Studienordnung
für den Studiengang Geophysik
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 9. November 1998



Ordnung über das Auslaufen des Diplomstudiengangs Geophysik vom 03. Februar 2009


Bitte beachten: Änderung der Studienordnung für den Studiengang Geophysik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 09. November 1998 vom 09. März 2007


Inhaltsübersicht

§ 1 Gegenstand der Studienordnung
§ 2 Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Studienaufbau und Studiendauer
§ 6 Studieninhalte und Vermittlungsformen
§ 7 Grundstudium
§ 8 Diplom-Vorprüfung
§ 9 Hauptstudium
§ 10 Mündliche Diplom-Hauptprüfung
§ 11 Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten
§ 12 Abschluß des Studiums und Diplomzeugnis
§ 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 14 Studienberatung
§15 Inkrafttreten

Anhang: Studienverlaufsplan


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW.S.532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW.S.213), hat die Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


§ 1 Gegenstand der Studienordnung

Diese Studienordnung regelt das Studium für den Studiengang Geophysik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Diplom-Prüfungsordnung für Geophysik der Westfälischen Wil-helms-Universität Münster vom 25. Juni 1998. Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.


§ 2 Studienziel

Der Studiengang Geophysik soll die künftige Diplom-Geophysikerin bzw. den künftigen Diplom-Geophysiker für den Übergang in die Berufspraxis qualifizieren. Der Studiengang soll insbesondere

- gründliche Fachkenntnisse in Geophysik sowie allgemeine Grund-lagen in Mathematik, Physik und Geowissenschaften vermitteln und verfügbar machen,

- diese Kenntnisse verknüpfen, so daß die Zusammenhänge des Faches einsichtig werden,

- die Fähigkeit entwickeln, wissenschaftliche Methoden und Er-kenntnisse selbständig zur Behandlung von Aufgaben aus dem Gebiet der Geophysik anzuwenden,

- an die aktuelle Forschung heranführen.

In der vorliegenden Neufassung der Studienordnung Geophysik war zu beachten, daß sich in der Geophysik heute eine zunehmende Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen über die Fachgrenzen hinaus ergibt. Dies betrifft insbesondere die geowissenschaftlichen Fächer Geologie, Mineralogie/Petrologie, Geoinformatik und Landschafts-ökologie. Weiterhin waren aus der wachsenden Erkenntnis über den nichtlinearen Charakter der meisten der für die Geophysik relevanten Natur-prozesse Methoden zur quantitativen Beschreibung nichtlinearer Systeme und Prozesse in den Studiengang aufzunehmen. Obgleich in der Geophysikausbildung bereits fest verankert, erfordert der sich weiter rapide entwickelnde Fortschritt im Bereich der numerischen Datenverarbeitung und Modellierung eine noch stärkere Beachtung. Schließlich hat sich gezeigt, daß die bisherige historisch bedingte Unterteilung in theoretische und angewandte Studieninhalte nicht mehr aufrechterhalten werden kann, da eine enge Verknüpfung zwischen Theorie und praktischer Anwendung erforderlich ist.

Die Forschung des Instituts für Geophysik wird durch drei thematische Schwerpunkte geprägt, die auch in der Lehre ihren Ausdruck finden.

Geodynamik: Modellhafte Erfassung und quantitative Beschreibung von Prozessen im Erdinnern mit besonderer Berücksichtigung von Mantelkonvektion und Vorgängen im Zusammenhang mit der Generierung des Erdmagnetfelds im äußeren Erdkern sowie deren Ausprägungen an der Erdoberfläche.

Polarforschung: Beschreibung von Vorgängen in den Polargebieten mit Hilfe geophysikalischer Labor- und Feldmethoden sowie deren Simulierung in numerischen Modellen; besondere Berücksichtigung von Fragen nach den Folgen globaler Veränderungen für Arktis und Antarktis.

