Studienordnung
für die Fächer der Slavischen Philologie
mit dem Abschluß Magisterprüfung
der Philosophischen Fakultät der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 21. September 1998

Hinweis: Ab dem Wintersemester 2001/2002 ist für Studienanfänger keine Einschreibung mehr für diesen Studiengang möglich!

Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Empfehlungen zur Organisation des Studiums
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungen
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§ 9 Prüfungselemente (Fachprüfungen und Leistungsnachweise)und Teilnahmenachweise
§ 10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise

§ 11 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 12 Zwischenprüfung
§ 13 Magisterprüfung
§ 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§15 Studienberatung
§ 16 Inkrafttreten

Anhang I?III: Plan der Lehrveranstaltungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung (Magisterprüfung) der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium der Fächer der Slavischen Philologie mit den Studiengängen Ost- und Westslavistik im Haupt- und Nebenfach sowie Südslavistik im Nebenfach mit dem Abschluß Magistra/Magister Artium. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt M.A.).

§ 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder

(1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Slavistik ist die theoretische und praktische Kompetenz im Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der Slavia.

Das Studium der Slavistik strebt die folgenden übergeordneten Studienziele an:

1. Aktive Sprachbeherrschung (mündlich und schriftlich).
2. Fähigkeit zur sprach- und literaturwissenschaftlichen Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
3. Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach- und Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
4. Überblick über die Sprach- und Literaturwissenschaft unter Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden slavischen Länder bis zur Gegenwart.
5. Grundkenntnisse in einer weiteren slavischen Sprache (wenn Fächer der Slavischen Philologie als Hauptfach studiert werden). Die weitere slavische Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache identisch sein.
6. Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung (wenn Fächer der Slavischen Philologie im Hauptfach studiert werden).
(2) Das Studium der Slavistik vermittelt kommunikative Sprachfähigkeiten in den gewählten Studienschwerpunkten.

(3) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Slavistik Berufschancen in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft: in elektronischen und Print-Medien, in Institutionen des Kulturaustauschs und der Forschungsförderung, im Bibliotheks- und Übersetzungswesen, in der politischen Öffentlichkeitsarbeit sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern (Unternehmen, Banken u.dgl.) unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom individuellen Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern, die mit dem slavischen Sprachraum in Beziehung stehen.

(4) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium anschließen, das u.a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae); Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.

§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und das Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums (zwei Semester à vier Wochenstunden, wenn die Lateinkenntnisse im Rahmen der lateinischen Sprachkurse am Fachbereich 7 erworben werden, oder gleichwertige Kurse) sowie funktionale Sprachkenntnisse des Englischen oder Französischen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis der Lateinkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten Sprache.

§ 4 Empfehlungen zur Organisation des Studiums

1. Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene Vorkenntnisse in der jeweiligen slavischen Sprache sowie weitere Sprachkenntnisse und EDV-Kenntnisse wünschenswert.
2. Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte (evtl. auch vor Beginn des Studiums) und studienbegleitende Praktika dringend zu empfehlen.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für den erfolgreichen Abschluß intensives Selbststudium unabdingbare Voraussetzung ist.
4. Zu empfehlen ist ferner der Besuch von Lehrveranstaltungen in Fächern, die in enger inhaltlicher Beziehung zur Slavischen Philologie stehen. Hierzu zählen insbesondere die Fächer: Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik, Ostkirchenkunde, Vergleichende Literaturwissenschaft, Baltistik, Kunstgeschichte, Allgemeine Sprachwissenschaft, Indogermanistik, Politologie und Publizistik.

§ 5 Studienbeginn

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Die Sprachkurse und wissenschaftlichen Einführungen in die Sprach- und Literaturwissenschaft beginnen in der Regel im Wintersemester.

§ 6 Veranstaltungen

Am Slavisch-Baltischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Vorlesungen, Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Tutorien, Proseminare, Hauptseminare und Kolloquien.

Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen bzw. behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes.

Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen slavistischen Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen und Methoden.

Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.

Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der exemplarischen Aneignung elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen Übungen werden Kenntnisse in den slavischen Sprachen und deren Kulturbereichen vermittelt.

Tutorien dienen der studienbegleitenden Einführung in Kleingruppen. Sie werden den anderen Veranstaltungstypen eigeordnet.

Proseminare basieren auf den Kenntnissen der jeweiligen Einführung und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.

Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern von den Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur.

Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und die Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien für Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.

