Wichtiger Hinweis für Studierende, die das Hauptstudium der Erziehungswissenschaft (Diplom) ab dem Wintersemester 2000/2001 aufgenommen haben: für sie gilt zusätzlich die Änderungsverordnung zur Diplomprüfungsordnung vom 3. Juli 2000.
Ordnung zur Änderung
der Ordnung für die Diplomprüfung
im Studiengang Erziehungswissenschaft
an der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 11. März 1997
Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 91 Abs. 4 und des §122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190) sowie des Artikel 30 Abs. 1 Nr. 1 und des Artikel 52 Abs. 2 Nr. 3 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1999 (AB Uni 99/13) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Ordnung erlassen:
Artikel I
Die Ordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Erziehungswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 11. März 1997 (GABI.NW.II S.471) wird wie folgt geändert:
1. In § 18 Abs. 2 Nr. 2 wird "-Vorschulerziehung" gestrichen.
2: In § 18 Abs. 2 Nr. 3 wird gestrichen
"wenn die Studienrichtung "Vorschulerziehung" gewählt wurde:
- Planung, Organisation und Beratung im Vorschulbereich oder
- Curriculumkonstruktion und wissenschaftliche Begleitung im Vorschulbereich
oder
- diagnostische und therapeutische Verfahren für das frühe
Kindesalter oder
- Vorschulerziehung in der Eltern-, Fort- und Weiterbildung;"
Artikel II
Die Änderung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester
2000/2001 ihr Hauptstudium im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster beginnen.
Artikel III
Die Ordnung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
verkündet.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 2. Februar 2000 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universtität vom 21. Juni 2000.
Münster, den 3. Juli 2000 Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündungen von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 3. Juli 2000 Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt