Studienordnung für das Fach Komparatistik
(Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft)
im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 25. Juni 1999
Aufgrund der §§2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08. 1993 (GV. NRW. S. 532), geändert durch das Gesetz vom 01.07.1997 (GV. NRW. S.213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht:
§
1 Geltungsbereich
§
2 Studienziele
§
3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§
4 Empfohlene Fächerkombinationen
§
5 Studienbeginn
§
6 Veranstaltungsarten
§
7 Studieninhalte
§
8 Studiendauer
§
9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Anforderungen
(Übersicht)
§
10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§
11 Zwischenprüfung
§
12 Magisterprüfung
§
13 Studienplan
§
14 Studienberatung
§
15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleitungen, Einstufung in höhere
Semester
§
16 Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997, zuletzt geändert am 08. März 1999, das Studium im Studiengang Komparatistik als Haupt- bzw. Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.)§ 2 Studienziele
Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra / Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Komparatistik Berufschancen in Bereichen der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern. Die Ausrichtung des Faches auf internationale und interkulturelle Literaturbeziehungen vermittelt eine hohe praxisbezogene Kompetenz im Umgang mit Texten und in der Analyse intermedialer Phänomene.
An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionstudium anschließen. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae). Einzelheiten regelt die Promotionsordnung.
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie Kenntnisse in zwei weiteren Fremdsprachen (von folgenden: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Altgriechisch, in Ausnahmefällen auch Niederländisch) nachzuweisen.
Der Nachweis des Latinums erfolgt
durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei
einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen
Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse in
den obengenannten Sprachen werden durch den Nachweis von 3 Jahren Schulunterricht
in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen.
Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige
Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls
unter Hinzuziehung eines Fachvertreters, der geforderten Sprache. Auf Antrag
einer Kandidatin / eines Kandidaten kann der Prüfungsausschuß
eine Entscheidung über Ausnahmen treffen.
§ 4 Empfohlene Fächerkombinationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
Die Vorlesungen, die historische, systematische und theoretische Aspekte der Komparatistik behandeln, stellen Ergebnisse und Probleme der Forschung dar und demonstrieren die Anwendung komparatistischer Methoden.
Die Einführung in die Komparatistik macht mit den einzelnen Arbeitsgebieten des Faches in geschichtlicher und systematischer Hinsicht wie auch dem begrifflichen Instrumentarium und den praktischen Verfahrensweisen vertraut. Die erfolgreiche Teilnahme an der Einführung (LN) ist in der Regel Voraussetzung für den Besuch der inhaltlichen Proseminare.
Fremdsprachliche Lektürekurse richten sich sowohl an Studierende des Grund- als auch des Hauptstudiums. Diese Kurse dienen dazu, die Kenntnisse in den jeweiligen Sprachen zu vertiefen und sollen zu einem flüssigen Lesen fremdsprachiger Primär- und Sekundärliteratur führen. Für den Erwerb von Teilnahmenachweisen (TN) ist die regelmäßige Teilnahme notwendig. Eine doppelte Anrechnung als Lektürekurs und Proseminar ist nicht möglich.
Proseminare sind vor allem für Studierende des Grundstudiums bestimmt und setzen die Kenntnisse der >Einführung in die Komparatistik< voraus. Je nach Schwerpunkt sind sie als themenspezifisch oder methodologisch ausgewiesen und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.
Hauptseminare setzen in der Regel die bestandene Zwischenprüfung voraus. Sie zielen auf die selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung an Fachliteratur.
Oberseminare geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und die Erarbeitung eigenständiger und neuer Ansätze. Die Teilnahme setzt in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines komparatistischen Hauptseminars voraus.
Außerdem ist das Institut
für Komparatistik bemüht, studienbegleitend Tutorien anzubieten.
Tutorien werden von Studierenden höherer Fachsemester durchgeführt.
Sie dienen dazu, die Inhalte der Veranstaltungen des Instituts für
Komparatistik zu vertiefen und einzuüben. Die Teilnahme an den Tutorien
wird dringend empfohlen.
