Studienordnung
für die Fächer der Slavischen Philologie
mit dem Abschluß Magisterprüfung
der Philosophischen Fakultät der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 21. September 1998
Hinweis: Ab dem Wintersemester 2001/2002 ist für Studienanfänger keine Einschreibung mehr für diesen Studiengang möglich!
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
§
2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§
3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§
4 Empfehlungen zur Organisation des Studiums
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungen
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§
9 Prüfungselemente (Fachprüfungen und Leistungsnachweise)und
Teilnahmenachweise
§
10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
§ 12 Zwischenprüfung
§ 13 Magisterprüfung
§ 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§15 Studienberatung
§ 16 Inkrafttreten
Anhang I?III: Plan der Lehrveranstaltungen
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung (Magisterprüfung) der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium der Fächer der Slavischen Philologie mit den Studiengängen Ost- und Westslavistik im Haupt- und Nebenfach sowie Südslavistik im Nebenfach mit dem Abschluß Magistra/Magister Artium. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt M.A.).
(1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Slavistik ist die theoretische und praktische Kompetenz im Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der Slavia.
Das Studium der Slavistik strebt die folgenden übergeordneten Studienziele an:
2. Fähigkeit zur sprach- und literaturwissenschaftlichen Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
3. Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach- und Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
4. Überblick über die Sprach- und Literaturwissenschaft unter Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden slavischen Länder bis zur Gegenwart.
5. Grundkenntnisse in einer weiteren slavischen Sprache (wenn Fächer der Slavischen Philologie als Hauptfach studiert werden). Die weitere slavische Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache identisch sein.
6. Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung (wenn Fächer der Slavischen Philologie im Hauptfach studiert werden).
(3) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Slavistik Berufschancen in den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft: in elektronischen und Print-Medien, in Institutionen des Kulturaustauschs und der Forschungsförderung, im Bibliotheks- und Übersetzungswesen, in der politischen Öffentlichkeitsarbeit sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern (Unternehmen, Banken u.dgl.) unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom individuellen Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern, die mit dem slavischen Sprachraum in Beziehung stehen.
(4) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium anschließen, das u.a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae); Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das Haupt- und das Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums (zwei Semester à vier Wochenstunden, wenn die Lateinkenntnisse im Rahmen der lateinischen Sprachkurse am Fachbereich 7 erworben werden, oder gleichwertige Kurse) sowie funktionale Sprachkenntnisse des Englischen oder Französischen nachzuweisen.
(3) Der Nachweis der Lateinkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten Sprache.
1. Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene
Vorkenntnisse in der jeweiligen slavischen Sprache sowie weitere Sprachkenntnisse
und EDV-Kenntnisse wünschenswert.
2. Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte
(evtl. auch vor Beginn des Studiums) und studienbegleitende Praktika dringend
zu empfehlen.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß für den erfolgreichen Abschluß intensives Selbststudium
unabdingbare Voraussetzung ist.
4. Zu empfehlen ist ferner der Besuch von Lehrveranstaltungen
in Fächern, die in enger inhaltlicher Beziehung zur Slavischen Philologie
stehen. Hierzu zählen insbesondere die Fächer: Osteuropäische
Geschichte, Byzantinistik, Ostkirchenkunde, Vergleichende Literaturwissenschaft,
Baltistik, Kunstgeschichte, Allgemeine Sprachwissenschaft, Indogermanistik,
Politologie und Publizistik.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Die Sprachkurse und wissenschaftlichen Einführungen in die Sprach- und Literaturwissenschaft beginnen in der Regel im Wintersemester.
Am Slavisch-Baltischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Vorlesungen, Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Tutorien, Proseminare, Hauptseminare und Kolloquien.
Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen bzw. behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes.
Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen slavistischen Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen und Methoden.
Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.
Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der exemplarischen Aneignung elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen Übungen werden Kenntnisse in den slavischen Sprachen und deren Kulturbereichen vermittelt.
Tutorien dienen der studienbegleitenden Einführung in Kleingruppen. Sie werden den anderen Veranstaltungstypen eigeordnet.
Proseminare basieren auf den Kenntnissen der jeweiligen Einführung und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.
Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern von den Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur.
Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und die Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien für Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.
Die im Rahmen der Slavischen Philologie vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden vier Teilgebieten zuordnen:
A. Sprachwissenschaft:
? Beschreibungsebenen der jeweiligen Slavine
? Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
? historische Aspekte der jeweiligen Slavine (mit besonderer Berücksichtigung des Altkirchenslavischen)
? regionale Aspekte der jeweiligen Slavine
? ausgewählte Disziplinen der slavischen Sprachwissenschaft und angewandte Linguistik
b) Grundlage der EDV-gestützten Lehre und Forschung
? literarische Textanalyse
? Gattungen und Formen
? Literatur der jeweiligen Slavine von den Anfängen bis zur Gegenwart
? Autoren und Werke
? Literaturen im slavischen und europäischen Vergleich
? Grammatik
? mündlicher und schriftlicher Ausdruck
? Übersetzung
Als Studienschwerpunkt kann alternativ Sprach- oder Literaturwissenschaft gewählt werden.
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.
§
9 Prüfungselemente (Fachprüfungen und Leistungsnachweise) und
Teilnahmenachweise
(1) Im Grund- und im Hauptstudium werden Leistungen
in Form von Fachprüfungen und von Leistungsnachweisen erbracht. Fachprüfungen
(FP) sind Prüfungselemente, die nicht an Lehrveranstaltungen gebunden
sind. Leistungsnachweise (LN) werden in Lehrveranstaltungen in der Regel
in Form von Klausuren, Seminarvorträgen mit Ausarbeitungen oder Seminararbeiten
erbracht.
(2) Teilnahmenachweise (TN) werden durch regelmäßige
und aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen erworben. Die aktive Teilnahme
schließt ein, daß im Laufe der Lehrveranstaltungen Beiträge
in Form von Kurzreferaten, Ergebnisberichten und im Bereich Sprachpraxis
insbesondere durch kurze Übungen erbracht werden. Die Teilnahmenachweise
werden nicht bewertet.
§ 10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
Studienvolumen:
- 63 SWS
8 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
(D0)
(D1) (A1) (B1) (A2/B2) (E1) (D2/D5) (D1) (A2) (B2) |
Grundkurs Russisch I + II , max. 24 SWS)
Aufbaukurs Russisch I Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) Landeskunde Übersetzung dt.-russ./russ.-dt. I Aufbaukurs Russisch II Proseminar Sprachwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft insgesamt |
6 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 6 SWS 2 SWS 2 SWS 26 SWS |
TN
TN TN TN TN LN LN LN LN 5 TN/4 LN |
Hauptstudium
(A4/B4)
(A6) (D9) (D4) (D12) (D6) (E2) (A7) (A4) (B4) (D7) |
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Altkirchenslavisch I Grammatik Übersetzung III Praktika re?i Fachaufsatz/Textinterpretation in russischer Sprache Landeskunde Altkirchenslavisch II Hauptseminar Sprachwissenschaft Hauptseminar Literaturwissenschaft Zweite slavische Sprache (4 SWS) insgesamt |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 4 SWS 24 SWS |
TN
TN TN TN TN TN TN LN LN LN LN 7 TN/4 LN |
Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 13 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.
1.2. Nebenfach
Studienvolumen:
- 32 SWS
3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
(D0)
(D1) (A1) (B1) (E1) (A2) (B2) |
Grundkurs Russisch I + II, max. 24 SWS)
Aufbaukurs Russisch I Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Landeskunde Proseminar Sprachwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft insgesamt |
6 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 16 SWS |
TN
TN TN TN LN LN 4 TN/2 LN |
Hauptstudium
(A4/B4)
(A6) (D9) (D4) (D12) (A4/B4) |
Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Altkirchenslavisch I Grammatik Übersetzung III Praktika re?i Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) insgesamt |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 12 SWS |
TN
TN TN TN TN LN 5 TN/1 LN |
Das verbleibende Studienvolumen des Grund-
und Hauptstudiums im Umfang von 4 Semesterwochenstunden ist nach freier
Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme
an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen
und komparatistischen Gesichtspunkten.
Studienvolumen:
- 63 SWS
8 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
(D0)
(D1) (A1) (B1) (A2) (B2) (B8) (D1) (A2) (B2) |
Grundkurs Polnisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Polnisch I Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Proseminar Sprachwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft Vorlesung zur Literaturgeschichte Aufbaukurs Polnisch II Proseminar Sprachwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft insgesamt |
4 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 4 SWS 2 SWS 2 SWS 22 SWS |
TN
TN TN TN TN TN LN LN LN 6 TN/3 LN |
Hauptstudium
(A6)
(A7) (D9) (D6) (E1) (A4) (B4) (A4/B4) (D2/D5) (D7) |
Altkirchenslavisch I
Altpolnisch Grammatik Fachaufsatz Landeskunde (Vorlesung zur poln. Geschichte) Hauptseminar Sprachwissenschaft Hauptseminar Literaturwissenschaft Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) Übersetzung poln.-dt./dt.-poln. Zweite slavische Sprache (4 SWS) insgesamt |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 4 SWS 22 SWS |
TN
TN TN TN TN LN LN LN LN LN 5 TN/5 LN |
Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 19 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.
2.2. Nebenfach
Studienvolumen:
- 32 SWS
3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
(D0)
(D1) (A1) (B1) (A2/B2) (D1) (A2/B2) |
Grundkurs Polnisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Polnisch I Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Aufbaukurs Polnisch II Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) insgesamt |
4 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 4 SWS 2 SWS 16 SWS |
TN
TN TN TN LN LN 4 TN/2 LN |
Hauptstudium
(A6)
(D9) (A4/B4) (A4/B4) |
Altkirchenslavisch I
Grammatik Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) insgesamt |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 8 SWS |
TN
TN TN LN 3 TN/1 LN |
Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und
Hauptstudiums im Umfang von 8 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl
zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme
an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen
und komparatistischen Gesichtspunkten.
3. Südslavistik (Serbokroatistik)
3.1. Hauptfach
Das Fach Südslavistik kann zum gegebenen
Zeitpunkt nur als Nebenfach studiert werden.
3.2. Nebenfach
Studienvolumen:
- 32 SWS
3 LN und 2 mündliche Fachprüfungen (Zwischen- und Abschluß- prüfung)
(D0)
(D1) (A1) (B1) (A2/B2) (D1) (A2/B2) |
Grundkurs Serbokroatisch I + II, 8 SWS)
Aufbaukurs Serbokroatisch I Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Aufbaukurs Serbokroatisch II Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) insgesamt |
4 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 4 SWS 2 SWS 6 SWS |
TN
TN TN TN LN LN 1 4 TN/2 LN |
Hauptstudium
(A6)
(D9) (A7) (A4/B4) (A4/B4) |
Altkirchenslavisch I
Grammatik Historische Grammatik Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) insgesamt |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 10 SWS |
TN
TN TN TN LN 4 TN/1 LN |
Das verbleibende Studienvolumen des Grund- und Hauptstudiums im Umfang von 6 Semesterwochenstunden ist nach freier Wahl zu absolvieren. Möglich und erwünscht ist auch die Teilnahme an Vorlesungen und Veranstaltungen anderer Slavinen unter methodologischen und komparatistischen Gesichtspunkten.
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse im Umfang des jeweiligen Grundkurses II vorhanden sein.
Der Besuch der Proseminare setzt den erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Einführungen voraus.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus.
Im Rahmen der dreißigminütigen mündlichen Zwischenprüfung werden Kenntnisse des Grundstudiums in den Bereichen Literatur- und Sprachwissenschaft geprüft.
Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.
Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang von ca. 80 Seiten und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs Monate. Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter § 10 der vorliegenden Studienordnung aufgeführten Leistungen des Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind und die sprachlichen Voraussetzungen (Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und funktionale Sprachkenntnisse im Englischen oder Französischen) gegeben sind.
Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung (MPO) 1998.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium antritt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.
Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
§
14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester
Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen für das Studium der Slavischen Philologie anerkannt werden. Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung 1998 § 7.
Allgemeine Studienberatung für die Slavische Philologie erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen Wilhelms-Universität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Institut benannte Mitarbeiter des Lehrkörpers. Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberater können dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, Studienplanung und -durchführung.
Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Slavisch-Baltischen Seminars wird dringend empfohlen.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 21. September 1998
Der Rektor
(Prof. Dr. Gustav Dieckheuer)
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Uni-versität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 21. September 1998
Der Rektor
(Prof. Dr. Gustav Dieckheuer)
Ostslavistik (Russistik): Hauptfach
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM
A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.:
3. Sem.:
4. Sem.: |
Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Aufbaukurs Russisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Übersetzung dt.-russ./russ.-dt. I |
6 SWS
2 SWS 2 SWS 6 SWS
2 SWS
2 SWS |
TN
TN TN LN
TN
LN |
B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.: 3. Sem.:
4. Sem.:
5. Sem.:
|
Grundkurs Russisch I
Landeskunde Grundkurs Russisch II Aufbaukurs Russisch I
Aufbaukurs Russisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
|
12 SWS
2 SWS 12 SWS 6 SWS
6 SWS
2 SWS
|
TN
TN
LN
TN
|
ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM
5./6.Sem.:
6./7.Sem.:
7./8.Sem.:
8./9.Sem.:
|
Hauptseminar Sprach- oder Literaturwiss.
Altkirchenslavisch I Zweite slavische Sprache Hauptseminar Sprach- oder Literaturwiss.