Umweltgeophysik: Entwicklung, Erprobung und Einsatz von geophysikalischen Feld- und Labormethoden zur Erfassung und Quantifizierung von umweltrelevanten oberflächennahen Strukturen und Prozessen; Entwicklung und Anwendung eines numerischen Modellinstrumentariums.

Mit der vorliegenden Studienordnung wurde versucht, unter Beibehaltung der bewährten gründlichen Ausbildung in Mathematik und Physik während des Grundstudiums, den genannten Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die wichtigsten hierzu beitragenden Elemente der Studienordnung sind:

1. Eine alle relevanten Geowissenschaften umfassende Einführungsvorlesung (System Erde I und II), die sowohl von Studierenden mit Haupt- als auch Nebenfach Geophysik gehört werden soll.

2. Zwei Vorlesungen für Studierende mit Hauptfach Geophysik, in denen die grundlegenden Erkenntnisse und Methoden der Geophysik vorgestellt und eingeübt werden sollen (Geophysik I und II). Diese Vorlesungen werden sowohl eine Einführung in die theoretischen Grundlagen geophysikalischer Arbeitsweise (Seismologie/Seismik, Gravimetrie, Geoelektrik, elektromagnetische Tiefensondierung, Geothermik) als auch wichtige damit verbundene Methoden der angewandten Geophysik vermitteln.

3. Eine einführende Veranstaltung zur numerischen Behandlung geophysikalischer Probleme und deren Umsetzung in Computerprogramme (Geophysikalische Datenverarbeitung und Einführung in das Programmieren) soll sich von anderen an der Universität ähnlich strukturierten Veranstaltungen dadurch unterscheiden, daß hinsichtlich der Anwendungen bzw. Übungsbeispiele konkrete Probleme aus der Geophysik behandelt werden.

4. In den stärker grundlagenorientierten Veranstaltungen des Hauptstu-diums (Nichtlineare Systeme in den Geowissenschaften; Fluiddynamik und Transportprozesse; Inversions-, Filtertheorie und Datenanalyse; Wellentheorie und Migration; Potentialtheorie und -verfahren) sollen die theoretischen Grundlagen der in den Einführungsveranstaltungen (Geophysik I und II) vorgestellten Kenntnisse und Verfahren vertieft werden. Auch hier wird darauf Wert gelegt, daß sowohl Aspekte der allgemeinen als auch der angewandten Geophysik hinreichend berücksichtigt werden.

5. Im Hauptstudium werden, aufbauend auf der Veranstaltung des Grundstudiums (Geophysikalische Datenverarbeitung und Einführung in das Programmieren) die Fertigkeiten im wissenschaftlichen Programmieren erweitert (z.B. Numerische Modellierung geodynamischer Prozesse).

6. Die oben genannten Forschungsschwerpunkte finden insbesondere im Rahmen des Hauptstudiums ihren Niederschlag in der Lehre des Instituts. Dabei wird jeweils wechselnd einer der Forschungsschwerpunkte Gegenstand von Spezialvorlesungen oder des Geophysikalischen Seminars sein.


§ 3 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist die Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aufgrund eines Reifezeugnisses oder eines von zuständiger Stelle für die Aufnahme des Geophysikstudiums als gleichwertig anerkannten Zeugnisses.


§ 4 Studienbeginn

Die Studienpläne sind auf einen Studienbeginn im Wintersemester abgestellt.


§ 5 Studienaufbau und Studiendauer

Das Studium ist in drei Abschnitte gegliedert:

Ausbildungsabschnitt
Solldauer
Abschluß
1.
Grundstudium
4 Sem.
Diplom-Vorprüfung
2.
Hauptstudium
4 Sem.
Diplom-Hauptprüfung
3.
Wiss. Arbeit unter Anleitung
2 Sem.
Einreichen der Diplomarbeit

Studiendauer
10 Sem.

einschließlich mündlicher Prüfungen und Anfertigung der Diplomarbeit

Eine Kandidatin/ein Kandidat kann die Diplom-Vorprüfung oder die Di-plom-Hauptprüfung auch nach kürzerer Studiendauer ablegen.
Ein detaillierter Studienverlaufsplan als Empfehlung für einen sachge-rechten Aufbau des Studiums der Geophysik ist als Anlage beigefügt.