§ 7 Studieninhalte

Die im Rahmen der Slavischen Philologie vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden vier Teilgebieten zuordnen:

A. Sprachwissenschaft:

? Theorien, Modelle, Methoden
? Beschreibungsebenen der jeweiligen Slavine
? Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
? historische Aspekte der jeweiligen Slavine (mit besonderer Berücksichtigung des Altkirchenslavischen)
? regionale Aspekte der jeweiligen Slavine
? ausgewählte Disziplinen der slavischen Sprachwissenschaft und angewandte Linguistik a) Übersetzungstheorie und -praxis
b) Grundlage der EDV-gestützten Lehre und Forschung
B. Literaturwissenschaft ? Theorien, Modelle, Methoden
? literarische Textanalyse
? Gattungen und Formen
? Literatur der jeweiligen Slavine von den Anfängen bis zur Gegenwart
? Autoren und Werke
? Literaturen im slavischen und europäischen Vergleich
D. Spracherwerb und Sprachpraxis ? Sprachkurse
? Grammatik
? mündlicher und schriftlicher Ausdruck
? Übersetzung
E. Landeskunde / Kulturgeschichte

Als Studienschwerpunkt kann alternativ Sprach- oder Literaturwissenschaft gewählt werden.

§ 8 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.

§ 9 Prüfungselemente (Fachprüfungen und Leistungsnachweise) und
Teilnahmenachweise

(1) Im Grund- und im Hauptstudium werden Leistungen in Form von Fachprüfungen und von Leistungsnachweisen erbracht. Fachprüfungen (FP) sind Prüfungselemente, die nicht an Lehrveranstaltungen gebunden sind. Leistungsnachweise (LN) werden in Lehrveranstaltungen in der Regel in Form von Klausuren, Seminarvorträgen mit Ausarbeitungen oder Seminararbeiten erbracht.
(2) Teilnahmenachweise (TN) werden durch regelmäßige und aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen erworben. Die aktive Teilnahme schließt ein, daß im Laufe der Lehrveranstaltungen Beiträge in Form von Kurzreferaten, Ergebnisberichten und im Bereich Sprachpraxis insbesondere durch kurze Übungen erbracht werden. Die Teilnahmenachweise werden nicht bewertet.

§ 10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise

1. Ostslavistik (Russistik)

1.1. Hauptfach





Studienvolumen:

    63 SWS
    8 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
Grundstudium
(D0)
(D1)
(A1)
(B1)
(A2/B2)
(E1) 
(D2/D5)
(D1)
(A2)
(B2) 
Grundkurs Russisch I + II , max. 24 SWS)
Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprachwissenschaft 
Einführung Literaturwissenschaft
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 
Landeskunde
Übersetzung dt.-russ./russ.-dt. I
Aufbaukurs Russisch II
Proseminar Sprachwissenschaft 
Proseminar Literaturwissenschaft 

insgesamt

6 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
6 SWS
2 SWS
2 SWS 

26 SWS

TN
TN
TN
TN
TN
LN
LN
LN
LN 

5 TN/4 LN

Hauptstudium


(A4/B4)
(A6) 
(D9) 
(D4)
(D12)
(D6)
(E2)
(A7)
(A4) 
(B4)
(D7)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Altkirchenslavisch I
Grammatik 
Übersetzung III
 Praktika re?i
Fachaufsatz/Textinterpretation in russischer Sprache
Landeskunde
Altkirchenslavisch II
Hauptseminar Sprachwissenschaft
Hauptseminar Literaturwissenschaft
 Zweite slavische Sprache (4 SWS) 

insgesamt

2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS 
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS 

24 SWS

TN
TN
TN
TN
TN
TN
TN
LN
LN
LN
LN 

7 TN/4 LN


 

Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 13 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.

1.2. Nebenfach

Studienvolumen:

    32 SWS
    3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
Grundstudium


(D0)
(D1)
(A1)
(B1)
(E1)
(A2)
(B2)
Grundkurs Russisch I + II, max. 24 SWS)
Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprachwissenschaft
Einführung Literaturwissenschaft
Landeskunde
Proseminar Sprachwissenschaft
Proseminar Literaturwissenschaft 

insgesamt

6 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS 

16 SWS

TN
TN
TN
TN
LN
LN 

4 TN/2 LN

Hauptstudium

(A4/B4)
(A6)
(D9)
(D4)
(D12)
(A4/B4)
Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Altkirchenslavisch I 
Grammatik
Übersetzung III
Praktika re?i 
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

insgesamt 

2 SWS 
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS 
2 SWS 

12 SWS 

TN
TN
TN
TN
TN
LN 

5 TN/1 LN

 Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 4 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.
 
 

2. Westslavistik (Polonistik)

2.1. Hauptfach

 Studienvolumen:

    63 SWS
    8 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
Grundstudium


(D0)
(D1)
(A1)
(B1) 
(A2) 
(B2)
(B8)
(D1)
(A2)
(B2)
Grundkurs Polnisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Polnisch I
Einführung Sprachwissenschaft
Einführung Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft 
Proseminar Literaturwissenschaft 
Vorlesung zur Literaturgeschichte 
Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar Sprachwissenschaft 
Proseminar Literaturwissenschaft 

insgesamt

4 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS
2 SWS 

22 SWS

TN
TN
TN
TN
TN
TN
LN
LN
LN 

6 TN/3 LN

Hauptstudium


(A6)
(A7)
(D9)
(D6)
(E1)
(A4)
(B4) 
(A4/B4)
(D2/D5)
(D7)
Altkirchenslavisch I
Altpolnisch
Grammatik
Fachaufsatz
Landeskunde (Vorlesung zur poln. Geschichte)
Hauptseminar Sprachwissenschaft
Hauptseminar Literaturwissenschaft
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Übersetzung poln.-dt./dt.-poln.
 Zweite slavische Sprache (4 SWS) 

insgesamt

2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS 
2 SWS 
2 SWS
2 SWS
4 SWS 

22 SWS

TN
TN
TN
TN
TN
LN
LN
LN
LN
LN 

5 TN/5 LN

Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 19 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.

2.2. Nebenfach

 Studienvolumen:

    32 SWS
    3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
 Grundstudium
(D0)
(D1)
(A1)
(B1)
(A2/B2)
(D1)
(A2/B2)
Grundkurs Polnisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Polnisch I
Einführung Sprachwissenschaft 
Einführung Literaturwissenschaft
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

insgesamt

4 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS 

16 SWS

TN
TN
TN
TN
LN
LN 

4 TN/2 LN

Hauptstudium


(A6)
(D9)
(A4/B4)
(A4/B4)
Altkirchenslavisch I
Grammatik 
Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

insgesamt

2 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS 

8 SWS

TN
TN
TN
LN 

3 TN/1 LN

Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 8 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.
 

3. Südslavistik (Serbokroatistik)

3.1. Hauptfach

 Das Fach Südslavistik kann zum gegebenen Zeitpunkt nur als Nebenfach studiert werden.
 
 

3.2. Nebenfach

 Studienvolumen:

    32 SWS
    3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
Grundstudium


(D0)
(D1) 
(A1)
(B1)
(A2/B2)
(D1)
(A2/B2)
Grundkurs Serbokroatisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Serbokroatisch I
Einführung Sprachwissenschaft 
Einführung Literaturwissenschaft
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Aufbaukurs Serbokroatisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

insgesamt 

4 SWS
2 SWS
2 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS 

6 SWS

TN
TN
TN
TN
LN
LN 

1 4 TN/2 LN

Hauptstudium


(A6)
(D9)
(A7)
(A4/B4) 
(A4/B4) 
Altkirchenslavisch I
Grammatik
Historische Grammatik
Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

insgesamt 

2 SWS
2 SWS
2 SWS 
2 SWS
2 SWS 

10 SWS

TN
TN
TN
TN
LN 

4 TN/1 LN

Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 6 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.

§ 11 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse im Umfang des jeweiligen Grundkurses II vorhanden sein.

Der Besuch der Proseminare setzt den erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Einführungen voraus.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus.

§ 12 Zwischenprüfung

Im Rahmen der dreißigminütigen mündlichen Zwischenprüfung werden Kenntnisse des Grundstudiums in den Bereichen Literatur- und Sprachwissenschaft geprüft.

§ 13 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.

Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang von ca. 80 Seiten und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs Monate. Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten abgelegt werden.

Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter § 10 der vorliegenden Studienordnung aufgeführten Leistungen des Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind und die sprachlichen Voraussetzungen (Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und funktionale Sprachkenntnisse im Englischen oder Französischen) gegeben sind.

Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung (MPO) 1998.

Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium antritt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.

Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.

