Studienordnung
in den Fächern der Romanischen Philologie
Französisch, Spanisch und Italienisch
im Haupt- und Nebenfach
mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 10. September 1998
unter Berücksichtigung der Änderungsordnung
(für das Fach Französisch als Hauptfach in der Romanischen Philologie)
vom 31. Oktober 2002
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über
die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch
Gesetz vom 1.7.1997 (GV.NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität
die folgende Studienordnung erlassen:
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§
2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§
3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Wünschenswerte
Qualifikationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§
9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
1.1 Französisch Hauptfach
1.2 Französisch Nebenfach
2.1 Italienisch Hauptfach
2.2 Italienisch Nebenfach
3.1 Spanisch Hauptfach
3.2 Spanisch Nebenfach
4 Leistungsnachweise
und Teilnahmenachweise
§ 10 Zulassungvoraussetzungen
zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Anrechnung
von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten
Anhang (Studienpläne)
Französisch
Italienisch
Spanisch
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die
Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen
Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 17. Dezember 1997 das Studium in der Fächern der Romanischen Philologie
- Französisch, Spanisch und Italienisch im Haupt- und Nebenfach -
mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem
Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen
Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen
Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.).
§
2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
(1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Romanischen Philologie
ist die theoretische und praktische Kompetenz im philologischen Umgang
mit Sprache, Literatur und Kultur der Romania.
Das Studium der Romanischen Philologie strebt die folgenden übergeordneten
Studienziele an:
1. Aktive Sprachbeherrschung (mündlich und schriftlich)
2. Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen und literaturwissenschaftlichen
Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
3. Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach-
und Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
4. Überblick über die Sprach- und Literaturgeschichte unter
Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden romanischen
Länder bis zur Gegenwart.
5. Grundkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache. Die weitere
romanische Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache
identisch sein.
6. Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung.
(2) Das Studium der Romanischen Philologie vermittelt kommunikative
Sprachfähigkeiten in den gewählten Studienschwerpunkten.
(3) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister
Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Romanischen
Philologie Berufschancen in Bereichen der wissenschaftlichen, kulturellen
und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in sozialen
und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern unter fachspezifischen Aspekten. In
Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom
individuellen Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern,
die mit dem romanischen Sprachraum in Beziehung stehen.
(4) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium,
das u.a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschließen.
Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil.
= Doctor philosophiae), Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.
(1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die
Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein
von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung
des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das
Haupt- und das Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie
funktionale Sprachkenntnisse im Englischen nachzuweisen.
Der Nachweis von Lateinkenntnissen erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife
oder ein Zeugnis über eine bei der staatlichen Prüfungsbehörde
oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung.
Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren
Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten
Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über
mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß,
gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten
Sprache.
a) Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene Vorkenntnisse in der jeweiligen
romanischen Sprache sowie weitere Sprachkenntnisse und EDV-Kenntnisse wünschenswert.
b) Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte (evt. auch vor
Beginn des Studiums) und studienbegleitende Praktika dringend zu empfehlen.
§ 5 Studienbeginn
Das Studium kann sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen
werden.
Am Romanischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
Vorlesungen, Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Proseminare,
Hauptseminare und Kolloquien.
Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über
einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen
Grundlagen oder behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes.
Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe
der jeweiligen romanistischen Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen
und Methoden.
Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.
Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der
exemplarischen Aneignung elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen
Übungen werden Kenntnisse/n in den romanischen Sprachen und deren
Kulturbereichen vermittelt.
Proseminare basieren auf den Kenntnissen der Einführung
und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung
und Anwendung des fachspezifischen Wissens.
Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung
mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge
und fordern vom Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber
den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger
Orientierung in der Fachliteratur.
Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit,
Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur
Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp
die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen
Fragestellungen und der Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien
für Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.
Die im Rahmen der romanischen Philologie vermittelten Studieninhalte
lassen sich folgenden vier Bereichen zuordnen:
I. Sprachwissenschaft
- Theorien, Modelle, Methoden
- Beschreibungsebenen der frz./ital./span. Sprache
- Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
- Historische Aspekte der frz. / ital./ span. Sprache
- Regionale Aspekte der frz./ital./span. Sprache
II. Literaturwissenschaft
- Theorien, Modelle, Methoden
- Gattungen und Formen
- Frz./Ital./Span. Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
- Literatur Spanisch-Amerikas
- Autoren und Werke
III. Sprachpraxis
- Grammatik
- Übersetzung (frz.-dt./dt-frz./ital.-dt./dt.-ital./span.-dt./dt.-span.)