§ 6 Studieninhalte und Vermittlungsformen

Umfang und inhaltliche Struktur des Studiums sind für Grund- und Hauptstudium in den Paragraphen 7, 9 und 11 im einzelnen aufgeführt. Die Zusammenstellung dieser Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, experimentelle Übungen, Seminare, Anleitung zu wissenschaftlicher Arbeit usf.)
- zeigt, wie sich ein ordnungsgemäßes Studium in den einzelnen Studienabschnitten realisieren läßt. Alle dazu nötigen Veranstaltungen werden im Grundstudium (mindestens) im Jahresturnus und im Hauptstudium (mindestens) im Zweijahreszyklus angeboten.

- führt alle Übungen, experimentellen Übungen und Seminare auf, bei denen eine erfolgreiche Teilnahme Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird aufgrund von Leistungsnachweisen in Form von Übungsaufgaben, Klausuren, Zwischenprüfungen, Abschlußprüfungen, Referaten usf. von der jeweiligen Veranstaltungsleiterin/dem jeweiligen Veranstaltungsleiter bescheinigt.

- umreißt die Prüfungsanforderungen als die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche in dem ordnungsgemäßen Studiengang erworben werden können. Veranstaltungen, die sich auf obligatorischen Prüfungsstoff beziehen, heißen im folgenden Pflichtveranstaltungen.

- gibt an, welche Wahlmöglichkeiten in den einzelnen Studienabschnitten bestehen (Wahlpflichtfächer).

- stellt einen Minimalkatalog dar, der den Studiengang definiert. Die/der Studierende soll darüber hinaus an weiteren Lehrveran-staltungen nach eigener Wahl teilnehmen (Wahlveranstaltungen).

- darf nicht davon ablenken, daß Studium an der Universität Selbststudium ist. Darauf sind alle Veranstaltungen ausgerichtet.

Der Fachbereich erstellt einen Veranstaltungskommentar, der Aufschluß gibt über die Ziele der einzelnen Lehrveranstaltungen, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zum Studienplan und notwendige und wünschenswerte Vorkenntnisse.


§ 7 Grundstudium

(1) Studienziel
Im Grundstudium soll die künftige Diplom-Geophysikerin/der künftige Diplom-Geophysiker sich die allgemeinen geophysikalischen, physikalischen und mathematischen Grundlagen aneignen, die erforderlich sind, um das anschließende Hauptstudium mit Erfolg zu betreiben.

Für ein besseres Verständnis der geowissenschaftlichen Aspekte wird dringend empfohlen, das Zusatzfach Chemie zu wählen. Die Grundausbildung im Fach Geophysik wurde so gestaltet, daß dies von der Belastung her vertretbar ist.

(2) Im einzelnen sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:

Grundausbildung in Geophysik
Semester Pflichtveranstaltungen
SWS
Vorl. Übg.
1. (WS) System Erde I 2
2. (SS) System Erde II 2
Geophysik I (Seismologie / Seismik) 2 1
Geophysikalische Datenverarbeitung
und Einführung in das Programmieren
1 1
3. (WS) Geophysik II (Gravimetrie, Geoelektrik, Magnetik, Elektromagnetik, Geothermik) 2 1
4. (SS) Experimentelle Übungen I für Geophysiker 3
1. - 4. Grundausbildung Geophysik
15 SWS


Nebenfachausbildung in Physik

Semester Pflichtveranstaltungen
SWS
Vorl. Übg.
1. (WS) Physik I mit Übungen 6 2
(Mechanik und Thermodynamik)
2. (SS) Physik II mit Übungen 6 2
(Elektrodynamik)
3. (WS) Physik III mit Übungen 6 2
(Wellen und Quanten)
Experimentelle Übungen I für Physiker
4
4. (SS) Physik IV mit Übungen 8 2
(Theoretische Physik, Einführung in die Atom-, Kern- und Festkörperphysik)
Experimentelle Übungen II für Physiker 4
1. - 4. Nebenfachausbildung Physik
42 SWS

