Studienordnung für den Studiengang Ur- und Frühgeschichte (Haupt- und Nebenfach) mit dem Abschluss Magisterprüfung vom 22. Juni 1999

Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NRW S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NRW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:

 


 Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich
§2 Studieninhalte, Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§4 Wünschenswerte Qualifikationen
§5 Studienbeginn
§6 Studienberatung
§7 Veranstaltungsarten
§8 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
§9 Exkursionen, Praktika
§10 Regelstudienzeit
§11 Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise
§12 Zwischenprüfung
§13 Magisterprüfung
§14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§15 Inkrafttrete

Anhang: Studienplan


§1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung – Magisterprüfung – der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997 (MPO), zuletzt geändert am 08.03.1999, das Studium im Studiengang Ur- und Frühgeschichte im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und in zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.).
 

§2 Studieninhalte, Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder

(1) Die Ur- und Frühgeschichtswissenschaft ist eine historische Disziplin. Sie erforscht die archäologischer Methodik zugänglichen Kulturäußerungen der schriftlosen Epochen (Ur- bzw. Vorgeschichte) sowie der nur partiell durch Schriftquellen erhellten Perioden (Frühgeschichte) der Menschheitsgeschichte. Während das technische sowie das theoretisch-methodische Instrumentarium des Faches prinzipiell weltweit anwendbar sind, vermittelt das Seminar für Ur- und Frühgeschichte der Westfälischen Wilhelms-Universität primär regionale Kenntnisse in europäischer Ur- und Frühgeschichte. Bestandteil von Forschung und Lehre können jedoch auch außereuropäische Themen sein.

Für die – regional zu sehr unterschiedlichen Zeiten beginnenden – frühgeschichtlichen Abschnitte der menschlichen Vergangenheit bestehen breite inhaltliche Überschneidungen mit den übrigen historischen Disziplinen.

(2) Quellenmaterial der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft sind die dinglichen Überreste der Vergangenheit: Bodendenkmäler, Funde und Befunde. Auf der Grundlage einer detaillierten zeitlich-räumlichen und inhaltlich-kulturellen Gliederung der aus den verschiedenen Epochen zur Verfügung stehenden materiellen Hinterlassenschaften sucht die Fachforschung historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse vor dem Hintergrund der jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten zu rekonstruieren und zu erklären, materielle und immaterielle Kultur, Lebensumstände, Struktur und Entwicklungstendenzen ur- und frühgeschichtlicher Gesellschaften zu erkennen und die Bedingungen und Konsequenzen ihrer je spezifischen Auseinandersetzung mit der Umwelt zu beleuchten. Die hierbei zentrale Rolle des Analogieschlusses von rezent beobachtbaren oder hinreichend dokumentierten vergangenen Zuständen und Prozessen auf ur- und frühgeschichtliche Verhältnisse stellt enge Verknüpfungen zu den übrigen historischen und kulturwissenschaftlichen sowie bestimmten naturwissenschaftlichen Disziplinen her.

Daneben gehört die Kenntnis der archäologischen Methodik, die das Quellenmaterial für die genannten inhaltlichen Fragestellungen erschließt, zu den wesentlichen Zielen des Fachstudiums. Diese Methodik umfaßt insbesondere Prospektions-, Dokumentations- und Ausgrabungstechniken, kultur- und naturwissenschaftliche Methoden der zeitlichen, räumlichen und klassifikatorischen Gliederung des Quellenmaterials und die für die interpretierende Auswertung erforderlichen speziellen archäologischen und allgemeinen kulturwissenschaftlichen Theorien. Zur Bewältigung der umfangreichen und stetig wachsenden Daten bedient sich die Ur- und Frühgeschichtswissenschaft in erheblichem und steigendem Maße statistischer, häufig computergestützter Methoden.

Aufgrund ihrer spezifischen Quellen steht die Ur- und Frühgeschichtswissenschaft den anderen archäologischen Fächern (z.B. Klassische Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Vorderasiatische Altertumskunde, Frühchristliche Archäologie, Ägyptologie) sehr nahe. Daneben leisten insbesondere Alte und Mittlere Geschichte, Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Kunstgeschichte, Botanik, Zoologie, Physische Anthropologie, Geologie, Physische und Kulturgeographie, Bodenkunde, Chemie, Physik und Statistik wichtige Beiträge zur Ur- und Frühgeschichtswissenschaft.