§ 7 Studieninhalte
B Vergleichende Literaturwissenschaft
C Intermedialität, Interdisziplinarität
Poetik, Formenlehre, Medien B und Gattungstheorie
Rhetorik, Textwissenschaft, vergleichende Textanalyse
Rezeptions- und Wirkungsästhetik
Literarisches Übersetzen
Die Erforschung der Inhalte von Literatur (Stoff-, Motiv- und Themenforschung)
Mythen- und Symbolforschung
Vergleichende Literaturgeschichtsschreibung
Vergleichende Epochenforschung
Rezeptions- und Wirkungsgeschichte, Intertextualität
Nationale Images als Gegenstand der Literatur
Erforschung geographischer Literaturräume
Erforschung postkolonialer Literaturräume
Literatur und bildende Kunst
Literatur und Film
Literatur und andere Künste, Wissenschaften bzw. Diskurse
§ 8 Studiendauer
§ 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise, Anforderungen (Übersicht)
im Grundstudium von 32 Semesterwochenstunden (SWS) und von 4 Semestern,Studiendauer auszugehen.
im Hauptstudium von 38 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1 | Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) | 2 SWS |
1 | Vorlesung aus dem Gebiet der Komparatistik (LN: mündliche Prüfung) | 2 SWS |
1 | Methodologisches Proseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) | 2 SWS |
1 | Themenspezifisches Proseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) | 2 SWS |
1 | weiteres themenspezifisches oder
methodologisches Proseminar
(LN: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung) |
2 SWS |
b) 8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen,
in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
2 | Fremdsprachliche Lektürekurse (TN) |
4 SWS
|
2 | Proseminare (themenspezifisch oder methodologisch) (TN) |
4 SWS
|
6 SWS auf Vorlesungen
3 | Vorlesungen |
6 SWS
|
d) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs [s. Abs. (4)] |
4SWS
|
e) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs |
4SWS
|
1 | Hauptseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) |
2 SWS
|
2 | Haupt- oder Oberseminare (LN: schriftliche Hausarbeit) |
4 SWS
|
b) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen,
in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
2 | Haupt- oder Oberseminare (TN) |
4 SWS
|
1 | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) |
2 SWS
|
3 | Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs (TN) |
6 SWS
|
c) 4 SWS auf Vorlesungen
2 | Vorlesungen |
4 SWS
|
d) 6 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs |
6 SWS
|
e) 10 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs |
10 SWS
|
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1 | Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) |
2 SWS
|
1 | Themenspezifisches oder methodologisches
Proseminar
(LN: schriftliche Hausarbeit) |
2 SWS
|
b) 6 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen,
in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
1 | Methodologisches Proseminar (TN) |
2 SWS
|
1 | Themenspezifisches Proseminar (TN) |
2 SWS
|
1 | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) |
2 SWS
|
c) 4 SWS auf Vorlesungen
2 | Vorlesungen |
4 SWS
|
d) 4 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs |
4 SWS
|
e) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs |
2 SWS
|
1 | Hauptseminar (LN: schriftliche Hausarbeit) | 2 SWS |
b) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen,
in denen Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen sind:
1 | Haupt- oder Oberseminar (TN) | 2 SWS |
1 | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) |
2 SWS
|
c) 4 SWS auf Vorlesungen
2 | Vorlesungen |
4 SWS
|
d) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs |
2 SWS
|
e) 2 SWS auf Veranstaltungen des Wahlbereichs |
2 SWS
|
Die Einführung in die Komparatistik schließt mit einer zweistündigen Klausur ab (LN).
Die Teilnahme an fremdsprachlichen Lektürekursen wird aufgrund regelmäßiger aktiver Mitarbeit und der Übernahme seminarspezifischer Aufgaben bescheinigt (TN).
Der Erwerb eines benoteten Leistungsnachweises (LN) in Pro- und Hauptseminaren setzt die regelmäßige aktive Teilnahme sowie die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit voraus. Die Studierenden mit Hauptfach Komparatistik haben die Wahl, einen der Leistungsnachweise aus einem Proseminar durch eine schriftliche Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung, deren Dauer 15 Minuten nicht überschreiten soll, zu erbringen (s. § 9, 1a). Ein Teilnahmenachweis (TN) wird aufgrund regelmäßiger aktiver Mitarbeit und der Übernahme seminarspezifischer Aufgaben erworben.
In den Oberseminaren besteht für
die Studierenden die Möglichkeit, durch die Anfertigung einer schriftlichen
Hausarbeit einen benoteten Leistungsnachweis (LN) zu erwerben.
Zur besseren Übersicht sind die Studienanforderungen im Hauptfach und Nebenfach Komparatistik gemäß Abs. (1) und (2) in der folgenden tabellarischen Übersicht wiedergegeben:
Magisterstudiengang | Komparatistik Hauptfach | Komparatistik Nebenfach |
Grundstudium SWS | 32 SWS | 20 SWS |
Leistungsnachweise
(LN)
Teilnahmenachweise (TN) Vorlesungen Wahlpflichtbereich Wahlbereich |
5 LN 10
SWS
4 TN 8 SWS 6 SWS 4 SWS 4 SWS |
2 LN 4 SWS
3 TN 6 SWS 4 SWS 4 SWS 2 SWS |
Hauptstudium SWS | 38 SWS | 14 SWS |
Leistungsnachweise
(LN)
Teilnahmenachweise (TN) Vorlesungen Wahlpflichtbereich Wahlbereich |
3 LN 6 SWS
6 TN 12 SWS 4 SWS 6 SWS 10 SWS |
1 LN 2 SWS
2 TN 4 SWS 4 SWS 2 SWS 2 SWS |
Insgesamt:
SWS Leistungsnachweise (LN) Teilnahmenachweise (TN) |
70 SWS 8 LN 10 TN |
34 SWS 3 LN 5 TN |
§ 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus.