§ 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester

Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen für das Studium der Slavischen Philologie anerkannt werden. Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung 1998 § 7.

§ 15 Studienberatung

Allgemeine Studienberatung für die Slavische Philologie erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen Wilhelms-Universität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Institut benannte Mitarbeiter des Lehrkörpers. Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberater können dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, Studienplanung und -durchführung.

Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Slavisch-Baltischen Seminars wird dringend empfohlen.

Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 21. September 1998
Der Rektor

(Prof. Dr. Gustav Dieckheuer)



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Uni-versität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 21. September 1998
Der Rektor
 

(Prof. Dr. Gustav Dieckheuer)
 



 

Anhang I:
 
 

Ostslavistik (Russistik): Hauptfach
 PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM





A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
 
 

1. Sem.:
(WS)
 

2. Sem.: 
 
 

3. Sem.:
 

4. Sem.: 

Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprachwissenschaft
Einführung Literaturwissenschaft 

Aufbaukurs Russisch II
Proseminar Literaturwissenschaft 
Proseminar Sprachwissenschaft 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Landeskunde 

Übersetzung dt.-russ./russ.-dt. I 

6 SWS
2 SWS
2 SWS 

6 SWS
2 SWS
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

2 SWS

TN
TN
TN 

LN
LN
LN 

TN
TN 

LN

B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
 
 

1. Sem.:
(WS) 

2. Sem.: 

3. Sem.:
 
 

4. Sem.:
 
 

5. Sem.: 
 

Grundkurs Russisch I 
Landeskunde 

Grundkurs Russisch II 

Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprachwissenschaft
Einführung Literaturwissenschaft 

Aufbaukurs Russisch II
Proseminar Literaturwissenschaft 
Proseminar Sprachwissenschaft 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Übersetzung dt.-russ./russ.-dt. I

12 SWS
2 SWS 

12 SWS 

6 SWS
2 SWS
2 SWS 

6 SWS
2 SWS 
2 SWS 

2 SWS
2 SWS

TN
 
 

TN
TN
TN 

LN
LN
LN 

TN
LN

 ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM


5./6.Sem.:
 
 

6./7.Sem.: 
 
 

7./8.Sem.: 
 
 

8./9.Sem.:
 

Hauptseminar Sprach- oder Literaturwiss. 
Altkirchenslavisch I
Zweite slavische Sprache 

Hauptseminar Sprach- oder Literaturwiss.
Altkirchenslavisch II
Praktika re?i 

Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Grammatik
Übersetzung III 

Fachaufsatz/Textinterpret. in russ. Sprache 
Landeskunde

2 SWS
2 SWS
4 SWS 

2 SWS
2 SWS
2 SWS 

2 SWS
2 SWS
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

LN
TN
LN 

LN
LN
TN 

TN
TN
TN 

TN
TN

Ostslavistik (Russistik): Nebenfach
 PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM





A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
 
 

1. Sem.:
(WS) 

2. Sem.: 

3. Sem.:
 

4. Sem.:

Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Proseminar Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft
Landeskunde 

Proseminar Sprach- bzw. Lit.wissenschaft

6 SWS
2 SWS 

2 SWS 

2 SWS
2 SWS 

2 SWS

TN
TN 

LN 

TN
TN 

LN

B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
 
 

1. Sem.:
(WS) 

2. Sem.: 

3. Sem.:
 
 

4. Sem.:
 

5. Sem.:

Grundkurs Russisch I
 

Grundkurs Russisch II 

Aufbaukurs Russisch I
Einführung Literaturwissenschaft
Einführung Sprachwissenschaft 

Proseminar Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft 

Landeskunde

12 SWS
 

12 SWS 

6 SWS
2 SWS
2 SWS 

2 SWS
2 SWS 

2 SWS 


 
 
 

TN
TN
TN 

LN
LN 

TN

ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
 
 

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM


5./6.Sem.:
 

6./7.Sem.:
 

7./8.Sem.: 

8./9.Sem.:

Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss.(wo nicht LN)
Altkirchenslavisch I 

Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Praktika re?i 

Grammatik 

Übersetzung III

2 SWS
2 SWS 

2 SWS
2 SWS 

2 SWS 

2 SWS

TN
TN 

LN
TN 

TN 

TN


 
 


Anhang II:
 
 

Westslavistik (Polonistik): Hauptfach
 
 

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM




A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
 
 

1. Sem.:
(WS)
 

2. Sem.: 
 
 

