Studienordnung
für das Studienfach Indologie
m Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 15. Juni 1999

Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung von 03.08.1993 (GV.NW.S.532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S.213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung für das Fach "Indologie" erlassen:


Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gegenstand des Faches
§ 3 Schwerpunkte der Lehre
§ 4 Studienziel und berufliche Perspektiven
§ 5 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 6 Studienbeginn
§ 7 Studienverlauf
§ 8 Regelstudienzeit
§ 9 Empfehlenswerte Fächerkombinationen
§ 10 Quantitative Studienanforderungen, Aufbau des Studiums, Nachweise
§ 11 Prüfungen
§ 12 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 13 Studienberatung
§ 14 Inkrafttreten

Anhang:


§1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997, zuletzt geändert am 08.03.1999, das Studium der Indologie als Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Nach Bestehen der Prüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad "Magistra Artium/Magister Artium" (M.A.).

§ 2 Gegenstand des Faches

Das Fach Indologie, seit Mitte des vorigen Jahrhunderts an vielen der größeren deutschen Universitäten, seit 1916 auch in Münster als eigenes Fach eingerichtet, umgreift in Forschung und Lehre: I. Die Sprachen und ihre Grammatik, nämlich
    1. Altindisch - Vedisch, Sanskrit, Prakrit und Pali, Apabhramsa;
    2. Neuindoarische Sprachen und Dravidische Sprachen;
II. die Geschichte und Literatur der drei indischen Hochreligionen (Brahmanismus / Hinduismus, Jainismus, Buddhismus);

III. die verschiedenen Richtungen der indischen Philosophie;

IV. Indische Kunstgeschichte und Archäologie, sowie Numismatik, Epigraphik und Paläographie;

V. die genannten Gebiete als Quellen für die Erforschung der politischen Geschichte Indiens.

Neuerdings treten auch die Stammeskulturen mit ihren jeweils eigenen Sprachen und Religionen stärker ins Blickfeld.

§ 3 Schwerpunkte der Lehre

In Anbetracht der Fülle von Literaturzweigen, Themen und Problemkreisen einerseits und der personellen Engpässe andererseits wäre es unangemessen, die Studienmöglichkeiten durch Beschränkung auf ganz bestimmte Lehrstoffe zusätzlich einzuengen. Die Lehrveranstaltungen (Seminare, für bestimmte Bereiche auch Vorlesungen, daneben Lektürekurse), deren wechselnde Gegenstände zu den jeweiligen Forschungsbereichen der amtlich mit Forschung und Lehre Beauftragten gehören, sollen vielmehr modellhaft die Methoden indologischer Arbeit vermitteln. Im Institut für Indologie der WWU werden folgende Teilbereiche besonders gepflegt:

I. Sprache und Literatur der drei indischen Hochreligionen
  1. Vedische Sprache und Literatur (d. h. Altindische Dichtung und Prosa mit spezieller Grammatik und Metrik), aus deren Tradition sich der Hinduismus, heute einigendes Band des Vielvökerstaates Indien, herausgebildet hat.
  2. Buddhistische Literatur in den verschiedenen Sprachen und Dialekten der frühen buddhistischen Missionsgebiete (Indien, Zentralasien, Sri Lanka [Ceylon]); insbesondere Pˆli und Buddhistisches Sanskrit.
  3. Sprache und Literatur der heute noch in Indien lebendigen Jainareligion; insbesondere Jainaprakrit (frühes Mittelindisch).
II. Indische Philosophie: Frühe philosophische Strömungen der Upaniõadenzeit; Klassische Philosophie des indischen Buddhismus und Brahmanismus, insbesondere Vedˆnta.
III. Neuindoarische Sprachen: Hindi und Singhalesisch und ihre Literaturen.