- Konversationsübung in der jeweiligen romanischen Sprache
- Aufsatz in der jeweiligen romanischen Sprache
- Sprachkurse
IV. Landeskunde
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung
beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer
Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig
die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden,
bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.
§
9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
1.1 Für den Studiengang Französisch
im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1.1.1 im Grundstudium
a ) 28 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Altfranzösisch I (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Sprachpraktische Übung nach Wahl (TN) (2 SWS) (Grammatik oder
Übersetzung)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Literatur- oder Sprachwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 8 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
1.1.2. Im Hauptstudium
a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach- oder Literaturwissenschaft) (LN) (2
SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (LN) (2 SWS)
Ein Leistungsnachweis [LN] [2SWS] in einer Lehrveranstaltung im Hauptstudium
zur älteren Epoche des Französischen. Dabei kann es sich
um ein Hauptseminar
Sprachwissenschaft zu einer älteren Sprachstufe, eine Übung
(Altfranzösisch II) oder
um ein literaturwissenschaftliches Hauptseminar zur jeweiligen Literatur
bis ca. 1630
handeln.
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache (TN) (2 SWS) (Wenn nicht
angeboten, vergleichbares Seminar)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
1.2 Für den Studiengang Französisch
im Nebenfach ist
im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1.2.1 Im Grundstudium
a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS) Proseminar Sprachwissenschaft
(LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 6 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
1.2.2 Hauptstudium
a) 10 SWS auf folgende Pflichtverantaltungen:
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (TN) (2 SWS)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literatur-oder Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind vier Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
1.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten
Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
M.A. Hauptfach
M.A. Nebenfach
Grundstudium
33 SWS
22 SWS
3 LN/ 8 TN
2 LN/ 6 TN
Hauptstudium
30 SWS
10 SWS
5 LN/ 2 TN
1 LN/ 4 TN
insgesamt
8 LN/ 10 TN
3 LN/ 10 TN
63 SWS
32 SWS
M.A.-
Hausarbeit
ja
nein
Prüfung
Klausur
nein
nein
Mündl. Prüfung
45 Min.
30 Min.
1.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für
einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
2.1 Für den Studiengang Italienisch
im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
2.1.1 Im Grundstudium
a) 18 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Italienischer Mittelkurs (TN) ( 2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung italienisch - deutsch (TN) (2 SWS)
Konversation (mit phonetischen Übungen) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (LN) (2
SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 5 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
2.1.2 Im Hauptstudium
a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Übersetzung deutsch-italienisch für Fortgeschrittene (TN)
(2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Es sind 4 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
2.2 Für den Studiengang Italienisch
im Nebenfach ist
im Grundstudium 18 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium 14 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
2.2.1 Im Grundstudium
a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Italienischer Mittelkurs (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (TN) (2
SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 4 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
2.2.2 Im Hauptstudium
a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Es sind 1 Leistungsnachweis und 1 Teilnahmenachweis zu erbringen, wahlweise
in Sprach- und Literaturwissenschaft.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
2.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 2.1 und Abs. 2.2 genannten
Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
M.A. Hauptfach
M.A. Nebenfach
Grundstudium
33 SWS
18 SWS
4 LN/5 TN
2 LN /4 TN
Haupstudium
30 SWS
14 SWS
4 LN/2 TN
1 LN/ 1 TN
insgesamt
8 LN/ 7 TN
3 LN/ 5 TN
63 SWS
32 SWS
M.A..-
Hausarbeit
ja
nein
Prüfung
Klausur
nein
nein
Mündl. Prüfung
45 min.
30 min
2.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für
einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
3.1 Für den Studiengang Spanisch
im Hauptfach ist
im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
3.1.1 Im Grundstudium
a) 26 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Konversation (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 10 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
3.1.2 Im Hauptstudium
a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Ejercicios de redacción (TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS) (Wenn nicht
angeboten, vergleichbares Seminar) Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN)
(2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (LN) (2 SWS)
Es sind 5 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
3.2 Für den Studiengang Spanisch
im Nebenfach ist
im Grundstudium 22 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium 10 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
3.2.1 Im Grundstudium
a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind 9 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.)
3.2.2 Im Hauptstudium
a) 8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(TN)(2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (TN) (2 SWS)
Composición y redacción (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprach-/Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es ist 1 Leistungsnachweis zu erbringen.