Nebenfachausbildung in Mathematik

Semester Pflichtveranstaltungen
SWS
Vorl. Übg.
1. (WS) Mathematik für Physiker I mit Übungen 4 2
2. (SS) Mathematik für Physiker II mit Übungen 4 2
3. (WS) Mathematik für Physiker III mit Übungen 4 2
4. (SS) Mathematik für Physiker IV mit Übungen 4 2
1. - 4. Nebenfachausbildung Mathematik
24 SWS
(3) Empfohlenes Zusatzfach Chemie

Semester Pflichtveranstaltungen
SWS
Vorl. Übg.
1. (WS) Allgemeine Chemie und Einführung in die anorganische Chemie 5
1. od. 2. Theoretische Übungen zur Vorbereitung auf das chemische Praktikum für Physiker 2
Chemisches Praktikum für Physiker 6
1. - 4. Zusatzfachausbildung Chemie
13 SWS


Das chemische Praktikum für Physiker findet als Kurs in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten oder zweiten Semester statt. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Praktikum ist die Teilnahme an den theoretischen Übungen zur Vorbereitung auf das chemische Praktikum für Physiker.


§ 8 Diplom-Vorprüfung

(1) Zeitpunkt und Studiennachweis

Die Diplom-Vorprüfung soll in der Regel spätestens zu Beginn des fünften Fachsemesters abgelegt werden. Die Teilprüfung im Zusatzfach Chemie, falls dieses gewählt wurde, kann bereits im Anschluß an das zweite oder dritte Fachsemester abgelegt werden.

Bei der Meldung zur Prüfung sind die Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Übungen vorzulegen:
  • a) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten AÜbungen zu Geophysik I@ oder AÜbungen zu Geophysik II@

    b) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten "Übungen zu Physik I" oder "Übungen zu Physik II"

    c) "Übungen zu Physik III"

    d) "Übungen zu Physik IV"

    e) "Experimentelle Übungen I für Physiker"

    f) "Experimentelle Übungen II für Physiker"

    g) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten "Übungen zu Mathematik für Physiker I" oder "Übungen zu Mathematik für Physiker II"

    h) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten "Übungen zu Mathematik für Physiker III" oder "Übungen zu Mathematik für Physiker IV"

    Für die Meldung zur Prüfung im Zusatzfach Chemie genügt der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am chemischen Praktikum für Physiker.
    (2) Umfang und Durchführung

    Die Diplom-Vorprüfung besteht aus vier Teilprüfungen:
  • 1. Geophysik

    2. Experimentalphysik

    3. Theoretische Physik

    4. Mathematik

  • Jede Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung, die mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten dauert.

    Gegenstand der Fachprüfungen sind:
    1. im Fach Geophysik die Inhalte der Lehrveranstaltungen ASystem Erde I - II@, AGeophysik I - II mit Übungen@, AGeophysikalische Datenverarbeitung und Einführung in das Programmieren mit Übungen" sowie die Inhalte der AExperimentellen Übungen I für Geophysiker@,

    2. im Fach Experimentalphysik die experimentalphysikalischen Inhalte der Lehrveranstaltungen "Physik I - IV mit Übungen" sowie die Inhalte der "Experimentellen Übungen I und II für Physiker",

    3. im Fach Theoretische Physik die theoretischphysikalischen Inhalte der Lehrveranstaltungen "Physik I - IV mit Übungen",

    4. im Fach Mathematik die Inhalte der Lehrveranstaltungen "Mathematik für Physiker I - IV mit Übungen".

    Gegenstand der Prüfung im Zusatzfach Chemie (falls gewählt) sind:
    die Inhalte der Vorlesung "Allgemeine Chemie und Einführung in die anorganische Chemie" sowie des "Chemischen Praktikums für Physiker.

    Für die Diplom-Vorprüfung sind in jedem Semester zwei Prüfungstermine vorgesehen. Will die Kandidatin/der Kandidat von der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 der Diplomprüfungsordnung Gebrauch machen, ist eine vorherige Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer erforderlich. Meldet die Kandidatin/der Kandidat sich von einer Teilprüfung ab, hat sie/er keinen Anspruch auf eine Wiederholung der Teilprüfung bei derselben Prüferin/demselben Prüfer.


    § 9 Hauptstudium

    (1) Studienziel und allgemeiner Aufbau des Hauptstudiums

    Im Hauptstudium soll die künftige Diplom-Geophysikerin/der künftige Diplom-Geophysiker die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse ausbauen und sich einen Überblick über die Zusammenhänge ihres/seines Faches verschaffen.

    Das Hauptstudium gliedert sich in Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen, wobei letztere wenigstens die Hälfte des Hauptstudienvolumens ausmachen. Die Studierenden wählen drei Wahlpflichtfächer. Wahlpflichtfach I ist ein Fach aus dem Fachbereich Physik gemäß Abs. 2 Ziff. 2.(a). Wahlpflichtfach II ist ein Fach aus dem Fachbereich Geowissenschaften oder aus dem Fachbereich Chemie gemäß Abs. 2 Ziff. 2.(b). Wahlfachpflichtfach III kann nach Maßgabe des Angebots der Fachbereiche Physik, Mathematik, Geowissenschaften und Chemie gemäß Abs. 2 Ziff. 2.(c) gewählt werden.

    (2) Im einzelnen sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:

    1. Pflichtveranstaltungen (35 SWS)

    Semester Pflichtveranstaltungen
    SWS
    Vorl. Übg.
    5. - 8. Numerische Modellierung geodynamischer Prozesse mit Übungen 2 2
    Nichtlineare Systeme in den Geowissenschaften mit Übungen 2 1
    Fluiddynamik und Transportprozesse mit Übungen 3 1
    Inversions-, Filtertheorie und Datenanalyse mit Übungen 3 2
    Wellentheorie und Migration mit Übungen 2 2
    Potentialtheorie und -verfahren mit Übungen 2 1
    Seminar 2
    Spezialvorlesung 2
    (Seminare und Spezialvorlesung sind aus nachstehenden Themenbereichen zu wählen:
    Geodynamik oder Polarforschung oder Umweltgeophysik)
    Experimentelle Übungen II für Geophysiker 4
    Experimentelle Übungen für Fortgeschrittene im Institut für Geophysik 4
    5. - 8. Insgesamt
    35 SWS


    2. Wahlpflichtveranstaltungen (40 SWS)
    (a) Als Wahlpflichtfach I kann die Kandidatin/der Kandidat nach Maßgabe des Angebotes des Fachbereichs Physik eines der folgenden Fächer mit experimentellem oder theoretischem Schwerpunkt wählen:

      1. Angewandte Physik
      2. Atom- und Elektronenphysik
      3. Festkörper- und Oberflächenphysik
      4. Kern- und Teilchenphysik
      5. Materialphysik
      6. Nichtlineare Physik


    Der Umfang des Studiums im Wahlpflichtfach I soll mindestens 10 SWS betragen.
    (b) Als Wahlpflichtfach II kann nach Maßgabe des Angebotes der Fachbereiche Geowissenschaften und Chemie eines der folgenden Fächer gewählt werden:
      1. Geologie
      2. Mineralogie
      3. Planetologie
      4. Landschaftsökologie
      5. Geoinformatik


