Studienordnung
im Fach Soziologie im Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
4. März 1999
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4. 85 Abs.1 des Gesetzes über die
Universitäten des Landes Nordrhein - Westfalen (UG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV. NW. S.532), geändert durch
Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW.S.213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität
folgende Studienordnung für das Studium der Soziologie im Nebenfach
erlassen. Sie regelt im Einzelnen:
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Studienzeit
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
§ 5 Ziele des Studiums
§ 6 Lehr- und Lernformen
§ 7 Aufbau des Studiums
§ 8 Gliederung und Inhalte des Grundstudiums
§ 9 Gliederung und Inhalte des Hauptstudiums
§ 10 Leistungsnachweise
§ 11 Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Studienfachberatung
§ 14 Studienplan Nebenfach
§ 15 Inkrafttreten
Anhang: Studienverlaufsplan Magister - Soziologie
Nebenfach
- Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philisophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms - Universität Münster vom 17.12. 1997 das Studium im Nebenfach Soziologie mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird im Nebenfach Soziologie, einem weiteren Nebenfach und dem Hauptfach (1:1:2) abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.).
- Das Fach Soziologie als Nebenfach muß mit mit einem Hauptfach und einem zweiten Nebenfach nach Maßgabe der Prüfungsordnung kombiniert werden.
Studienzeit
- Die Studienzeit beträgt einschliesslich der Magisterarbeit und sonstigen schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen 9 Semester (Regelstudienzeit).
- Der Studienumfang im Nebenfach Soziologie beträgt insgesamt 35 SWS, davon 17 SWS im Grundstudium und 18 SWS im Hauptstudium.
Studienbeginn
Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt zum Winter- und
zum Sommersemester.
- Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine oder fachbezogene Hochschulreife oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Für die Zulassung zu Hauptseminaren ist die bestandene Zwischenprüfung nachzuweisen.
- Die Studierenden sollen Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und die unterschiedlichen Methoden und Techniken der Soziologie beherrschen und die Soziologie in interdisziplinäre Ansätze bei verschiedensten Problemstellungen einbeziehen können. Weiter sollen sie durch ihr Studium befähigt werden, soziologische Theorien darzustellen, zu vergleichen und den Prozess der Theoriebildung zu verstehen. Die Studierenden sollen durch ihr Studium
die Analyse von Teilgebieten der Soziologie und
die Lösungsansätze für die Problemstellung einer speziellen Soziologie
beherrschen lernen.
- Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, im professionellen Handeln den Zusammenhang von wissenschaftlicher Theorie und gesellschaftlicher Praxis zu erkennen.
- Die Studierenden sollen andere Kulturen in ihren eigenständigen Bedeutungen und geschichtlichen Zusammenhängen verstehen lernen.
Lehr- und Lernformen
- Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich so zu gestalten, dass die Studierenden möglichst frühzeitig lernen, selbständig zu arbeiten. Neben der Vermittlung fachlicher und interdisziplinärer Kompetenz fördern sie verantwortliche wissenschafts- und praxisorientierte Einstellungen und Verhaltensweisen.
- Lehrveranstaltungsarten im Studium sind:
2. Seminar
3. Kolloquium
4. Studienprojekt/Forschungspraktikum
5. Exkursion
- Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein viersemestriges Hauptstudium.
- Das Grundstudium umfasst 17 SWS. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
- Das Hauptstudium umfasst 18 SWS.
- Das Studium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen.
Gliederung und Inhalte des Grundstudiums
- Im Grundstudium sollen die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens geübt und interdisziplinäre Ansätze bei den verschiedenen Problemstellungen des Faches einbezogen werden. Sie sollen in der Lage sein, begrenzte Themen aus diesen Bereichen im Rahmen einer Hausarbeit, eines Referats, einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung bearbeiten und darstellen zu können.
- Die Inhalte des Grundstudiums beziehen auf folgende Bereiche :
-Sozialstruktur verschiedener Gesellschaften,
-spezielle Soziologien.
- Als studienbegleitende Zwischenprüfung gelten folgende Nachweise aus den Gebieten:
-Sozialstruktur verschiedener
Gesellschaften, (1LN)
-eine spezielle Soziologie (1LN)
- Wegen ihres Charakters als Fachprüfungen sind die für die Zwischenprüfung anrechenbaren Leistungsnachweise unter prüfungsgleichen Bedingungen zu erbringen.
Gliederung und Inhalte des Hauptstudiums
- Die Studierenden sollen im Hauptstudium soziologische Theorien und ihre Forschungsansätze kennenlernen und in der Lage sein, Theorievergleiche und Analysen von Strukturen unterschiedlicher Gesellschaftsformen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit durchzuführen. Hierzu gehört vor allem, ein gegebenes Problem soziologisch zu formulieren bzw. Die soziologische Relevanz gegebener sozialer Probleme zu begreifen.