Es sind 3 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
3.3 Zur besseren Übersicht sind die Abs. 3.1 und Abs. 3.2 genannten
Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
M.A. Hauptfach
M.A. Nebenfach
Grundstudium
33 SWS
22 SWS
3 LN/10 TN
2 LN/9 TN
Hauptstudium
30 SWS
10 SWS
5 LN/ 2 TN
1 LN/3 TN
insgesamt
8 LN/ 12 TN
3 LN/11 TN
63 SWS
32 SWS
M.A..-
Hausarbeit
ja
nein
Prüfung
Klausur
nein
nein
Mündl. Prüfung
45 min.
30 min.
3.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag
für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
4. In Pro- und Hauptseminaren
werden Leistungsnachweise (LN) in der Regel aufgrund von Referaten bzw.
Hausarbeiten erworben. Der Erwerb eines Teilnahmenachweises (TN) setzt
aktive, nicht zu bewertende Teilnahme voraus. Vor der Meldung zur Magisterprüfung
ist wenigstens eine größere schriftliche Seminararbeit anzufertigen.
§
10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse
im Umfang der jeweils verbindlichen Sprachkurse vorhanden sein..
Voraussetzung zum Besuch der Proseminare ist der Teilnahmenachweis über
die jeweilige Einführung (soweit angeboten). Im Hauptfach Französisch
setzt die Teilnahme an 'Altfranzösisch I' den Teilnahmenachweis über
die 'Einführung in die Sprachwissenschaft' voraus.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt die bestandene
Zwischenprüfung im jeweiligen Fach voraus.
Die Zwischenprüfung Französisch besteht aus einer vierstündigen
integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-französisch.)
und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Italienisch besteht aus einer vierstündigen
integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-italienisch)
und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Spanisch besteht aus einer vierstündigen
integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-spanisch)
und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern
abgelegt.
Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen
Arbeit im Umfang von ca. 100 Seiten und einer mündlichen Prüfung
von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit
beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs
Monate. Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang
von 30 Minuten abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter
§ 9 der vorliegenden Studienordnung aufgeführten Leistungen des
Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind und die sprachlichen Voraussetzungen
(Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und funktionale Kenntnisse
im Englischen) gegeben sind.
Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung
(MPO) 1998.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem
Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§
90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet
wird, und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der
Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen
wird auf § 20 MPO verwiesen.
Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf
die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz,
Auslandsstudium, Praktika, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
§ 13 Anrechnung
von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester
Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren
Institutionen im Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten
Bedingungen für das Studium der Romanischen Philologie anerkannt werden.
Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung 1998 § 7.
Allgemeine Studienberatung erteilt die Zentrale Studienberatung der
Westfälischen Wilhelms-Universität. Die Fachstudienberatung erfolgt
durch vom Seminar benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrkörpers.
Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater
können dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen
im Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung
fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, -planung und -durchführung.
Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Romanischen Seminars
wird dringend empfohlen.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannte Prüfungen,
den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen
, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage
nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem
Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
--------------------
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 10. September 1998
Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
--------------------
Die vorstehende Ordnung wird gemäß
der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über
die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen
sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit
verkündet.
Münster, den 10. September 1998
Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
Anhang
Studienplan
Studienplan
Studienplan
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§
2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§
3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Wünschenswerte
Qualifikationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§
9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
- 1.1 Französisch Hauptfach
1.2 Französisch Nebenfach
2.1 Italienisch Hauptfach
2.2 Italienisch Nebenfach
3.1 Spanisch Hauptfach
3.2 Spanisch Nebenfach
4 Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten
Anhang (Studienpläne)
Französisch
Italienisch
Spanisch
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium in der Fächern der Romanischen Philologie - Französisch, Spanisch und Italienisch im Haupt- und Nebenfach - mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M.A.).
(1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Romanischen Philologie ist die theoretische und praktische Kompetenz im philologischen Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der Romania.
Das Studium der Romanischen Philologie strebt die folgenden übergeordneten Studienziele an:
1. Aktive Sprachbeherrschung (mündlich und schriftlich)
2. Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen und literaturwissenschaftlichen
Analyse von Texten verschiedener Epochen und Sprachstufen.
3. Kritische Vertrautheit mit den Methoden und Problemen der Sprach-
und Literaturwissenschaft und deren historischer Entwicklung.
4. Überblick über die Sprach- und Literaturgeschichte unter
Berücksichtigung der historischen, kulturellen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der betreffenden romanischen
Länder bis zur Gegenwart.
5. Grundkenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache. Die weitere
romanische Sprache darf nicht mit einer als Nebenfach gewählten Sprache
identisch sein.
6. Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung.
(2) Das Studium der Romanischen Philologie vermittelt kommunikative Sprachfähigkeiten in den gewählten Studienschwerpunkten.
(3) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad (M.A. = Magistra/Magister Artium) eröffnet den Absolventinnen und Absolventen der Romanischen Philologie Berufschancen in Bereichen der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Medien sowie in sozialen und wirtschaftlichen Arbeitsfeldern unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängigkeit von der gewählten Fächerkombination und vom individuellen Berufsziel gestattet er den Zugang zu vielfältigen Tätigkeitsfeldern, die mit dem romanischen Sprachraum in Beziehung stehen.
(4) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium, das u.a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschließen. Das Promotionsstudium führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae), Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.
(1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung
des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden für das
Haupt- und das Nebenfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sowie
funktionale Sprachkenntnisse im Englischen nachzuweisen.
Der Nachweis von Lateinkenntnissen erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulreife
oder ein Zeugnis über eine bei der staatlichen Prüfungsbehörde
oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung.
Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis von drei Jahren
Schulunterricht in der betreffenden Sprache oder dazu äquivalenten
Kenntnissen nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über
mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß,
gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Fachvertreters der geforderten
Sprache.
a) Bei Aufnahme des Studiums sind angemessene Vorkenntnisse in der jeweiligen
romanischen Sprache sowie weitere Sprachkenntnisse und EDV-Kenntnisse wünschenswert.
b) Während des Studiums sind Auslandsaufenthalte (evt. auch vor
Beginn des Studiums) und studienbegleitende Praktika dringend zu empfehlen.
Das Studium kann sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden.
Am Romanischen Seminar werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: Vorlesungen, Einführungen, Sprachkurse, Übungen, Proseminare, Hauptseminare und Kolloquien.
Vorlesungen geben einen zusammenfassenden Überblick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen oder behandeln spezielle Probleme eines Wissensgebietes.
Einführungen vermitteln im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen romanistischen Teildisziplin, deren theoretische Grundlagen und Methoden.
Sprachkurse dienen dem Erwerb aktiver und passiver Sprachkenntnisse.
Übungen in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dienen der exemplarischen Aneignung elementarer wissenschaftlicher Methoden. In sprachpraktischen Übungen werden Kenntnisse/n in den romanischen Sprachen und deren Kulturbereichen vermittelt.
Proseminare basieren auf den Kenntnissen der Einführung und führen zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung und Anwendung des fachspezifischen Wissens.
Hauptseminare zielen auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, auf die Einsicht in komplexe Zusammenhänge und fordern vom Studierenden eine kritisch-argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigenständiger Orientierung in der Fachliteratur.
Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit, Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Arbeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Gleichzeitig ermöglicht dieser Veranstaltungstyp die gemeinsame Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit wissenschaftlichen Fragestellungen und der Erarbeitung innovatorischer Ansätze. Kolloquien für Examenskandidaten dienen der Prüfungsvorbereitung.
Die im Rahmen der romanischen Philologie vermittelten Studieninhalte lassen sich folgenden vier Bereichen zuordnen:
I. Sprachwissenschaft
- - Theorien, Modelle, Methoden
- Beschreibungsebenen der frz./ital./span. Sprache
- Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
- Historische Aspekte der frz. / ital./ span. Sprache
- Regionale Aspekte der frz./ital./span. Sprache
- - Theorien, Modelle, Methoden
- Gattungen und Formen
- Frz./Ital./Span. Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
- Literatur Spanisch-Amerikas
- Autoren und Werke
- - Grammatik
- Übersetzung (frz.-dt./dt-frz./ital.-dt./dt.-ital./span.-dt./dt.-span.)
- Konversationsübung in der jeweiligen romanischen Sprache
- Aufsatz in der jeweiligen romanischen Sprache
- Sprachkurse
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung
beträgt 9 Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer
Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig
die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden,
bis zu 2 Semestern nicht angerechnet.