    Der Umfang des Studiums im Wahlpflichtfach II soll mindestens 10 SWS betragen.
    (c) Als Wahlpflichtfach III kann nach Maßgabe des Angebotes der Fachbereiche Physik, Mathematik, Geowissenschaften und Chemie eines der folgenden Fächer gewählt werden:
      1. nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten ein Fach nach Abs. 2 Ziff. 2.(a) oder Ziff. 2.(b) (außer den als Wahlpflichtfach I und Wahlpflichtfach II gewählten Fächern)
      2. Reine Mathematik
      3. Angewandte Mathematik
      4. Informatik
      5. Anorganische Chemie
      6. Physikalische Chemie


    Auf Antrag kann der Prüfungsausschuß als Wahlpflichtfach III ein anderes an der Universität Münster vertretenes Fach zulassen, das in einer sinnvollen Beziehung zum Studium der Geophysik steht. Der Umfang des Studiums im Wahlpflichtfach III soll mindestens 10 SWS betragen.
    (d) Nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten sind weitere Seminare, Spezialvorlesungen und Exkursionen im Umfang von wenigstens 10 SWS zu belegen. Darunter sollen ein weiteres Seminar (2 SWS) und eine Spezialvorlesung (2 SWS) in Geophysik sein. Mindestens eine Exkursion soll im Fach Geologie durchgeführt werden.

    Semester Wahlpflichtveranstaltungen SWS
    5. - 8 Wahlpflichtfach I (Vorlesungen, Übungen, Seminare) 10
    Wahlpflichtfach II (Vorlesungen, Übungen, Seminare) 10
    Wahlpflichtfach III (Vorlesungen, Übungen, Seminare) 10
    Seminare, Spezialvorlesungen, Exkursionen 10
    5. - 8. Insgesamt 40 SWS


    Spätestens nach dem fünften Fachsemester ist persönliche Rücksprache mit den Prüfungsberechtigten, die die Wahlpflichtfächer nach außen vertreten, notwendig. Diese beraten die Studierenden im Wahlpflichtfach, geben den Studierenden verbindliche Auskunft über die Anforderungen und stellen die für die Anerkennung der im Wahlpflichtfach geforderten Teilnahme an Vorlesungen, Übungen, Seminaren und Praktika im Umfang von wenigstens zehn Semesterwochenstunden notwendige Abschlußbescheinigung aus. Die Namen der Prüfungsberechtigten, die die Wahlpflichtfächer nach außen vertreten, können dem studiengangs- bezogenen Veranstaltungskommentar entnommen werden.


    § 10 Mündliche Diplom-Hauptprüfung

    (1) Studiennachweise und Zeitpunkt

    Bei der Meldung zur Prüfung sind die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen:
  • a) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten AÜbungen zu Numerische Modellierung geodynamischer Prozesse@ oder AÜbungen zu Inversions-, Filtertheorie und Datenanalyse@
    b) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten AÜbungen zu Fluiddynamik und Transportprozessen@ oder AÜbungen zu Nichtlineare Systeme in den Geowissenschaften@
    c) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten AÜbungen zu Wellentheorie und Migration@ oder AÜbungen zu Potentialtheorie und -verfahren@
    d) "Experimentelle Übungen für Fortgeschrittene" im Institut für Geophysik
    e) nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten ein Seminar in Geophysik aus den Bereichen Geodynamik oder Polarforschung oder Umweltgeophysik sowie je eine Abschlußbescheinigung, die das ordnungsgemäße Studium des Wahlpflichtfaches im Umfang von zehn bis zwölf Se- mesterwochenstunden bescheinigt, für
  • f) das Wahlpflichtfach I gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 2.(a) g) das Wahlpflichtfach II gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 2.(b) h) das Wahlpflichtfach III gemäß § 9 Abs. 2 Ziff. 2.(c)
  • vorzulegen.
    Nach Zulassung zur Diplomprüfung sollen zunächst die Fachprüfungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen abgelegt werden. Spätestens zwei Monate nach Bestehen der letzten dieser Prüfungen soll die Kandidatin/der Kandidat das Thema der Diplomarbeit erhalten. Ausnahmen von den genannten Fristen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

    Auf die Möglichkeit des Freiversuchs (§ 23 Abs. 6 DPO) wird verwiesen.