§ 4 Studienziel und berufliche Perspektiven

Das Studium der Indologie im Haupt- oder Nebenfach führt in Verbindung mit zwei weiteren Studienfächern aus dem Fächerkanon der Philosophischen Fakultät zum Magisterexamen und zur Promotion. Der Schwerpunkt der Ausbildung in Münster liegt auf dem Gebiet der alt- und mittelindischen Philologie. Im Rahmen eines Magisterstudienganges kann der Umgang mit den wissenschaftlichen Hilfsmitteln des Faches in der Lehre vermittelt werden. Erst die Promotion ermöglicht den Einstieg in eigenständige Forschung. Indologie ist in Deutschland als Forschungsfach etabliert. Fachindologen wirken gegenwärtig an sechzehn deutschen Universitäten (Berlin, Bochum, Bonn, Freiburg, Göttingen, Halle, Hamburg, Heidelberg, Kiel, Köln, Leipzig, Mainz, Marburg, München, Münster und Tübingen), ferner an wissenschaftlichen Bibliotheken (Staatsbibliothek Berlin, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, Bibliothek der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Halle, Bayerische Staatsbibliothek München, Universitätsbibliothek Tübingen) und Museen (Museum für Indische Kunst Berlin, Staatliches Museum für Völkerkunde Dresden, Museum für Völkerkunde Hamburg, Linden-Museum für Völkerkunde Stuttgart mit Schwerpunkt Asien), schließlich auch an zeitlich begrenzten, einzelnen Forschungsunternehmen (etwa dem Manuscript Preservation Project Nepal).

§ 5 Zulassungs- und Studienvoraussetzungen

Bis zum Ende des Grundstudiums (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses) haben die Studierenden im Hauptfach Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums, im Nebenfach im Umfang des Kleinen Latinums sowie funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch nachzuweisen. Den Nachweis des Latinums liefert das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Sprachprüfung. Funktionale Sprachkenntnisse werden durch den Nachweis eines dreijährigen Schulunterrichts in der betreffenden Sprache oder äquivalenter Sprachkenntnisse nachgewiesen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines zuständigen Fachvertreters / einer zuständigen Fachvertreterin.

§ 6 Studienbeginn

Das Indologiestudium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden.

§ 7 Studienverlauf

Nach einem zweisemestrigen Einführungskurs in das Sanskrit soll ein Stand erreicht sein, der selbständige Lektüre leichter Originaltexte ermöglicht. Darauf aufbauend können Pˆli (die Sprache des ältesten Buddhismus) und Vedisches Sanskrit studiert werden: das Vedische Sanskrit wird in Zusammenarbeit mit den am Institut für Indogermanische Sprachwissenschaft tätigen Lehrpersonen behandelt. Der Zugang zum modernen Indien und zu den dortigen indologischen Forschungen (Sanskritphilologie) wird durch die Kenntnis neuindoarischer Sprachen erleichtert (dazu sind gute Englischkenntnisse erforderlich). Derzeit können von den 15 Staatssprachen Indiens und Sri Lankas am Institut für Indologie der WWU Hindi und Singhalesisch studiert werden. Die Studierenden des Faches Indologie sind dazu aufgefordert, die Angebote möglichst vollständig wahrzunehmen, ihrem jeweiligen Kenntnisstand entsprechend sich aktiv oder rezeptiv zu beteiligen und ihr Wissen durch eigene Lektüre der indischen Quellen und der Sekundärliteratur ständig zu ergänzen. Nur ein starkes eigenes Engagement, großer Fleiß und Ausdauer können ein erfolgreiches Studium gewährleisten.

Im Rahmen des Magisterstudienganges wird erwartet, daß sich die Studierenden durch Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die exemplarisch Themen aus den o. g. Gebieten behandeln, den Umgang mit den wissenschaftlichen Hilfsmitteln des Faches erarbeiten. Die im Rahmen des Magisterexamens verfaßte Hausarbeit, deren Thema von den betreuenden Professoren und Professorinnen gestellt wird, und die weiteren Prüfungen sollen diese Kenntnisse, aber auch sachbezogenes Allgemeinwissen erweisen, und sie sollen zeigen, daß die Prüflinge das Sanskrit und zumindest eine weitere Sprachstufe (in der Regel entweder Vedisch oder Pˆli) soweit beherrschen, daß sie mittelschwere Texte ohne allzu große Schwierigkeiten verstehen.