§ 9 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
1.1 Für den Studiengang Französisch im Hauptfach ist
- im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
1.1.1 im Grundstudium
- a ) 28 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
- Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Altfranzösisch I (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Sprachpraktische Übung nach Wahl (TN) (2 SWS) (Grammatik oder Übersetzung)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Literatur- oder Sprachwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 8 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
- a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach- oder Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (LN) (2 SWS)
Ein Leistungsnachweis [LN] [2SWS] in einer Lehrveranstaltung im Hauptstudium
zur älteren Epoche des Französischen. Dabei kann es sich um ein Hauptseminar
Sprachwissenschaft zu einer älteren Sprachstufe, eine Übung (Altfranzösisch II) oder
um ein literaturwissenschaftliches Hauptseminar zur jeweiligen Literatur bis ca. 1630
handeln.
Proseminar in der zweiten romanischen Sprache (TN) (2 SWS) (Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
1.2 Für den Studiengang Französisch im Nebenfach ist
- im Grundstudium von 22 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 10 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
- 1.2.1 Im Grundstudium
- a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen:
- Einführung in die Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung in die Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Grammatik (TN) (6 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch I (TN) (4 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS) Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 6 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
- 1.2.2 Hauptstudium
- a) 10 SWS auf folgende Pflichtverantaltungen:
- Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-oder Literaturwiss.) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-französisch II (TN) (2 SWS)
Fremdsprachlicher Fachaufsatz (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literatur-oder Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind vier Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
1.3 Zur besseren Übersicht sind die in Abs. 1.1 und Abs. 1.2 genannten
Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.
| M.A. Hauptfach | M.A. Nebenfach | |
| Grundstudium | 33 SWS | 22 SWS |
| 3 LN/ 8 TN | 2 LN/ 6 TN | |
| Hauptstudium | 30 SWS | 10 SWS |
| 5 LN/ 2 TN | 1 LN/ 4 TN | |
| insgesamt | 8 LN/ 10 TN | 3 LN/ 10 TN |
| 63 SWS | 32 SWS |
| M.A.- | Hausarbeit | ja | nein |
| Prüfung | Klausur | nein | nein |
| Mündl. Prüfung | 45 Min. | 30 Min. |
1.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für
einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
2.1 Für den Studiengang Italienisch im Hauptfach ist
- im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
- 2.1.1 Im Grundstudium
- a) 18 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Italienischer Mittelkurs (TN) ( 2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung italienisch - deutsch (TN) (2 SWS)
Konversation (mit phonetischen Übungen) (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 5 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
- a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Übersetzung deutsch-italienisch für Fortgeschrittene (TN)
(2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
- im Grundstudium 18 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium 14 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
- 2.2.1 Im Grundstudium
- a) 12 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Italienischer Mittelkurs (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-italienisch für Anfänger (TN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 4 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare,
Übungen, etc.).
- 2.2.2 Im Hauptstudium
- a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN/TN) (2 SWS)
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
| M.A. Hauptfach | M.A. Nebenfach | |
| Grundstudium | 33 SWS | 18 SWS |
| 4 LN/5 TN | 2 LN /4 TN | |
| Haupstudium | 30 SWS | 14 SWS |
| 4 LN/2 TN | 1 LN/ 1 TN | |
| insgesamt | 8 LN/ 7 TN | 3 LN/ 5 TN |
| 63 SWS | 32 SWS |
| M.A..- | Hausarbeit | ja | nein |
| Prüfung | Klausur | nein | nein |
| Mündl. Prüfung | 45 min. | 30 min |
2.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für
einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
3.1 Für den Studiengang Spanisch im Hauptfach ist
- im Grundstudium von 33 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium von 30 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
- 3.1.1 Im Grundstudium
- a) 26 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Konversation (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft) (LN) (2 SWS)
Es sind 10 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
- 3.1.2 Im Hauptstudium
- a) 14 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Ejercicios de redacción (TN) (2 SWS)
Proseminar in zweiter romanischer Sprache (TN) (2 SWS) (Wenn nicht angeboten, vergleichbares Seminar) Hauptseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(LN)(2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (LN) (2 SWS)
Es sind 2 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
- im Grundstudium 22 SWS und von 4 Semestern
im Hauptstudium 10 SWS und von 4 Semestern
Von den vorgesehenen SWS entfallen
- 3.2.1 Im Grundstudium
- a) 22 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Einführung Sprachwissenschaft (TN) (2 SWS)
Einführung Literaturwissenschaft (TN) (2 SWS)
Übersetzung spanisch-deutsch (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática I (TN) (2 SWS)
Ejercicios de gramática II (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch I (TN) (2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch II (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache I (TN) (2 SWS)
Zweite romanische Sprache II (TN) (2 SWS)
Proseminar Sprachwissenschaft (LN) (2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 9 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.)
