Studienordnung
für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 22. Juni 1999
Aufgrund der §§ 2. Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
§
2 Studienziele, berufliche Tätigkeitsfelder
§
3 Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 4 Sprachkenntnisse
§ 5 Regelstudienzeit
§ 6 Studienbeginn
§ 7 Veranstaltungsarten
§ 8 Studieninhalte
§ 9 Aufbau
des Studiums
§
10 Leistungsnachweise bzw. Teilnahmenachweise als Zulassungsvoraussetzungen
zu einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studienabschnitten
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
§
13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere
Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten
Anhang:
1.
Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im
Hauptfach
2.
Studienplan für das Fach Volkskunde/Europäische Ethnologie im
Nebenfach
(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung
ist darüber hinaus der Nachweis der Sprachkenntnisse in zwei modernen
Fremdsprachen. Hierdurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden,
notwendige fremdsprachliche Quellentexte zu lesen und zu verstehen. Der
Nachweis gilt im Regelfall durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht
in den entsprechenden Sprachen als erbr /acht.
Diese Fragestellungen (z.B. zeitliche, räumliche oder soziale Differenzierungen und Vermittlungsprozesse, Bewußtseinsformen und Verhaltensstile, materielle, mentale und symbolische Ordnungen) können sich auf kleinräumige wie auf großräumige Areale beziehen (z.B. Nachbarschaft, Gemeinde, Region, Nation); sie können sich an verschiedene gesellschaftliche Gruppen wenden (z.B. an Geschlechts-, Berufs-, religiöse, ethnische oder Altersgruppen); sie können Wissens-, Glaubens- oder Symbolsysteme in den Vordergrund rücken (z.B. Magie, Frömmigkeit, medizinische Vorstellungen und Praktiken); sie können sich an kommunikativen Gattungen festmachen lassen (etwa an Formen des Erzählens und an Erzählungen) oder - ganz zentral - am kulturellen Handeln und an der materiellen Kultur (z.B. Bild, br /auch, Kleidung, Eßkultur, Wohnen, Hausbau, Etikette, Arbeit, Gerät, Schmuck).
In den einführenden Proseminaren wird ein
Überblick über die hauptsächlichen Fragestellungen, Methoden
und Forschungsgegenstände der Volkskunde gegeben. In den Vorlesungen
werden wissenschaftstheoretische und -geschichtliche Fragen ebenso wie
sach- und themenbezogene Probleme eingehend behandelt. In den Seminaren
und Hauptseminaren werden die genannten Studieninhalte vertiefend und mit
der Möglichkeit einer Schwerpunktbildung erarbeitet, wobei der aktiven
und diskursiven Umsetzung des erworbenen Wissens eine zentrale Stellung
zukommt. In den Exkursionen und Praktika schließlich geht es um den
für die volkskundliche Arbeit unentbehrlichen Erwerb von außeruniversitärer
Anschauungs- und Praxiskompetenz.
- im Grundstudium von 30 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern;
- im Hauptstudium von 32 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern auszugehen.
1. im Grundstudium:
a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltung:
Proseminar, Teil I + II | 4 SWS |
In dieser Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis
zu erbr /ingen.
b) 10 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
zwei Seminare | 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen | |
ein Praktikum | 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis) | |
vier ExkursionstagE | 4 SWS (mit Teilnahmenachweisen) |
a) 18 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
zwei Hauptseminare | 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen) | |
zwei Hauptseminare oder Seminare | 4 SWS (mit zwei Leistungsnachweisen) | |
ein Kolloquium | 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis) | |
zwei Praktika | 4 SWS (mit zwei Teilnahmenachweisen) | |
vier Exkursionstage | 4 SWS (mit Teilnahmenachweisen) |
b) 14 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen).(2) Für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie im Nebenfach ist
- im Grundstudium von 14 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern;
- im Hauptstudium von 16 Semesterwochenstunden (SWS) und von etwa 4 Semestern auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1. im Grundstudium:
a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltung:
Proseminar, Teil I + II | 4 SWS |
In dieser Veranstaltung ist ein Leistungsnachweis
zu erbr /ingen.