§ 8 Regelstudienzeit

Das Grundstudium dauert im allgemeinen vier Semester und wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen (Abschluß in der Regel vor dem Beginn des 5. Fachsemesters). Das Hauptstudium dauert in der Regel ebenfalls vier Semester, woraus sich eine Regelstudienzeit von neun Semestern (d. h. mit Prüfungssemester) ergibt. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studienzeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu zwei Semestern nicht angerechnet (s. a. §11 1,A).

Zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und zur Einstufung in höhere Semester vgl. MPO § 7.

Zusatzbemerkung:
Der Aufbaustudiengang führt zur Promotion. Als Zweitstudium oder wenn keine Berufsausbildung angestrebt wird, ist für entsprechend (insbesondere durch Fremdsprachenkenntnisse: Englisch, Französich, Latein) vorgebildete und begabte Studierende auch ein grundständiger Promotionsstudiengang in Ausnahmefällen möglich und sinnvoll. In dieser Phase des Studiums erarbeiten sich die Studierenden unter Anleitung der hier tätigen Professoren und Professorinnen Gebiete der altindischen religiösen und philosophischen Literatur sowie Teilbereiche der Belletristik (indisches Drama; Sanskritlyrik und höfische Epik). Vertiefung der buddhologischen Studien wird durch das Erlernen der tibetischen Schriftsprache erreicht, in der allein ein wesentlicher Teil der buddhistischen Literatur durch Übersetzungen erhalten geblieben ist. Jeweils entsprechend dem Stand der Auslastung der Lehrkapazität kann diese Bereicherung des Studienganges von Fall zu Fall angeboten werden. Mögliche Themen einer Dissertation umfassen z. B. das Erstellen von Texteditionen, von kommentierten Übersetzungen oder von quellenkritisch, literar-, religions- oder philosophiegeschichtlich ausgerichteten Untersuchungen.

§ 9 Empfehlenswerte Fächerkombinationen

Entsprechend der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fächern bieten sich für Studierende der Indologie folgende Fächerkombinationen besonders an: Indogermanische Sprachwissenschaft (Sanskrit ist eine der ältesten und bedeutendsten indogermanischen Sprachen); Allgemeine Sprachwissenschaft; Philosophie; Arabistik und Islamwissenschaft (Islam in Indien seit Beginn des 2. Jahrtausends); Sinologie (Buddhismusforschung); Archäologie (asiatische und hellenistische Kunst; indische Münzen); Ethnologie (Südasien/Südostasien).
Internationale Zusammenarbeit besteht vor allem mit Universitäten Frankreichs (Association Francaise pour les Études Indiennes), Englands (Pali Text Society, School of Oriental and African Studies) und Indiens.

§ 10 Quantitative Studienanforderungen, Aufbau des Studiums, Nachweise

(1) Die quantitativen Studienanforderungen sind Mindesterfordernisse (s. auch § 6).

Es wird die Vorlage von Teilnahme- und Leistungsnachweisen sowie der erfolgreiche Abschluß von Fachprüfungen verlangt (Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige und aktive, jedoch nicht zu bewertende Mitarbeit an der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus; die jeweils möglichen Erbringungsformen werden zu Anfang der Lehrveranstaltung von der jeweiligen Lehrperson bekanntgegeben. Ein Leistungsnachweis wird aufgrund einer individuell erbrachten und positiv berwerteten Leistung in der Regel in Form von Referaten oder häuslichen Ausarbeitungen zum Thema der jeweiligen Seminare erworben. Fachprüfungen gelten als Nachweis von Kenntnissen in größeren Teilgebieten des Faches).

(2) A Indologie als Hauptfach

Im Grundstudium
werden als Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses verlangt:
- sechs Teilnahmenachweise nach freier Wahl aus dem Lehrangebot (Sanskrit I und Sanskrit II werden mit je einem Teilnahmenachweis anerkannt);
- zwei Leistungsnachweise aus dem Angebot an Seminaren; einer dieser Leistungsnachweise gilt als studienbegleitend abgelegte Fachprüfung (Zwischenprüfung).

Im Hauptstudium
werden bei der Meldung zur Magisterprüfung folgende Bescheinigungen verlangt:
- zehn Teilnahmenachweise nach freier Wahl aus dem Lehrangebot;
- fünf Leistungsnachweise aus dem Angebot an Seminaren.