Das Studium der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft soll die Studierenden in die Lage versetzen, selbständig wissenschaftliche Problemstellungen zu formulieren, sie durch selbstbestimmte, kritische Analyse unter Zuhilfenahme geeigneter Techniken, Methoden und Theorien forschend zu bearbeiten und die Ergebnisse in wissenschaftlich begründeter und angemessener Form schriftlich und mündlich darzustellen.

(3) Im einzelnen sind folgende Studienziele anzustreben:

  • eine hinreichende Vertrautheit mit der Geschichte und dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft;
  • eine möglichst breite und hinreichend tiefe, sachlich, zeitlich und regional differenzierte Quellenkenntnis der großen ur- und frühgeschichtlichen Epochen Europas (Alt-, Mittel- und Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, Mittelalter);
  • die Kenntnis von Grundzügen der außereuropäischen Ur- und Frühgeschichte;
  • umfassende wissenschafts- und fachspezifische theoretische Kenntnisse;
  • die Beherrschung der für das Fach bedeutsamen Konzepte und Begriffe sowie die Kenntnis der wichtigsten einschlägigen kultur- und naturwissenschaftlichen Methoden;
  • die Fähigkeit zur Reflexion über Möglichkeiten und Grenzen der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft.
(4) Angesichts der zu bewältigenden Stoffülle müssen die genannten Ziele in zunehmendem Maße exemplarisch erarbeitet werden. Ein Hauptaugenmerk des Studiums liegt daher in dem Bestreben, den Studierenden hinreichende methodisch-theoretische Kenntnisse und die grundlegenden praktischen Fertigkeiten zu vermitteln, die ihnen eine selbständige und effiziente Einarbeitung in neue Problemfelder und Aufgabenbereiche ermöglichen.

(5) Das Studium der Ur- und Frühgeschichte soll die Absolventen und Absolventinnen für eine erfolgreiche Tätigkeit in ihren späteren Hauptberufsfeldern – der Bodendenkmalpflege, dem Museumsbereich sowie den Hochschulen und Forschungseinrichtungen – qualifizieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der in allen genannten Arbeitsbereichen geforderten Befähigung zu selbständiger und kritischer wissenschaftlicher Forschung.
 

§3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben sowohl die Studierenden im Hauptfach als auch die Studierenden im Nebenfach funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und in zwei weiteren Fremdsprachen nachzuweisen. Bei einer dieser beiden weiteren Fremdsprachen kann es sich um Latein handeln. Ist dies der Fall, so erfolgt der Nachweis des Latinums oder äquivalenter Lateinkenntnisse durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegten Sprachprüfung.

Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von 3 Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten Sprache.

Hinsichtlich der für die Promotion erforderlichen Sprachnachweise, insbesondere Latein, wird auf die jeweils gültige Promotionsordnung verwiesen.
 

§4 Wünschenswerte Qualifikationen

Über die unter §2 genannten Ziele hinaus sollen für die spätere Berufstätigkeit grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten, insbesondere in den Bereichen Organisation, Leitung, Durchführung und Auswertung von Prospektionen und Ausgrabungen, Fundbearbeitung, elektronische Datenverarbeitung und Statistik, Museum und Denkmalpflege vermittelt werden. Diese Kenntnisse können nur zum Teil im Rahmen des Studiums vermittelt werden, sind aber berufsqualifizierend. Es wird daher empfohlen, sich derartige Kenntnisse in Eigeninitiative durch Praktika in Museen und in der Bodendenkmalpflege anzueignen.
 

§5 Studienbeginn

Das Studium kann zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden.

 
§6 Studienberatung

Während des Grundstudiums ist der Besuch einer fachbezogenen Studienberatung bei dem/der dafür benannten Studienberater/in am Seminar für Ur- und Frühgeschichte obligatorisch. Es wird dringend angeraten, diese Studienberatung frühzeitig, nach Möglichkeit zu Beginn oder im Verlauf des ersten Studiensemesters, in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis über die Studienberatung ist Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses.
 

§7 Veranstaltungsarten

Es gibt mehrere Arten von Lehrveranstaltungen, die z.T. an bestimmte Studienabschnitte gebunden sind:

(1) Vorlesungen sind für alle Studierenden zugänglich; sie finden in Vortragsform statt.

(2) Proseminare sind für Studierende im Grundstudium gedacht. Sie vermitteln grundlegende Kenntnisse zu Forschungsgeschichte, Methoden, Epochen und Regionen anhand von ausgewählten Fallbeispielen. Die Lerninhalte werden von den Studierenden in der Regel durch Einzelreferate oder in Arbeitsgruppen erarbeitet. Das Lernziel kann durch eine Abschlußklausur überprüft werden.