b) 6 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
ein Seminar | 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis) | |
ein Seminar oder Praktikum | 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis) | |
zwei Exkursionstage | 2 SWS (mit Teilnahmenachweisen) |
c) 4 SWS, die aus den vom Fach angebotenen weiteren Veranstaltungen frei gewählt werden können (dringend empfohlen wird dabei der regelmäßige Besuch von Vorlesungen).2. im Hauptstudium:
a) 10 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
ein Hauptseminar | 2 SWS (mit einem Leistungsnachweis) | |
zwei Hauptseminare oder Seminare | 4 SWS (mit zwei Teilnahmenachweisen) | |
ein Praktikum | 2 SWS (mit einem Teilnahmenachweis) | |
zwei Exkursionstage | 2 SWS (mit Teilnahmenachweisen) |
Die für den Erwerb eines Teilnahmenachweises erforderliche Leistung wird ebenfalls von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben. Diese Leistung wird jedoch nicht bewertet.
Voraussetzung für die Teilnahme an längeren
Exkursionen ist der Besuch der dazu gehörigen Veranstaltung.
(1) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung
abgeschlossen. Voraussetzungen für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses
regelt Anhang A zur MPO in Verbindung mit § 9 der Studienordnung.
(2) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach
aus einer mündlichen Prüfung von 30 bis 40 Minuten Dauer, im
Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
Geprüft werden die allgemeinen Grundlagen des Faches und drei ausgewählte
thematische Schwerpunkte.
§ 13).
(2) Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach aus einer schriftlichen Hausarbeit, die den Umfang von 100 Seiten nicht überschreiten sollte, sowie einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten. Bei nicht empirischen Hausarbeiten beträgt die Bearbeitungszeit vier Monate, bei empirischen Arbeiten sechs Monate.
(3) Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
(4) Wer die Magisterprüfung innerhalb der
Regelstudienzeit nach ununterbr /ochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung
Gebr /auch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener
Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen
gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann.
Siehe im übr /igen § 20 MPO. Auskünfte zum Verfahren sowie
zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden
(Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit),
erteilt das Magisterprüfungsamt.
(2) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.
(3) In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Volkskunde/Europäische Ethnologie.
(4) Für alle Fragen, welche die in dieser
Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen
Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt
zuständig.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats
der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 19. Mai 1999.
Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß
der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über
die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen
sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt
geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
zur Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Europäische Ethnologie
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
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studium |
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Proseminar I + II |
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Seminar |
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Seminar |
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Praktikum |
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4 Exkursionstage |
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Vorlesungen/
Seminare/
Praktika |
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total |
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(mündliche Prüfung: 30-40 Minuten) |
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studium |
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Hauptseminar |
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Hauptseminar |
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Hauptseminar/ Seminar |
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Hauptseminar/ Seminar |
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Kolloquiumsvortrag |
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Praktikum |
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Praktikum |
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4 Exkursionstage |
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Vorlesungen/
Seminare/ Hauptseminare/ Praktika |
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total |
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(Magisterarbeit/mündliche Prüfung: 45 Minuten) |
LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis
SWS = Semesterwochenstunden
Anhang zur Studienordnung für den Studiengang
Volkskunde/Europäische Ethnologie im Haupt- und Nebenfach mit dem
Abschluß Magisterprüfung
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Grund-
studium |
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Proseminar I « II |
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Seminar |
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Wahlpflicht | |
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Seminar/Praktikum |
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2 Exkursionstage |
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Vorlesungen/
Seminare/ Praktika |
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Frei |
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total |
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(mündliche Prüfung: 30 Minuten) |
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Haupt-
studium |
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Hauptseminar |
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Wahlpflicht |
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Hauptseminar/ Seminar |
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Hauptseminar
Seminar |
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Praktikum |
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2 Exkursionstage |
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Vorlesungen/
Seminare/
Hauptseminare/ Praktika |
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total |
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(mündliche Prüfung 30 Minuten) |
LN = Leistungsnachweis
TN = Teilnahmenachweis
SWS = Semesterwochenstunden