- 3.2.2 Im Hauptstudium
- a) 8 SWS auf folgende Pflichtveranstaltungen
- Hauptseminar nach Wahl (Sprach-/Literaturwissenschaft)(TN)(2 SWS)
Übersetzung deutsch-spanisch III (TN) (2 SWS)
Composición y redacción (TN) (2 SWS)
Hauptseminar Sprach-/Literaturwissenschaft (LN) (2 SWS)
Es sind 3 Teilnahmenachweise zu erbringen.
b) Um die obligatorische Zahl an SWS zu erfüllen, sind weitere Lehrveranstaltungen nach freier Wahl zu besuchen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.).
| M.A. Hauptfach | M.A. Nebenfach | |
| Grundstudium | 33 SWS | 22 SWS |
| 3 LN/10 TN | 2 LN/9 TN | |
| Hauptstudium | 30 SWS | 10 SWS |
| 5 LN/ 2 TN | 1 LN/3 TN | |
| insgesamt | 8 LN/ 12 TN | 3 LN/11 TN |
| 63 SWS | 32 SWS |
| M.A..- | Hausarbeit | ja | nein |
| Prüfung | Klausur | nein | nein |
| Mündl. Prüfung | 45 min. | 30 min. |
3.4 Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
4. In Pro- und Hauptseminaren
werden Leistungsnachweise (LN) in der Regel aufgrund von Referaten bzw.
Hausarbeiten erworben. Der Erwerb eines Teilnahmenachweises (TN) setzt
aktive, nicht zu bewertende Teilnahme voraus. Vor der Meldung zur Magisterprüfung
ist wenigstens eine größere schriftliche Seminararbeit anzufertigen.
§ 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Für die Teilnahme an den Einführungen sollten Sprachkenntnisse im Umfang der jeweils verbindlichen Sprachkurse vorhanden sein..
Voraussetzung zum Besuch der Proseminare ist der Teilnahmenachweis über die jeweilige Einführung (soweit angeboten). Im Hauptfach Französisch setzt die Teilnahme an 'Altfranzösisch I' den Teilnahmenachweis über die 'Einführung in die Sprachwissenschaft' voraus.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt die bestandene
Zwischenprüfung im jeweiligen Fach voraus.
Die Zwischenprüfung Französisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-französisch.) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Italienisch besteht aus einer vierstündigen integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-italienisch) und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Zwischenprüfung Spanisch besteht aus einer vierstündigen
integrierten Klausur, die sich aus einer Übersetzungsaufgabe (deutsch-spanisch)
und Fragen zur Sprach- und Literaturwissenschaft zusammensetzt.
Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt.
Im Hauptfach besteht die Magisterprüfung aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang von ca. 100 Seiten und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt in der Regel vier Monate, für empirische Arbeiten sechs Monate. Im Nebenfach muß eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Magisterprüfung kann erfolgen, wenn die unter § 9 der vorliegenden Studienordnung aufgeführten Leistungen des Grund- und Hauptstudiums erbracht worden sind und die sprachlichen Voraussetzungen (Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums und funktionale Kenntnisse im Englischen) gegeben sind.
Einzelheiten regeln §§ 13 ff. der gültigen Magisterprüfungsordnung (MPO) 1998.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird, und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.
Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf
die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz,
Auslandsstudium, Praktika, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
§ 13 Anrechnung
von Studien- und Prüfungsleistungen,
Einstufung in höhere Semester
Studienleistungen, die an anderen Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Ausland erbracht worden sind, können unter bestimmten Bedingungen für das Studium der Romanischen Philologie anerkannt werden. Einzelheiten regelt die Magisterprüfungsordnung 1998 § 7.
Allgemeine Studienberatung erteilt die Zentrale Studienberatung der Westfälischen Wilhelms-Universität. Die Fachstudienberatung erfolgt durch vom Seminar benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrkörpers. Die Namen und Sprechzeiten der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater können dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und den Aushängen im Seminar entnommen werden. In den Zuständigkeitsbereich der Fachstudienberatung fallen Fragen zu Studienvoraussetzungen, -planung und -durchführung.
Eine begleitende Studienberatung bei den Lehrenden des Romanischen Seminars wird dringend empfohlen.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannte Prüfungen,
den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen
, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.
Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 10. September 1998
Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
--------------------
Die vorstehende Ordnung wird gemäß
der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über
die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen
sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit
verkündet.
Münster, den 10. September 1998
Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
Anhang
Studienplan
Studienplan
Studienplan