(3) Übungen sind für alle Studierende zugänglich und sollen Einblicke in die unterschiedlichsten Teilbereiche des Faches ermöglichen sowie praktische Fähigkeiten vermitteln. Die Gestaltung von Übungen ist variabel; Vortragsform, Kurzreferate, Hausarbeiten und praktische Arbeiten im Gelände und mit Funden sind möglich.

(4) Grundkurse werden für Studierende im Grundstudium angeboten und geben einen Überblick über Funde, Denkmäler und Methoden des Faches. Die Kenntnisse werden in Vortrags- oder Gesprächsform vermittelt und können durch eine Klausur überprüft werden.

(5) Seminare werden vornehmlich für Studierende im Hauptstudium angeboten, doch ist der Besuch von zwei Seminaren bereits im Grundstudium (3./4. Semester) des Hauptfachs obligatorisch. Seminare sollen die Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung und korrekten Präsentation einzelner Themenbereiche in Form eines Referates oder einer Hausarbeit fördern.

(6) Exkursionsseminare dienen der Vorbereitung von Exkursionen und sind für die Exkursionsteilnehmer verpflichtend. Die Teilnahme am Exkursionsseminar ist u.U. auch dann möglich, wenn an der Exkursion nicht teilgenommen wird.

(7) Exkursionen zu Geländedenkmälern, Museen und aktuellen Ausstellungen werden regelmäßig angeboten. Sie dienen dem Kennenlernen von Regionen und der jeweiligen archäologischen Hinterlassenschaften vor Ort.

(8) Magistranden- und Doktorandenkolloquien sind nur für diesen Personenkreis bestimmt.

(9) Zusätzliche Einzelveranstaltungen in Kooperation mit auswärtigen Wissenschaftlern/Innen werden nach Möglichkeit ergänzend angeboten.

(10) Ferner muß darauf hingewiesen werden, daß die angebotenen Lehrveranstaltungen nicht sämtliche Teilbereiche der Ur- und Frühgeschichte abdecken können, so daß es unerläßlich ist, sich im Eigenstudium zumindest grundlegende Kenntnisse in ggfs. durch die Lehre nicht vertretenen Teilbereichen zu erarbeiten oder sich diese durch einen zwischenzeitlichen Aufenthalt an einer anderen Universität - evtl. auch einer ausländischen - anzueignen.
 

§8 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise

(1) Das Magisterstudium erfolgt in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Zum Fach Ur- und Frühgeschichte müssen demnach weitere Magisterfächer gewählt werden. Besonders geeignet erscheinen die Fächer Klassische Archäologie, Ägyptologie, Vorderasiatische Altertumskunde, Ethnologie, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Geographie sowie eine historische Wissenschaft. Es wird empfohlen, mindestens ein Nebenfach aus dem Kreis dieser Fächer zu wählen. Ur- und Frühgeschichte eignet sich entsprechend als Nebenfach vor allem zu diesen Fächern.

(2) Das Studium ist unterteilt in

  •  das Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern,
  •  die Zwischenprüfung,
  •  das Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern,
  •  die Magister-Prüfungsphase.
(3) Für den Studiengang Ur- und Frühgeschichte (Hauptfach) ist
  •  im Grundstudium von 35 SWS und von 4 Semestern
  •  im Hauptstudium von 35 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.

Die vorgesehenen Semesterwochenstunden (SWS) verteilen sich wie folgt:

A. Hauptfachstudium

Grundstudium (Hauptfach):
 
 

Anzahl Veranstaltungsform SWS
Vorlesungen  8
3 Grundkurse  6
Übungen  4
Proseminare  4
Seminare  4
- freies Studium  4
- Exkursionen, Museumsbesuche  5
SUMME  35

 
Es sind fünf Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.
Es sind vier Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen.
Drei LN sind in je einem Proseminar, einer Übung und einem Seminar zu erwerben.
Zwei weitere LN sind wahlweise in Proseminaren oder Grundkursen zu erbringen.

Hauptstudium (Hauptfach):
 

Anzahl Veranstaltungsform  SWS
Vorlesungen  8
Seminare  12
Übungen  4
Kolloquium  2
- freies Studium  4
- Exkursionen, Museumsbesuche 5
SUMME 35 
 

Es sind drei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.
Es sind drei Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen.
Die drei Leistungsnachweise (LN) sind in drei Seminaren zu erwerben.
Die drei Teilnahmenachweise (TN) sind in je einem Seminar, einem Kolloquium und einer Übung zu erbringen.