    (2) Umfang und Durchführung

    Die mündliche Diplom-Hauptprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
  • 1. Geophysik
    2. Wahlpflichtfach I
    3. Wahlpflichtfach II
    4. Wahlpflichtfach III
  • In jedem Fach findet eine mündliche Prüfung statt, die mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten dauert. Prüfungsinhalte sind im einzelnen:

    1. im Fach Geophysik die Inhalte der Vorlesungen "Numerische Modellierung geodynamischer Prozesse@, ANichtlineare Systeme in den Geowissenschaften@, AFluiddynamik und Transportprozesse@, AInversions-,Filtertheorie und Datenanalyse@, AWellentheorie und Migration@ und APotentialtheorie und -verfahren@ sowie die Inhalte von Seminar, Spezialvorlesung und AExperimentellen Übungen für Fortgeschrittene@ im Institut für Geophysik,

    2. im Wahlpflichtfach I, im Wahlpflichtfach II und im Wahlpflichtfach III die Inhalte der diesen Fächern zugeordneten Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden.

    Für die mündliche Diplom-Hauptprüfung sind in jedem Semester zwei Prüfungstermine vorgesehen. Will die Kandidatin/der Kandidat von der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 der Diplomprüfungsordnung Gebrauch machen, so sollte eine vorherige Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer erfolgen. Meldet die Kandidatin/der Kandidat sich von einer Fachprüfung ab, so hat sie/er keinen Anspruch auf eine Wiederholung dieser Prüfung bei derselben Prüferin/demselben Prüfer.


    § 11 Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten

    In diesem Ausbildungsabschnitt soll die Kandidatin/der Kandidat unter Anleitung die Methode wissenschaftlicher Arbeit kennenlernen und eine Diplomarbeit anfertigen, die zeigt, daß sie/er in der Lage ist, eine experimentelle oder theoretische Aufgabe aus dem Gebiet der Geophysik nach bekannten Verfahren und wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu bearbeiten und deren Durchführung und Ergebnisse darzustellen.

    Für diesen Ausbildungsabschnitt sind das 9. und 10. Fachsemester vorgesehen. Die Kandidatin/der Kandidat belegt während dieses Ausbildungsabschnittes die Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten.

    Die ersten drei Monate dienen der Aneignung der Grundlagen und Spezialkenntnisse, die die Kandidatin/der Kandidat für den Beginn der Diplomarbeit benötigt.

    Danach soll die Diplomarbeit angefertigt werden. Hierfür stehen neun Monate zur Verfügung. Die Diplomarbeit ist sowohl Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung als auch der Diplom-Hauptprüfung.

    Das Anfertigen der Diplomarbeit bei einer Professorin/einem Professor oder Privatdozentin/Privatdozenten in einem anderen Fachbereich oder in einer Institution außerhalb der Westfälischen Wilhelms-Universität bedarf der Genehmigung durch den Prüfungsausschuß, bevor die Kandidatin/der Kandidat die Arbeit beginnt.


    § 12 Abschluß des Studiums und Diplomzeugnis

    Das Diplomzeugnis enthält neben dem Gesamturteil die Note der Diplomarbeit und die Ergebnisse der mündlichen Teile der Diplom-Hauptprüfung. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfungsleistung (Abgabe der Diplomarbeit).


    § 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen regelt § 7 der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Geophysik in der Fassung vom 20. November 1997.


    § 14 Studienberatung

    Es wird dringend empfohlen, in allen Zweifelsfällen, insbesondere bei jedem Abweichen vom regulären Studiengang oder bei einem Wechsel des Studienganges, möglichst frühzeitig eine Studienberatung im Institut für Geophysik wahrzunehmen.

    In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Diplom-Geophysiker notwendig.

    Auch die Fachschaft Geophysik führt Studienberatungen durch. Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.


