und von 4 Semestern
Studiendauer auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

1. im Grundstudium a) 10 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen benotete Leistungsnachweise (LN) zu erbringen sind:  
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) 2 SWS
Vorlesung aus dem Gebiet der Komparatistik (LN: mündliche Prüfung) 2 SWS
1 Methodologisches Proseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) 2 SWS
Themenspezifisches Proseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) 2 SWS
1 weiteres themenspezifisches oder methodologisches Proseminar 
(LN: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung)
2 SWS

b) 8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
 

2 Fremdsprachliche Lektürekurse (TN)
4 SWS
Proseminare (themenspezifisch oder methodologisch) (TN)
4 SWS

6 SWS auf Vorlesungen
 
 

3 Vorlesungen
6 SWS

 
d) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs [s. Abs. (4)] 
4SWS
e) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs 
4SWS
2. im Hauptstudium a) 6 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen benotete Leistungsnachweise (LN) zu erbringen sind:
 
1 Hauptseminar (LN: schriftliche Hausarbeit)
2 SWS
2 Haupt- oder Oberseminare (LN: schriftliche Hausarbeit)
4 SWS

b) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
 

2 Haupt- oder Oberseminare (TN) 
4 SWS
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN)
2 SWS
3 Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs (TN)
6 SWS

 c) 4 SWS auf Vorlesungen
 

Vorlesungen 
4 SWS
 
d) 6 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs
6 SWS

 
e) 10 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs
10 SWS
Für den Studiengang Komparatistik Nebenfach ist im Grundstudium von 20 SWS und von 4 Semestern,
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern
Studiendauer auszugehen.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

1. im Grundstudium a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen benotete Leistungsnachweise (LN) zu erbringen sind:
 
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) 
2 SWS
Themenspezifisches oder methodologisches Proseminar
(LN: schriftliche Hausarbeit)
2 SWS

b) 6 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
 

Methodologisches Proseminar (TN)
2 SWS
1 Themenspezifisches Proseminar (TN)
2 SWS
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN)
2 SWS

c) 4 SWS auf Vorlesungen
 

Vorlesungen
4 SWS
d) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs
4 SWS

 
e) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs
2 SWS
2. im Hauptstudium a) 2 SWS auf Pflichtveranstaltungen, in denen benotete Leistungsnachweise (LN) zu erbringen sind:
 
Hauptseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) 2 SWS

b) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen, in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
 

1 Haupt- oder Oberseminar (TN) 2 SWS
1 Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN)
2 SWS

c) 4 SWS auf Vorlesungen
 

Vorlesungen 
4 SWS
 
d) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs
2 SWS

 
e) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs 
2 SWS
Leistungsnachweise Ein benoteter Leistungsnachweis (LN) für eine Vorlesung wird durch eine mündliche Prüfung erworben, deren Dauer 15 Minuten nicht überschreiten soll.

Die Einführung in die Komparatistik schließt mit einer zweistündigen Klausur ab (LN).

Die Teilnahme an fremdsprachlichen Lektürekursen wird aufgrund regelmäßiger aktiver Mitarbeit und der Übernahme seminarspezifischer Aufgaben bescheinigt (TN).

Der Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises (LN) in Pro- und Hauptseminaren setzt die regelmäßige aktive Teilnahme sowie die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit voraus. Die Studierenden mit Hauptfach Komparatistik haben die Wahl, einen der Leistungsnachweise aus einem Proseminar durch eine schriftliche Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung, deren Dauer 15 Minuten nicht überschreiten soll, zu erbringen (s. § 9, 1a). Ein Teilnahmenachweis (TN) wird aufgrund regelmäßiger aktiver Mitarbeit und der Übernahme seminarspezifischer Aufgaben erworben.

In den Oberseminaren besteht für die Studierenden die Möglichkeit, durch die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit einen benoteten Leistungsnachweis (LN) zu erwerben.
 

Neben den Lehrveranstaltungen des Instituts für Komparatistik werden für die Komparatistik relevante Lehrveranstaltungen der in § 4 summarisch genannten Fächer als Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs anerkannt.

Zur besseren Übersicht sind die Studienanforderungen im Hauptfach und Nebenfach Komparatistik gemäß Abs. (1) und (2) in der folgenden tabellarischen Übersicht wiedergegeben:

Magisterstudiengang Komparatistik Hauptfach Komparatistik Nebenfach
Grundstudium SWS 32 SWS 20 SWS
Leistungsnachweise (LN)
Teilnahmenachweise (TN)
Vorlesungen 
Wahlpflichtbereich
Wahlbereich
5 LN 10 SWS
4 TN 8 SWS
6 SWS
4 SWS
4 SWS
2 LN 4 SWS
3 TN 6 SWS
4 SWS
4 SWS
2 SWS
Hauptstudium SWS 38 SWS 14 SWS
Leistungsnachweise (LN)
Teilnahmenachweise (TN)
Vorlesungen 
Wahlpflichtbereich
Wahlbereich
3 LN 6 SWS
6 TN 12 SWS
4 SWS
6 SWS
10 SWS
1 LN 2 SWS
2 TN 4 SWS
4 SWS
2 SWS
2 SWS
Insgesamt:
SWS
Leistungsnachweise (LN)
Teilnahmenachweise (TN)

70 SWS
8 LN
10 TN

34 SWS
3 LN
5 TN

 

§ 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Der Besuch der Proseminare setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß der >Einführung in die Komparatistik< voraus.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus.

Die Teilnahme an Oberseminaren setzt in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Hauptseminars voraus.