 
B. Nebenfachstudium

Im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte sind insgesamt 35 SWS nachzuweisen:

 Grundstudium (Nebenfach):
 

Anzahl Veranstaltungsform  SWS
Vorlesungen 6
Grundkurse  4
Übungen  4
Proseminar  2
- Exkursionen, Museumsbesuche  2
SUMME 18
 

Es ist ein Leistungsnachweis (LN) zu erbringen.
Es sind vier Teilnahmenachweise (TN) zu erbringen.
Der LN ist wahlweise in einem Proseminar oder einem Grundkurs zu erbringen.
Die vier Teilnahmenachweise (TN) sind wahlweise in Proseminaren, Grundkursen oder Übungen zu erbringen.

 Hauptstudium (Nebenfach):
 

Anzahl Veranstaltungsform SWS
Vorlesungen  4
Seminare  6
Übung  2
 Exkursionen,
- Museumsbesuche 
2
- freies Studium   3
SUMME  17

Es sind zwei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen.
Es ist ein Teilnahmenachweis (TN) zu erbringen.
Die beiden Leistungsnachweise (LN) sind in zwei thematisch nicht eng beieinanderliegenden Seminaren zu erbringen.
Der Teilnahmenachweis (TN) ist wahlweise in Seminar oder Übung zu erbringen.

(4) Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
 

§9 Exkursionen, Praktika

Studierende im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte müssen im Verlauf des Grund- und Hauptstudiums an Exkursionen im Umfang von insgesamt 10 Tagen teilnehmen. Für Studierende im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte sind 5 Tage ausreichend. Der jeweilige Nachweis ist bis zur Anmeldung zur Magisterprüfung zu erbringen.

Studierenden im Hauptfach wird empfohlen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen durch Teilnahme an Ausgrabungen, durch Tätigkeit in der Bodendenkmalpflege und/oder durch Museumspraktika im Umfang von mindestens 2 Monaten zu erwerben. Diese berufsqualifizierenden Erfahrungen können beliebig über das Grund- und Hauptstudium verteilt werden und sollten soweit möglich während der vorlesungsfreien Zeiten erworben werden.
 

§10 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der schriftlichen und mündlichen Magisterprüfung in Haupt- und Nebenfächern beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu 2 Semester nicht angerechnet.
 

§11 Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise

(1) Einem Leistungsnachweis liegt eine individuell erbrachte und mit mindestens "ausreichend" bewertete Leistung in der Regel in der Form entweder eines Referates mit Schriftfassung oder
einer umfangreichen schriftlichen Hausarbeit oder einer Klausur zugrunde.

(2) Ein Teilnahmenachweis setzt die regelmäßige und aktive, jedoch nicht zu bewertende Mitarbeit an der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus.
 

§12 Zwischenprüfung

Die mündliche Zwischenprüfung dauert bei Haupt- und Nebenfachstudierenden jeweils 30 Minuten und erstreckt sich bei Studierenden im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte auf den Inhalt der Pflicht- und Wahlveranstaltungen des Grundstudiums sowie auf den Stoff einer Vorlesung zur Urgeschichte und einer Vorlesung zur Frühgeschichte.

Bei Studierenden im Nebenfach bildet der Inhalt der Pflicht- und Wahlveranstaltungen des Grundstudiums sowie der Stoff einer Vorlesung die Grundlage der Prüfung.
 

§13 Magisterprüfung

(1) Das Studium der Ur- und Frühgeschichte wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Sie umfaßt die innerhalb von 4 Monaten (bei empirischen Arbeiten 6 Monaten), zu erstellende Magisterarbeit sowie die mündliche Prüfung. Diese dauert für Studierende im Hauptfach 45 Minuten, für Studierende im Nebenfach 30 Minuten. Der Umfang der Magisterarbeit soll in der Regel nicht mehr als 100 Seiten betragen.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist ein ordnungsgemäßes Studium gemäß den Auflagen für das Studium der Ur- und Frühgeschichte im Haupt- bzw. im Nebenfach. Vgl. hierzu §1 Abs. 3 und §8 Abs. 3 dieser Studienordnung. Weitere Zulassungs-voraussetzungen regeln §13 und §14 MPO.

(3) Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird, und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.