Die Magisterprüfung im Hauptfach Indologie hat drei Teile: 1.) die Hausarbeit (Magisterarbeit), für deren Anfertigung vier Monate angesetzt werden und deren Umfang 100 Seiten nicht überschreiten werden sollte; 2.) eine Fachprüfung (Klausur - vierstündig, schriftlich mit Übersetzungsprobe aus dem Sanskrit); 3.) die mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer.

B Indologie als Nebenfach
Im Grundstudium
werden als Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses verlangt:
- vier Teilnahmenachweise nach freier Wahl aus dem Lehrangebot (Sanskrit I und Sanskrit II werden mit je einem Teilnahmenachweis anerkannt);
- zwei Leistungsnachweise aus dem Angebot an Seminaren; einer dieser Leistungsnachweise gilt als studienbegleitend abgelegte Fachprüfung (Zwischenprüfung, Anforderungen gegenüber denen des Hauptfachstudiums reduziert).

Im Hauptstudium
werden bei der Meldung zur Magisterprüfung folgende Bescheinigungen verlangt:
- sechs Teilnahmenachweise nach freier Wahl aus dem Lehrangebot;
- zwei Leistungsnachweise.

Die Magisterprüfung im Nebenfach Indologie ist eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer.

Die Vorlesungen sind in der Regel einstündig. Die Seminare sind in der Regel zweistündig; die Sprachkurse zwei- bis vierstündig.

M.A. Hauptfach M.A. Nebenfach
Grundstudium maximal 24 SWS maximal 16 SWS
2 LN / 6 TN 2 LN / 4 TN
Hauptstudium maximal 39 SWS maximal 16 SWS
5 LN / 10 TN 2 LN / 6 TN
insgesamt 8 LN / 16 TN 4 LN / 10 TN
63 SWS 32 SWS



M.A.-Prüfung Hausarbeit ja nein
Klausur 1 FP, vierstündig
Mündl. Prüfung 45 Min. 30 Min.

§ 11 Prüfungen

Art der Prüfungen

Es wird unterschieden zwischen Zwischen- und Abschlußprüfung. Abschlußprüfung ist der Erwerb des Magistergrades.

Vorbemerkung zum Freiversuch
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen. Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät.

(1) Zwischenprüfung in Indologie als Hauptfach

A Zeitraum
Die Zwischenprüfung gilt durch den Erwerb der für das Grundstudium vorgeschriebenen Leistungsnachweise und der Fachprüfung als erbracht.
Über eine Mindest-Semesterzahl zum Ablegen der Zwischenprüfung gibt es keine Vorschriften. Allerdings soll die Prüfung in der Regel zu Beginn des 5. Fachsemesters abgeschlossen sein.
Denjenigen Studierenden, die dem Prüfungsamt überzeugend darlegen können, daß sie ein oder zwei Semester lang schwerpunktmäßig Sprachkenntnisse erworben haben, die für ihren Studiengang notwendig sind, werden diese Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Als notwendig werden diejenigen Sprachen anerkannt, die im Anhang A oder B der Magisterprüfungsordnung genannt sind (Lateinisch, Englisch, Französisch).

B Prüfungsziel
Durch die Zwischenprüfung sollen die Studierenden zeigen, daß sie die zum Grundstudium gehörigen Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht und daß sie das notwendige Selbststudium ausreichend betrieben haben. Den Studierenden wird damit bestätigt, daß ihr Studium in dem gewählten Fach sinnvoll fortgesetzt werden kann.

(2) Zwischenprüfung in Indologie als Nebenfach

Das unter (1) A bis (1) B Genannte gilt in verringertem Umfang.

(3) Magister-Examen im Hauptfach Indologie

A Zeitraum
Das Magister-Examen soll in der Regel nach dem achten Semester abgelegt werden. Die Prüfungsblöcke für die Klausuren und die mündlichen Prüfungen werden durch das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät festgelegt.

B Meldung zur Prüfung
Vor der Anmeldung zur Prüfung weisen die Prüflinge ihren Hauptfachprüfenden nach, daß sie ein ordnungsgemäßes Studium absolviert und die für das Hauptstudium geforderten Nachweise erworben haben.