- Das Hauptstudium umfasst 18 SWS.
- Zum Hauptstudium gehören:
-ein vertieftes Studium ausgewählter spezieller Soziologien,
- Als Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterhauptprüfung gelten:
-ein Leistungsnachweis aus einer speziellen Soziologie, (1LN)
- Leistungsnachweise werden für die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren, Übungen, Forschungskolloquien, Studienprojekten und Forschungspraktika vergeben.
- Die Leistungsnachweise werden grundsätzlich als Nachweis der individuellen Leistung vergeben. Sie setzen eine mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertete Leistung in Form einer Klausur, eines ausformulierten Referats oder einer Hausarbeit voraus.
- Hausarbeiten und Referate können auch als Gruppenleistung erbracht werden, bei denen jedoch die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein müssen.
- Die Art der zu erbringenden Leistungsnachweise wird nach Maßgabe der Studienordnung bei Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrperson bestimmt, die für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortlich ist.
- Wegen ihres Charakters als Fachprüfungen sind die für die Zwischenprüfung anrechenbaren Leistungsnachweise unter prüfungsgleichen Bedingungen zu erbringen.
Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeitt), erteilt das Magisterprüfungsamt.
Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen,
die an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht
worden sind, erfolgt gemäß §7 der MPO sowie §4.2 der
Studienordnung.
(1) Im Nebenfach Soziologie besteht die Magisterprüfung aus einer
mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
(2) Voraussetzung für die Zulassung für die Magisterprüfung
ist ein erfolgreiches Studium gemäß der Auflagen der Studienordnung
(siehe Empfehlung des Studienverlaufsplans am Ende der Studienordnung).
(3) Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach
ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch
machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch
nicht angerechnet wird, und daß für bestandene Prüfungen
gegebenenfalls der Versuch der Notenverbesserung unternommen werden kann.
Im übrigen wird auf § 20 der MPO verwiesen.
- Es wird in jedem Semester eine Studienfachberatung durchgeführt, auf die in geeigneter Weise hingewiesen wird. Die Studienfachberatung soll insbesondere zu Beginn des Studiums vor allem im Hinblick auf die Wahl der Fächerkombination, beim Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule, vor der Spezialisierung im Hauptstudium und vor Prüfungen in Anspruch genommen werden.
- Für die Studienberatung sind die von den Abteilungen zu benennenden Studienberater/ Studienberaterinnen zuständig. Die Teilnahme an einer Fachstudienberatung wird in einem Teilnahmenachweis dokumentiert.
- Die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einer Studienberatung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses
Studienplan Nebenfach
- Der anliegende Studienplan gibt Empfehlungen für den Studienaufbau.
- Der Studienplan macht deutlich, daß das Studium aus zwei Abschnitten besteht. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen, die in den studienbegleitenden Leistungsnachweisen im Grundstudium besteht. Das Hauptstudium wird durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.
Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für
alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium
aufnehmen.
Ausgerfertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen
Wilhelms-Universität vom 20.01.1999.
Münster, den 04. März 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen,
die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung
von Satzungen vom 23.12.1998 hiermit verkündet.
Münster, den 04. März 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Studienverlaufsplan Magister - Soziologie Nebenfach
Anmerkungen**:
- Die Auflistung der Vorlesungen und Seminare bedeutet im Wahlpflicht und im Pflichtbereich keine Festlegung der Veranstaltungen auf ein bestimmtes Fachsemester.
- Die Veranstaltungen zu den einzelnen Fachgebieten können in jedem Semester nach dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis nach Maßgabe der Studienordnung zusammnegestellt werden.
|
(Pflicht) |
Seminare (Wahlpflicht) |
(Pflicht) |
|
|
|
Geschichte der Soziologie (2 SWS) |
|
|
|
Familiensoziologie oder Grundzüge der Soziologie (2SWS) |
(2 SWS) / 1 LN |
4 SWS |
|
|
Entwicklungs- soziologie oder Spezielle Soziologie (2 SWS) |
(2SWS) / 1LN |
4SWS |
|
|
Soziologie und Medien oder Sozialstruktur ... (2 SWS) |
|
||
|
|
|||
|
Sozialisation und Schule oder Umweltforschung |
|||
|
|
|||
|
Soziologie der Medien oder Methoden |
|||
|
|
|||
|
Soziologische Theorien oder Techniksoziologie |
|
||
|
|
|
||
|
Polit. Soziologie oder Soziologie der Vereine und Verbände |
|
||
|
|
|
||
|
SWS |