 

§ 11 Zwischenprüfung

Das Grundstudium im Haupt- und Nebenfach wird mit einer mündlichen Zwischenprüfung über das - vom Prüfling vorzuschlagende - Thema einer Veranstaltung, in der kein benoteter Leistungsnachweis (LN) erbracht wurde, abgeschlossen. Diese dauert 30 Minuten.
 
 

§ 12 Magisterprüfung

Das Magisterstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Für die Organisation und Durchführung der Prüfung ist das Dekanat der Philosophischen Fakultät zuständig. Das Nähere regelt die Magisterprüfungsordnung.

(1) Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.

Im Hauptfach besteht der erste Teil der Magisterprüfung aus einer schriftlichen Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt 4 Monate. Ist zur Anfertigung der Arbeit die Gewinnung empirischer Daten erforderlich, verlängert sich die Frist auf Antrag um zwei Monate. Der zweite Teil der Magisterprüfung im Hauptfach besteht aus einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. (2) Die Magisterprüfung im Nebenfach besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.

(3) Legt ein Prüfling innerhalb der Regelstudienzeit bis zum Ende des neunten Semesters zu den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Bedingungen und nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab und besteht diese Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Das Nähere regelt die Magisterprüfungsordnung.

 

§ 13 Studienplan

Der Studienordnung ist gemäß § 85 Abs. 6 Universitätsgesetz ein Studienplan als Anhang beigefügt. Er dient dem Studierenden als Empfehlung für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
 
 

§ 14 Studienberatung

Allgemeine Studienberatung erteilt die zentrale Studienberatung der Westfälischen Wilhelms-Universität.

Die fachspezifische Studienberatung erfolgt durch die Lehrenden des Faches in den jeweiligen Sprechstunden.

Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Magister-studiengang, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig.

Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt durch die zuständige Fachschaft.

Zu Beginn jeden Semesters werden von den Lehrenden des Faches und von der Fachschaft besondere Einführungsveranstaltungen durchgeführt.

 

§ 15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester

Studienzeiten und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen wissenschaft-lichen Hochschulen können angerechnet werden. Die näheren Modalitäten regelt die Magisterprüfungsordnung (§ 7).
 
 

§ 16 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am 01. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
 



Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 10. Februar 1999.
 
 

Münster, den 25. Juni 1999 Der Rektor
 
 

Prof. Dr. J. Schmidt
 
 



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
 
 

Münster, den 25. Juni 1999 Der Rektor
 
 

Prof. Dr. J. Schmidt
 
 


Anlage: Studienverlaufsplan

Vorbemerkung: Nachfolgender Verlaufsplan stellt den idealtypischen Ablauf eines Studiums der Komparatistik im Haupt- bzw. Nebenfach vor. Andere, von diesem Plan abweichende Kombinationen von Lehrveranstaltungen sind denkbar, dennoch scheint das hier vorgestellte Modell unter studienpragmatischen Gesichtspunkten sinnvoll. Im Sinne einer umfassenden Ausbildung wird außerdem empfohlen, weitere Veranstaltungen des Instituts für Komparatistik zu besuchen.

Zu den unterschiedlichen Leistungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen vgl. u.a. § 9 (3) sowie § 10 dieser Studienordnung.

Legende:
LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis

Die fachliche Ausrichtung der Seminarveranstaltungen des Instituts für Komparatistik werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis mit folgenden Abkürzungen beschrieben:

T PS = Themenspezifisches Proseminar
M PS = Methodologisches Proseminar
FLK = Fremdsprachlicher Lektürekurs
1. Magisterstudiengang Komparatistik Hauptfach B Studienverlauf: Grundstudium
 
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Vorlesung  Vorlesung (LN: mündl. Prüfung) Vorlesung  Vorlesung
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) Proseminar (methodologisch) (LN) Proseminar (themenspezifisch) (LN) Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (LN: Hausarbeit oder mündl. Prüfung)
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs
Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (TN) Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (TN) Veranstaltung des Wahlbereichs Veranstaltung des Wahlbereichs
 8 SWS  8 SWS 8 SWS 8 SWS

2. Magisterstudiengang Komparatistik Hauptfach B Studienverlauf: Hauptstudium
 

5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester
Vorlesung  Vorlesung  Haupt- bzw. Oberseminar (LN) Haupt- bzw. Oberseminar (TN)
Hauptseminar (LN) Haupt- bzw. Oberseminar (LN) Haupt- bzw. Oberseminar (TN) Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN)
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN) Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN) Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) Veranstaltung des Wahlbereichs
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs  Veranstaltung des Wahlbereichs
Veranstaltung des Wahlbereichs Veranstaltung des Wahlbereichs   Veranstaltung des Wahlbereichs
10 SWS 10 SWS 8 SWS 10 SWS

3. Magisterstudiengang Komparatistik Nebenfach B Studienverlauf: Grundstudium
 

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Vorlesung  Vorlesung Proseminar (methodologisch) (TN) Proseminar (themenspezifisch) (TN)
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (LN) Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Veranstaltung des Wahlbereichs 
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs    
6 SWS 6 SWS 4 SWS 4 SWS

4. Magisterstudiengang Komparatistik Nebenfach B Studienverlauf: Hauptstudium
 

5. Semester 6. Semester 7. Semester
Vorlesung  Vorlesung  Haupt- oder Oberseminar (TN)
Hauptseminar (LN) Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) Veranstaltung des Wahlbereichs
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs    
6 SWS 4 SWS 4 SWS