(4) Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
 

§14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester

Hinsichtlich der Anrechnung von Studienzeiten siehe §7 MPO, dort insbesondere Abs. 9. Zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuß. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit ist eine zuständige Fachvertreterin/ ein zuständiger Fachvertreter zu hören.
 

§15 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium in Münster aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 10. Februar 1999.

Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor
 

Prof. Dr. J. Schmidt


 Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 22. Juni 1999 Der Rektor
 

Prof. Dr. J. Schmidt

 


 

Studienplan
Für den Studiengang Ur- und Frühgeschichte
(vgl. Studienordnung §8 Abs.4)

 

Über die in der Studienordnung genannten Auflagen hinaus bestehen keine weiteren Anforderungen oder inhaltliche Vorgaben. Bei der Planung der Studiengestaltung sind daher primär die Vorgaben zur Zahl und Form der zu besuchenden Veranstaltungen gemäß Studienordnung zu beachten. Die thematische Auswahl der angebotenen Veranstaltungen einer jeden Kategorie (A-E) ist freigestellt.

Abkürzungen:

TN=Teilnahmenachweis; LN=Leistungsnachweis; GK=Grundkurs; Ü=Übung; PS=Proseminar; S=Seminar; V=Vorlesung; EV=exkursionsvorbereitende Veranstaltung; E=Exkursion; P=Praktika; KO=Kolloquium; SWS=Semesterwochen-stunden;

 Leistungsnachweise (LN) sind benotete Scheine, die in der Regel an ein Referat mit Schriftfassung oder an eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit oder an eine Klausur gebunden sind.

Teilnahmenachweise (TN) sind unbenotete Scheine, die die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Veranstaltung bestätigen. Für die Teilnahme an Vorlesungen werden in der Regel keine Scheine ausgegeben.

Pflicht:
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zwingend.

Wahlpflicht:
Aus dem Angebot der Veranstaltungen dieser Kategorie ist die gemäß den in der Studienordnung genannten Anforderungen notwendige Zahl an Vorlesungen, Proseminaren, Seminaren etc. auszuwählen.

 
Beispiel für die individuelle Gestaltung des Grundstudiums
(1.-4. Semester) im Hauptfach

Der konkrete Inhalt der genannten Veranstaltungen kann innerhalb des durch den Veranstaltungstitel vorgegebenen Rahmens von Semester zu Semester variieren. Aus dem Spektrum der Wahlpflicht-Veranstaltungen ist nach eigenem Interesse zu wählen.

 

Kategorie Titel der Veranstaltung Lehrform Bemerkungen LN/TN
SWS
--- Sprachenkurse --- bei Bedarf ---
---
--- Studienberatung --- Pflicht TN
---
--- freies Studium --- Pflicht ---
4
--- Exkursion/Museumsbesuche E Pflicht 5 Tage
5
--- Praktikum (Ausgrabung, Museum) P Pflicht 2 Monate
---
A1 Vorgeschichte Nordwesteuropa V Wahlpflicht ü 
2
A2 Bronzezeit in Mittel- und Nordeuropa V Wahlpflicht
2
A3 Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozial-geschichte der Bronze- und Eisenzeit V Wahlpflicht

 
A4 Urgeschichtliche Epochen im Überblick V Wahlpflicht  
A5 Frühgeschichtliche Gruppierungen nordwärts der Alpen V Wahlpflicht