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Fachaufsatz/Textinterpret. in russ. Sprache
|
2 SWS
2 SWS 4 SWS 2 SWS
2 SWS
2 SWS
|
LN
TN LN LN
TN
TN
|
Ostslavistik (Russistik): Nebenfach
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM
A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.: 3. Sem.:
4. Sem.: |
Aufbaukurs Russisch I
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft Proseminar Sprach- bzw. Lit.wissenschaft Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft
Proseminar Sprach- bzw. Lit.wissenschaft |
6 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS
2 SWS |
TN
TN LN TN
LN |
B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.: 3. Sem.:
4. Sem.:
5. Sem.: |
Grundkurs Russisch I
Grundkurs Russisch II Aufbaukurs Russisch I
Proseminar Literaturwissenschaft
Landeskunde |
12 SWS
12 SWS 6 SWS
2 SWS
2 SWS |
TN
LN
TN |
ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung
von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM
5./6.Sem.:
6./7.Sem.:
7./8.Sem.: 8./9.Sem.: |
Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss.(wo nicht LN)
Altkirchenslavisch I Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Grammatik Übersetzung III |
2 SWS
2 SWS 2 SWS
2 SWS 2 SWS |
TN
TN LN
TN TN |
Westslavistik (Polonistik): Hauptfach
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM
A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.:
3. Sem.:
4. Sem.: |
Aufbaukurs Polnisch I
Einführung Sprachwissenschaft Einführung Literaturwissenschaft Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar Literaturwissenschaft
Vorlesung zur Literaturgeschichte |
4 SWS
2 SWS 2 SWS 4 SWS
2 SWS
2 SWS |
TN
TN TN LN
TN
TN |
B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
1. Sem.:
2. Sem.:
3. Sem.:
4. Sem.:
5. Sem.:
|
Grundkurs Polnisch I
Einführung Literaturwissenschaft Grundkurs Polnisch II
Aufbaukurs Polnisch I
Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar Sprachwissenschaft
|
4 SWS
2 SWS 4 SWS
4 SWS
4 SWS
2 SWS
|
TN
LN
TN
LN
TN
|
ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung
von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM
5./6.Sem.:
6./7.Sem.:
7./8.Sem.:
8./9.Sem.:
|
Hauptseminar Sprach- oder Lit.wiss.
Altkirchenslavisch I Zweite slavische Sprache Hauptseminar Sprach- oder Lit.wiss.
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.)
Fachaufsatz
|
2 SWS
2 SWS 4 SWS 2 SWS
2 SWS
2 SWS
|
LN
TN LN LN
LN
TN
|
Westslavistik (Polonistik): Nebenfach
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM
A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.:
3. Sem.: 4. Sem.: |
Aufbaukurs Polnisch I
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) |
4 SWS
2 SWS 4 SWS
2 SWS 2 SWS |
TN
TN LN
TN LN |
B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.: 3. Sem.:
4. Sem.:
5. Sem.: |
Grundkurs Polnisch I
Grundkurs Polnisch II Aufbaukurs Polnisch I
Aufbaukurs Polnisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) |
4 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS
2 SWS |
TN
LN
LN |
ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung
von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM
5./6.Sem.:
6./7.Sem.: 7./8.Sem.: 8./9.Sem.: |
Altkirchenslavisch I
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Grammatik |
2 SWS
2 SWS 2 SWS 2 SWS |
TN
LN TN TN |
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM GRUNDSTUDIUM
A) Studierende mit sprachlichen Vorkenntnissen
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.:
3. Sem.: 4. Sem.: |
Aufbaukurs Serbokroatisch I
Einführung Sprach- bzw. Lit.wissenschaft Aufbaukurs Serbokroatisch II
Proseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN) Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) |
4 SWS
2 SWS 4 SWS
2 SWS 2 SWS |
TN
TN LN
TN LN |
B) Studierende ohne sprachliche Vorkenntnisse
1. Sem.:
(WS) 2. Sem.: 3. Sem.:
4. Sem.:
5. Sem.: |
Grundkurs Serbokroatisch I
Grundkurs Serbokroatisch II Aufbaukurs Serbokroatisch I
Aufbaukurs Serbokroatisch II
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) |
4 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS
2 SWS |
TN
LN
LN |
ZWISCHENPRÜFUNG: mündliche Prüfung
von 30 Minuten Dauer (Fachprüfung).
PLAN DER LEHRVERANSTALTUNGEN IM HAUPTSTUDIUM
5./6.Sem.:
6./7.Sem.: 7./8.Sem.:
8./9.Sem.: |
Altkirchenslavisch I
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Lit.wiss.) Hauptseminar Sprach-/Lit.wiss. (wo nicht LN)
Historische Grammatik |
2 SWS
2 SWS 2 SWS
2 SWS |
TN
LN TN
TN |