Studienordnung
für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 22. Juni 1999


Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 22. Juni 1999

Aufgrund der §§ 2. Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:

Inhaltsverzeichnis

 


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele, berufliche Tätigkeitsfelder
§ 3 Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 4 Sprachkenntnisse
§ 5 Regelstudienzeit
§ 6 Studienbeginn
§ 7 Veranstaltungsarten
§ 8 Studieninhalte
§ 9 Aufbau des Studiums
§ 10 Leistungsnachweise bzw. Teilnahmenachweise als Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studienabschnitten
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten

Anhang:
1. Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im Hauptfach
2. Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im Nebenfach

§ 1
Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997, zuletzt geändert am 8. März 1999 das Studium im Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterpüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt M.A.).
 
 
§ 2
Studienziele, berufliche Tätigkeitsfelder
Das Studium soll die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie vermitteln und Qualifikationsgrundlagen für Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern (z.B. kulturellen Einrichtungen wie kulturhistorischen Museen, volkskundlichen Forschungsstellen, Medien, Verlagen, Kulturämtern u.a.m.) schaffen. Da sich den Absolventinnen und Absolventen ein br /eites, in Veränderung begriffenes berufliches Spektrum eröffnet, soll sich der Kompetenzerwerb sowohl auf den Fachdiskurs in seinem generellen Zuschnitt als auch auf innerfachliche Schwerpunkte beziehen.
 
 
§ 3
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
 
 
§ 4
Sprachkenntnisse
(1) Bei der Anmeldung zur Magisterprüfung sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums nachzuweisen. Die Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte gleichwertige Sprachprüfung. Das Kleine Latinum entspricht dem erfolgreichen Besuch der Lateinkurse 1 und 2 des Instituts für Altertumskunde oder dazu äquivalenten Nachweisen.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist darüber hinaus der Nachweis der Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Hierdurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, notwendige fremdsprachliche Quellentexte zu lesen und zu verstehen. Der Nachweis gilt im Regelfall durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in den entsprechenden Sprachen als erbr /acht.
 
 

§ 5
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt bis zum Abschluß sämtlicher Prüfungen 9 Semester.
 
 
§ 6
Studienbeginn
Das Studium der Volkskunde/Europäischen Ethnologie kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
 
 
§ 7
Veranstaltungsarten
Die Lehre verteilt sich auf folgende Veranstaltungsarten: Vorlesungen, Proseminare, Seminare (unter dieser Rubr /ik sind auch Lektürekurse, Übungen, Projekte u.a. zu subsumieren), Hauptseminare, Kolloquien, Praktika und Exkursionen.
 
 
§ 8
Studieninhalte
Volkskunde/Europäische Ethnologie befaßt sich mit der Kultur und den Lebenswelten des deutschsprachigen Raumes, aber auch der anderen europäischen Regionen. Als einer zugleich historischen und gegenwartsorientierten Kulturwissenschaft liegt ihr Hauptaugenmerk auf den Formen, der Tradierung, dem geschichtlichen Wandel und den sozialen Bedeutungen materieller, habitueller und geistiger Kulturausprägungen. Der Gegenstandsbereich der volkskundlichen Analyse ist prinzipiell so vielfältig, offen und dynamisch wie die zu erforschende Kultur, an der er ausgerichtet ist. In der konkreten Arbeit ist in der Regel eine Konzentration auf eines oder mehrere kulturelle Segmente unter ausgewählten Fragestellungen erforderlich.