2
A6 Handel, Handwerk und Verkehr der Metallzeiten V Wahlpflicht } 4 Vor-

| lesungen

2
A7 Kult und Religion vor der Christiani-sierung V Wahlpflicht

 
A8 Kunst und Kunsthandwerk der euro-päischen Frühgeschichte V Wahlpflicht

 
A9 Andere Themen V Wahlpflicht þ   
B1 Allgemeine Einführung PS Wahlpflicht ü LN
2
B2 Methodik PS Wahlpflicht  
B3 Forschungsgeschichte PS Wahlpflicht  
B4 Diachroner Querschnitt PS Wahlpflicht | TN
2
B5 Synchroner Querschnitt PS Wahlpflicht  
B6 Andere Themen PS Wahlpflicht  
C1 Zeichnen archäologischer Artefakte Ü Wahlpflicht | TN
2
C2 Wissenschaftliche Arbeitstechniken Ü Wahlpflicht  
C3 Wissenschaftliche Literatur Ü Wahlpflicht | LN
2
C4 Material, Dokumentation, Aufbereitung Ü Wahlpflicht  
C5 Archäologie und Öffentlichkeit Ü Wahlpflicht  
C6 Grundlagen der EDV für Archäologen Ü Wahlpflicht  
C7 Andere Themen Ü Wahlpflicht  
D1 Steinzeit GK Wahlpflicht | TN
2
D2 Bronzezeit GK Wahlpflicht | LN
2
D3 Eisenzeit GK Wahlpflicht  | LN
2
D4 Mittelalter GK Wahlpflicht  
E1 Steinzeit S Wahlpflicht | TN
2
E2 Bronzezeit S Wahlpflicht  
E3 Eisenzeit S Wahlpflicht  
E4 Mittelalter S Wahlpflicht | LN
2
E5 Allgemeine Kulturgeschichte S Wahlpflicht  
E6 Wirtschafts- und Sozialgeschichte S Wahlpflicht  
E7 Regionalarchäologie S Wahlpflicht  
E8 Andere Themen S Wahlpflicht þ   
Summe: --- --- --- 5 LN, 4 TN
35
 
Beispiel für die individuelle Gestaltung des Grundstudiums
(1.-4. Semester) im Nebenfach

Der konkrete Inhalt der genannten Veranstaltungen kann innerhalb des durch den Veranstaltungstitel vorgegebenen Rahmens von Semester zu Semester variieren. Aus dem Spektrum der Wahlpflicht-Veranstaltungen ist nach eigenem Interesse zu wählen.

 

Kategorie Titel der Veranstaltung Lehrform Bemerkungen LN/TN
SWS
--- Sprachenkurse --- bei Bedarf ---
---
--- Studienberatung --- Pflicht TN
---
--- freies Studium --- Pflicht ---
---
--- Exkursion/Museumsbesuche E Pflicht 2,5 Tage
2
--- Praktikum (Ausgrabung, Museum) P Pflicht ---
---
A1 Vorgeschichte Nordwesteuropa V Wahlpflicht ü 
2
A2 Bronzezeit in Mittel- und Nordeuropa V Wahlpflicht |   
A3 Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozial-geschichte der Bronze- und Eisenzeit V Wahlpflicht | 

| 

 
A4 Urgeschichtliche Epochen im Überblick V Wahlpflicht | 
2
A5 Frühgeschichtliche Gruppierungen nordwärts der Alpen V Wahlpflicht | 

| 

2
A6 Handel, Handwerk und Verkehr der Metallzeiten V Wahlpflicht } 3 Vor-

| lesungen

 
A7 Kult und Religion vor der Christiani-sierung V Wahlpflicht | 

| 

 
A8 Kunst und Kunsthandwerk der euro-päischen Frühgeschichte V Wahlpflicht | 

| 

 
A9 Andere Themen V Wahlpflicht þ   
B1 Allgemeine Einführung PS Wahlpflicht ü TN
2
B2 Methodik PS Wahlpflicht |   
B3 Forschungsgeschichte PS Wahlpflicht |   
B4 Diachroner Querschnitt PS Wahlpflicht |   
B5 Synchroner Querschnitt PS Wahlpflicht |   
B6 Andere Themen PS Wahlpflicht |   
C1 Zeichnen archäologischer Artefakte Ü Wahlpflicht |   
C2 Wissenschaftliche Arbeitstechniken Ü Wahlpflicht |   
C3 Wissenschaftliche Literatur Ü Wahlpflicht | TN
2
C4 Material, Dokumentation, Aufbereitung Ü Wahlpflicht | TN
2
C5 Archäologie und Öffentlichkeit Ü Wahlpflicht |   
C6 Grundlagen der EDV für Archäologen Ü Wahlpflicht |   
C7 Andere Themen Ü Wahlpflicht }   
D1 Steinzeit GK Wahlpflicht |   
D2 Bronzezeit GK Wahlpflicht |   
D3 Eisenzeit GK Wahlpflicht  | TN
2
D4 Mittelalter GK Wahlpflicht | LN
2
E1 Steinzeit S Wahlpflicht |   
E2 Bronzezeit S Wahlpflicht |   
E3 Eisenzeit S Wahlpflicht |   
E4 Mittelalter S Wahlpflicht |   
E5 Allgemeine Kulturgeschichte S Wahlpflicht |   
E6 Wirtschafts- und Sozialgeschichte S Wahlpflicht |   
E7 Regionalarchäologie S Wahlpflicht |   
E8 Andere Themen S Wahlpflicht þ   
Summe: --- --- --- 1 LN, 4 TN
18