3. Sem.: 
 

4. Sem.: 

Aufbaukurs Polnisch I 
Einführung Sprachwissenschaft 
Einführung Literaturwissenschaft 

Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft 

Proseminar Literaturwissenschaft
Proseminar Sprachwissenschaft 

Vorlesung zur Literaturgeschichte 

4 SWS
2 SWS
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

2 SWS 

TN
TN
TN 

LN
LN
TN 

TN
LN 

TN

B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
 
 

1. Sem.:
 

2. Sem.:
 
 

3. Sem.: 
 

4. Sem.:
 

5. Sem.:
 

Grundkurs Polnisch I
Einführung Literaturwissenschaft 

Grundkurs Polnisch II
Proseminar Literaturwissenschaft
Vorlesung zur Literaturgeschichte 

Aufbaukurs Polnisch I
Einführung Sprachwissenschaft 

Aufbaukurs Polnisch II 
Proseminar Sprachwissenschaft 

Proseminar Sprachwissenschaft
Proseminar Literaturwissenschaft

4 SWS
2 SWS 

4 SWS
2 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

TN
 

LN
TN 

TN
TN 

LN
LN 

TN
TN

ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
 
 

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM


5./6.Sem.: 
 
 

6./7.Sem.:
 

7./8.Sem.:
 
 

8./9.Sem.:
 

Hauptseminar Sprach- oder Lit.wiss.
Altkirchenslavisch I
Zweite slavische Sprache 

Hauptseminar Sprach- oder Lit.wiss.
Altpolnisch 

 Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Grammatik 
Übersetzung poln.-dt./dt.-poln. 

Fachaufsatz 
Landeskunde (Vorl. zur poln. Geschichte) 

2 SWS 
2 SWS 
4 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 
2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

LN
TN
LN 

LN
TN 

LN
TN
LN 

TN
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Westslavistik (Polonistik): Nebenfach

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM




A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
 
 

1. Sem.:
(WS) 

2. Sem.: 
 

3. Sem.: 

4. Sem.: 

Aufbaukurs Polnisch I 
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Aufbaukurs Polnisch II 
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

4 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

2 SWS 

2 SWS 

TN
TN 

LN
TN 

TN 

LN

B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
 
 

1. Sem.:
(WS) 

2. Sem.: 

3. Sem.:
 
 

4. Sem.:
 

5. Sem.: 

Grundkurs Polnisch I 
 

Grundkurs Polnisch II 

Aufbaukurs Polnisch I 
Einführung Literaturwissenschaft 
Einführung Sprachwissenschaft 

Aufbaukurs Polnisch II 
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

4 SWS
 

4 SWS 

4 SWS 
2 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

2 SWS 


 
 
 

TN
TN
TN 

LN
TN 

LN

ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
 
 

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM


5./6.Sem.: 

6./7.Sem.: 

7./8.Sem.: 

8./9.Sem.: 

Altkirchenslavisch I 

Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 

Grammatik 

2 SWS 

2 SWS 

2 SWS 

2 SWS 

TN 

LN 

TN 

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Anhang III:

Südslavistik (Serbokroatistik): Nebenfach

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM




A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
 
 

1. Sem.: 
(WS) 

2. Sem.:
 

3. Sem.: 

4. Sem.:

Aufbaukurs Serbokroatisch I 
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Aufbaukurs Serbokroatisch II 
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft 

Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

4 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

2 SWS 

2 SWS 

TN
TN 

LN
TN 

TN 

LN

B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
 
 

1. Sem.: 
(WS) 

2. Sem.: 

3. Sem.: 
 
 

4. Sem.:
 

5. Sem.: 

Grundkurs Serbokroatisch I 
 

Grundkurs Serbokroatisch II 

Aufbaukurs Serbokroatisch I 
Einführung Literaturwissenschaft 
Einführung Sprachwissenschaft 

Aufbaukurs Serbokroatisch II
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 

Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

4 SWS
 

 4 SWS 

4 SWS 
2 SWS 
2 SWS 

4 SWS 
2 SWS 

2 SWS 


 
 
 

TN
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LN
TN 

LN

ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
 
 

PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM


5./6.Sem.: 

6./7.Sem.: 

7./8.Sem.: 
 

8./9.Sem.: 

Altkirchenslavisch I 

Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) 

Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) 
Grammatik 

Historische Grammatik 

2 SWS 

2 SWS 

2 SWS 
2 SWS 

2 SWS 

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LN 

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