    § 15 Inkrafttreten

    Diese Studienordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den"Amtlichen Bekanntmachungen" der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster am Tage nach Aushang in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 1998/99 oder später ihr Studium aufnehmen. Die Regelungen bezüglich des Hauptstudiums finden auf die Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 1998/99 oder später ihr Hauptstudium beginnen.
    Anhang: Studienverlaufsplan

    Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Physik vom 06.02.1998 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 27.05.1998.
    Münster, den 9.11.1998
    Der Rektor

    Prof. Dr. J. Schmidt


    Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
    Münster, den 9.11.1998
    Der Rektor
    Prof.Dr. J. Schmidt


    Anhang:
    Studienverlaufsplan

    Der Studienplan für den Studiengang Geophysik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist aufgestellt für einen Studienbeginn im Wintersemester.
  • 1. Sem. 16 SWS System Erde I Physik I mit Übungen (Mechanik und Thermodynamik) Mathematik für Physiker I mit Übungen
    2. Sem.
  • 21 SWS
    System Erde II Geophysik I (Seismologie / Seismik) mit Übungen Geophysikalische Datenver-arbeitung und Einführung in das Programmieren mit Übungen Physik II mit Übungen
    (Elektrodynamik)
    Mathematik für Physiker II mit Übungen
    3. Sem. 21 SWS Geophysik II (Gravimetrie, Magnetik, Elektromagnetik, Geothermik) mit Übungen Physik III mit Übungen
    (Wellen und Quanten) Expe mentelle Übungen I für Physiker
    Mathematik für Physiker III mit Übungen
    4. Sem.
    23 SWS
    Experimentelle Übungen I für Geophysiker Physik IV mit Übungen (Theoretische Physik, Ein-führung in die Atom-, Kern- und Festkörperphysik) Experimentelle Übungen II
    für Physiker
    Mathematik für Physiker IV mit Übungen
    Summe:
    81 SWS
    Mündliche Diplom - Vorprüfung
    5. Sem.












    Potentialtheorie und -verfahren mit Übungen
    Fluiddynamik und Transportprozesse mit Übungen
    Experimentelle Übungen für Fortgeschrittene im Institut für Geophysik
    Spezialvorlesung
    Geophysikalisches Seminar





    Wahlpflichtfach I im Umfang von mindestens 10 SWS (Vorlesungen, Übungen, Seminare)


    Wahlpflichtfach II im Umfang von mindestens 10 SWS (Vorlesungen, Übungen, Seminare)


    Wahlpflichtfach III im Umfang von mindestens 10 SWS (Vorlesungen, Übungen, Seminare)




    Seminare, Spezialvorlesungen und Exkursionen im Umfang von mindestens 10 SWS, davon ein weiteres Seminar und eine weitere Spezialvor lesung in Geophysik aus einem anderen Themenbereich






    6. Sem. Wellentheorie und Migration mit Übungen
    Experimentelle Übungen II für Geophysiker
    Spezialvorlesung
    Geophysikalisches Seminar
    7. Sem. Numerische Modellierung geodynamischer Prozesse mit Übungen
    Inversions- und Filtertheorie und Datenanalyse mit Übungen
    Spezialvorlesung
    Geophysikalisches Seminar
    8. Sem. Nichtlineare Systeme in den
    Geowissenschaften mit Übungen
    Spezialvorlesung
    Geophysikalisches Seminar
    Summe: 75 SWS
    Mündliche Diplom - Hauptprüfung
    9. Sem. Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten (Einarbeitung, Diplomarbeit)
    10. Sem Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)



    Anmerkung:
    Die geophysikalischen Vorlesungen mit Übungen im Hauptstudium werden in einem 2-Jahres-Zyklus angeboten. Das Geophysikalische Seminar und die Spezialvorlesung werden in jedem Semester angeboten. Der/die Kandidat/in wählen im Hauptstudium aus den verschie-denen Themenbereichen je ein Seminar und eine Spezialvorlesung als Pflichtveran-staltung sowie ein weiteres Seminar und eine weitere Spezialvorlesung als Wahlpflichtveranstaltung aus.