C Prüfungsanforderungen
Der Prüfungsstoff (Sachwissen) wird in einem Vorgespräch zwischen Prüflingen und Prüfenden mit Blick auf die studierten Schwerpunkte gewählt. Die Themen müssen in jedem Fall Wissensstoffe aus dem Bereich erstens der Sanskrit-Literatur und zweitens der altindischen oder mittelindischen Literatur (Pˆli/Prakrit) einschließen.

D Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen bestehen aus einer schriftlichen Hausarbeit, einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer. Die Hausarbeit ist nach der Meldung zum Magisterexamen innerhalb von vier Monaten abzufassen. Im Magisterexamen soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen, daß er/sie in der Lage ist, ein begrenztes Problem aus seinem/ihrem Fach in angemessener Zeit selbständig mit wissenschaftlicher Methodik zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. In der mündlichen Prüfung werden auf der Basis von zwei mit dem / der Prüfenden vereinbarten Spezialgebieten die Kenntnisse im Studienfach Indologie geprüft.
(4) Magister-Examen im Nebenfach

Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Anforderungen, Leistungen und Durchführung der Prüfung entsprechen dem unter Ziffer 3 Gesagten. Die Anforderungen sind jedoch hinsichtlich der Sprachkenntnis und des Stoffumfangs geringer.

§ 12 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anrechnung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen sind die Fachvertreter/innen zuständig. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt im Magisterprüfungsamt. Art und Umfang möglicher Anrechnungen sind in § 7 MPO geregelt.

§ 13 Studienberatung

Es wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme des Studiums zu einer ersten Studienberatung über den Inhalt des Faches im Institut anzumelden. Dazu stehen die Prüfungsberechtigten und der Wiss. Assistent / die Wiss. Assistentin nach Absprache zur Verfügung.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig. Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung (Schloßplatz 5) zur Verfügung. In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Orientalistik.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1999 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen.


Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 20.01.1999.
Münster, den 15. Juni 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991, geändert am 23.12.1998, hiermit verkündet.
Münster, den 15. Juni 1999
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt


Anhang:
Beispiel eines möglichen Aufbaus des Studiums entsprechend den im Fach Indologie im Sommersemester 1998 angebotenen Lehrveranstaltungen.
1.) Hauptfach
1. Semester:
- Sanskrit I (4 Std.) TN
- Vorlesung (1 Std.) TN
2. Semester:
- Sanskrit II (3 Std.) TN
- Vorlesung (1 Std.) TN
3. Semester:
- Leichte Sanskrit-Lektüre (2 Std.) TN
- Brahmana-Texte (2 Std.) LN
4. Semester:
- Pañcatantra (2 Std.) LN
- Singhalesisch-Einführung (2 Std.) TN
5. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) TN
- Zentralindische Inschriften (3 Std.) TN
- Hindi I (4 Std.) TN
- Singhalesisch II (2 Std.) TN
6. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) LN
- Singhalesisch-Textgattungen (2 Std.) TN
- Vorlesung (1 Std.) TN
7. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) LN
- Zentralindische Inschriften (3 Std.) LN
- Hindi-Prosa (2 Std.) TN
- Singhalesisch-Textgattungen (2 Std.) TN
8. Semester:
- Jaina-Prakrit (1 Std.) TN
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) LN
- Singhalesische Kinderliteratur (2 Std.) TN
- Zentralindische Inschriften (3 Std.) LN
2.) Nebenfach
1. Semester:
- Sanskrit I (4 Std.) TN
2. Semester:
- Sanskrit II (3 Std.) TN
- Vorlesung (1 Std.) TN
3. Semester:
- Leichte Sanskrit-Lektüre (2 Std.) LN
4. Semester:
- Pañcatantra (2 Std.) LN
- Singhalesisch-Einführung (2 Std.) TN
5. Semester:
- Hindi I (4 Std.) TN
- Singhalesisch II (2 Std.) TN
6. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) LN
- Singhalesisch-Textgattungen (2 Std.) TN
- Vorlesung (1 Std.) TN
7. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) LN
- Hindi-Prosa (2 Std.) TN
8. Semester:
- Indische Kunstdichtung (2 Std.) TN