Die Teilnahme an Oberseminaren setzt in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Hauptseminars voraus.
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
(1) Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.
(3) Legt ein Prüfling innerhalb der Regelstudienzeit bis zum Ende des neunten Semesters zu den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Bedingungen und nach ununterbrochenem Studium eine Fachprüfung des Hauptstudiums ab und besteht diese Prüfung nicht, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Das Nähere regelt die Magisterprüfungsordnung.
§ 13 Studienplan
§ 14 Studienberatung
Die fachspezifische Studienberatung erfolgt durch die Lehrenden des Faches in den jeweiligen Sprechstunden.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Magister-studiengang, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig.
Die Beratung in studentischen Angelegenheiten erfolgt durch die zuständige Fachschaft.
Zu Beginn jeden Semesters werden von den Lehrenden des Faches und von der Fachschaft besondere Einführungsveranstaltungen durchgeführt.
§ 15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 16 Inkrafttreten
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 10. Februar 1999.
Münster, den 25. Juni 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 25. Juni 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Vorbemerkung: Nachfolgender Verlaufsplan stellt den idealtypischen Ablauf eines Studiums der Komparatistik im Haupt- bzw. Nebenfach vor. Andere, von diesem Plan abweichende Kombinationen von Lehrveranstaltungen sind denkbar, dennoch scheint das hier vorgestellte Modell unter studienpragmatischen Gesichtspunkten sinnvoll. Im Sinne einer umfassenden Ausbildung wird außerdem empfohlen, weitere Veranstaltungen des Instituts für Komparatistik zu besuchen.
Zu den unterschiedlichen Leistungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen vgl. u.a. § 9 (3) sowie § 10 dieser Studienordnung.
Legende:
LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis
Die fachliche Ausrichtung der Seminarveranstaltungen des Instituts für Komparatistik werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis mit folgenden Abkürzungen beschrieben:
M PS = Methodologisches Proseminar
FLK = Fremdsprachlicher Lektürekurs
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
Vorlesung | Vorlesung (LN: mündl. Prüfung) | Vorlesung | Vorlesung |
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) | Proseminar (methodologisch) (LN) | Proseminar (themenspezifisch) (LN) | Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (LN: Hausarbeit oder mündl. Prüfung) |
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs |
Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (TN) | Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (TN) | Veranstaltung des Wahlbereichs | Veranstaltung des Wahlbereichs |
8 SWS | 8 SWS | 8 SWS | 8 SWS |
2. Magisterstudiengang Komparatistik
Hauptfach B Studienverlauf: Hauptstudium
5. Semester | 6. Semester | 7. Semester | 8. Semester |
Vorlesung | Vorlesung | Haupt- bzw. Oberseminar (LN) | Haupt- bzw. Oberseminar (TN) |
Hauptseminar (LN) | Haupt- bzw. Oberseminar (LN) | Haupt- bzw. Oberseminar (TN) | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN) |
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN) | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs (TN) | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) | Veranstaltung des Wahlbereichs |
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | Veranstaltung des Wahlbereichs |
Veranstaltung des Wahlbereichs | Veranstaltung des Wahlbereichs | Veranstaltung des Wahlbereichs | |
10 SWS | 10 SWS | 8 SWS | 10 SWS |
3. Magisterstudiengang Komparatistik
Nebenfach B Studienverlauf: Grundstudium
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
Vorlesung | Vorlesung | Proseminar (methodologisch) (TN) | Proseminar (themenspezifisch) (TN) |
Einführung in die Komparatistik (LN: Klausur) | Proseminar (themenspezifisch oder methodologisch) (LN) | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | Veranstaltung des Wahlbereichs |
Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) | Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | ||
6 SWS | 6 SWS | 4 SWS | 4 SWS |
4. Magisterstudiengang Komparatistik
Nebenfach B Studienverlauf: Hauptstudium
5. Semester | 6. Semester | 7. Semester |
Vorlesung | Vorlesung | Haupt- oder Oberseminar (TN) |
Hauptseminar (LN) | Fremdsprachlicher Lektürekurs (TN) | Veranstaltung des Wahlbereichs |
Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs | ||
6 SWS | 4 SWS | 4 SWS |