Fachspezifische Bestimmungen
für das Fach Wirtschaftslehre/Politik
mit dem Abschluss Bachelor BAB
1.1. Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Wirtschaftslehre/Politik im Rahmen des Bachelors BAB (FBJE) [Fassung für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 07/08 begonnen haben] vom 25.06.2007 vom 29.05.2009
2.
2. Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Wirtschaftslehre/Politik im Rahmen des Bachelors BAB [Fassung für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 10/11 begonnen haben] vom 09.07.2008 vom 29. Juli 2010 *
3.
3. Ordnung zur Änderung der Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Wirtschaftslehre/Politik im Rahmen des Bachelors BAB vom 25.06.2007 vom 20.09.2011 [gilt für alle Studierenden, die nach der Zweiten Änderungsordnung vom 29.07.2010 studieren]
* Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben, können auf Antrag für einen Wechsel zu dieser Änderungsordnung optieren. Ein Antrag für einen Wechsel mit Wirkung zum Beginn des Wintersemesters 2010/2011 muss bis zum 31.08.2010, ein Antrag für einen Wechsel zum Beginn des Sommersemesters 2011 bis spätestens zum 28.02.2011 an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgen. Danach kann ein Wechsel zu dieser Änderungsordnung nur noch aus besonderen Gründen erfolgen (Härtefall). Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Archiv:
Modulhandbuch Studiengang Bachelor FBJE Wirtschaftslehre/Politik (in Kombination mit berufl. Fachrichtung) vom 25. Juni 2007
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