Diese Fragestellungen (z.B. zeitliche, räumliche oder soziale Differenzierungen und Vermittlungsprozesse, Bewußtseinsformen und Verhaltensstile, materielle, mentale und symbolische Ordnungen) können sich auf kleinräumige wie auf großräumige Areale beziehen (z.B. Nachbarschaft, Gemeinde, Region, Nation); sie können sich an verschiedene gesellschaftliche Gruppen wenden (z.B. an Geschlechts-, Berufs-, religiöse, ethnische oder Altersgruppen); sie können Wissens-, Glaubens- oder Symbolsysteme in den Vordergrund rücken (z.B. Magie, Frömmigkeit, medizinische Vorstellungen und Praktiken); sie können sich an kommunikativen Gattungen festmachen lassen (etwa an Formen des Erzählens und an Erzählungen) oder - ganz zentral - am kulturellen Handeln und an der materiellen Kultur (z.B. Bild, br /auch, Kleidung, Eßkultur, Wohnen, Hausbau, Etikette, Arbeit, Gerät, Schmuck).

In den einführenden Proseminaren wird ein Überblick über die hauptsächlichen Fragestellungen, Methoden und Forschungsgegenstände der Volkskunde gegeben. In den Vorlesungen werden wissenschaftstheoretische und -geschichtliche Fragen ebenso wie sach- und themenbezogene Probleme eingehend behandelt. In den Seminaren und Hauptseminaren werden die genannten Studieninhalte vertiefend und mit der Möglichkeit einer Schwerpunktbildung erarbeitet, wobei der aktiven und diskursiven Umsetzung des erworbenen Wissens eine zentrale Stellung zukommt. In den Exkursionen und Praktika schließlich geht es um den für die volkskundliche Arbeit unentbehrlichen Erwerb von außeruniversitärer Anschauungs- und Praxiskompetenz.
 
 

§ 9
Aufbau des Studiums
(1) Für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Hauptfach ist
 
  1.   im Grundstudium von 30 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern;
  2. im Hauptstudium von 32 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern auszugehen.
  Von den vorgesehenen SWS entfallen

1. im Grundstudium:
 

a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltung:
Proseminar, Teil I + II  4 SWS

In dieser Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erbr /ingen.
 

b) 10 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
zwei Seminare 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen
ein Praktikum 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis)
vier ExkursionstagE 4 SWS (mit Teilnahmenachweisen)
c) 16 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen). 2. im Hauptstudium:
a) 18 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
zwei Hauptseminare 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen)
zwei Hauptseminare oder Seminare 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen)
ein Kolloquium 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis)
zwei Praktika 4 SWS (mit zwei Teilnahmenachweisen)
vier Exkursionstage 4 SWS (mit Teilnahmenachweisen)
b) 14 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen).
(2) Für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Nebenfach ist
 
  1.   im Grundstudium von 14 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern;
  2. im Hauptstudium von 16 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern auszugehen.


Von den vorgesehenen SWS entfallen

1. im Grundstudium:
 

a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltung:
Proseminar, Teil I + II  4 SWS

In dieser Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis zu erbr /ingen.
 

b) 6 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
ein Seminar 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis)
ein Seminar oder Praktikum 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis)
zwei Exkursionstage 2 SWS (mit Teilnahmenachweisen)
c) 4 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen).
2. im Hauptstudium:
 
  a) 10 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
ein Hauptseminar 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis)
zwei Hauptseminare oder Seminare 4 SWS (mit zwei Teilnahmenachweisen)
ein Praktikum 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis)
zwei Exkursionstage 2 SWS (mit Teilnahmenachweisen)
  b) 6 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen). (3) Einen Vorschlag für den Aufbau des Studiums macht der dieser Studienordnung als Anhang beigefügte Studienplan.
 
 
§ 10
Leistungsnachweise bzw. Teilnahmenachweise als Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studienabschnitten
Einem Leistungsnachweis liegt eine individuell erbr /achte und mit mindestens der Note "ausreichend" bewertete Leistung zugrunde. Die jeweils für den Erwerb eines Leistungsnachweises erforderliche Leistung wird von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben.

Die für den Erwerb eines Teilnahmenachweises erforderliche Leistung wird ebenfalls von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben. Diese Leistung wird jedoch nicht bewertet.

Voraussetzung für die Teilnahme an längeren Exkursionen ist der Besuch der dazu gehörigen Veranstaltung.
 
 

§ 11
Zwischenprüfung


(1) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Voraussetzungen für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses regelt Anhang A zur MPO in Verbindung mit § 9 der Studienordnung.
(2) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 bis 40 Minuten Dauer, im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Geprüft werden die allgemeinen Grundlagen des Faches und drei ausgewählte thematische Schwerpunkte.
 
 

§ 12
Magisterprüfung
(1) Die Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung, die das Hauptstudium abschließt, regelt Anhang B zur MPO in Verbindung mit § 9 der Studienordnung (Magisterprüfungsordnung in der Fassung vom 17.12.1997, zuletzt geändert am xx.xx.xxxx
§ 13).

(2) Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus einer schriftlichen Hausarbeit, die den Umfang von 100 Seiten nicht überschreiten sollte, sowie einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten. Bei nicht empirischen Hausarbeiten beträgt die Bearbeitungszeit vier Monate, bei empirischen Arbeiten sechs Monate.

(3) Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.

(4) Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbr /ochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebr /auch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Siehe im übr /igen § 20 MPO. Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
 
 

§ 13
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
Eine ausführliche Regelung hinsichtlich der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Einstufung in höhere Semester enthält § 7 MPO. Hinsichtlich der Gleichwertigkeitsfeststellung siehe dort insbesondere Abs. 9.
 
 
§ 14
Studienberatung
(1) Für alle Fragen zur Anlage, Durchführung und zum Abschluß des Studiums stehen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Sprechstunden oder nach Vereinbarung zur Verfügung.

(2) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.

(3) In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Volkskunde/Europäische Ethnologie.

(4) Für alle Fragen, welche die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.
 
 

§ 15
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
 


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 19. Mai 1999.

 

Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor

 

Prof. Dr. J. Schmidt
 


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

 

Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor

 

Prof. Dr. J. Schmidt

 

 

Anhang
zur Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung


1.
Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im Hauptfach:
 
Nachweise
Veranstaltungsform
 
SWS
Bereich
Grund-
studium
1. LN
Proseminar I + II
4
Pflicht
2. LN
Seminar
2
Wahlpflicht
3. LN
Seminar
2
1. TN
Praktikum
2
TN
4 Exkursionstage
4
  Vorlesungen/ Seminare/
Praktika
16
Frei
total
30
 
Zwischenprüfung
(mündliche Prüfung: 30-40 Minuten)
Haupt-
studium
1. LN
Hauptseminar
2
Wahlpflicht
2. LN
Hauptseminar
2
3. LN
Hauptseminar/ Seminar
2
4. LN
Hauptseminar/ Seminar
2
5. LN
Kolloquiumsvortrag
2
1. TN
Praktikum
2
2. TN
Praktikum
2
TN
4 Exkursionstage
4
  Vorlesungen/
Seminare/
Hauptseminare/
Praktika
14
 Frei
total
32
 
Abschlußprüfung
(Magisterarbeit/mündliche Prüfung: 45 Minuten)

LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis
SWS = Semesterwochenstunden
 

Anhang zur Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
 
 

2.
Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im Nebenfach:
 
Nachweise
Veranstaltungsform
 
SWS
Bereich
Grund-
studium
1. LN
Proseminar I « II
4
Pflicht
2. LN
Seminar
2
Wahlpflicht
1. TN
Seminar/Praktikum
2
TN
2 Exkursionstage
2
  Vorlesungen/ 
Seminare/ 
Praktika
4
 

Frei
total
14
 
Zwischenprüfung
(mündliche Prüfung: 30 Minuten)
Haupt-
studium
1. LN
Hauptseminar
2
Wahlpflicht
1. TN
Hauptseminar/ Seminar
2
2. TN
Hauptseminar
Seminar
2
3. TN
Praktikum
2
TN
2 Exkursionstage
2
  Vorlesungen/ Seminare/
Hauptseminare/
Praktika
6
 Frei
total
16
 
Abschlußprüfung
(mündliche Prüfung 30 Minuten)

LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis
SWS = Semesterwochenstunden