Studienordnung
für das Fach Deutsche Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
vom 18. Januar 1999 unter Berücksichtigung der Ersten Ordnung zur Änderung vom 19. Februar 2002

- Fassung der Bekanntmachung (keine amtliche Fassung) -

Aufgrund der §§ 2, Abs. 4 und 85, Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:



Inhaltsverzeichnis


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Wünschenswerte Qualifikationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Regelstudienzeit
§ 7 Veranstaltungsarten
§ 8 Studieninhalte
§ 9 Aufbau des Studiums
§ 10 Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise
§ 11 Grundstudium
§ 12 Zwischenprüfung
§ 13 Hauptstudium
§ 14 Magisterprüfung
§ 15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 16 Studienplan
§ 17 Studienberatung
§ 18 Inkrafttreten

Empfohlener Studienverlaufsplan
- Hauptfach
- Nebenfach



§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschluß-prüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Uni-versität Münster vom 17. Dezember 1997 das Studium des Faches Deutsche Philologie im Hauptfach und im Nebenfach mit dem Abschluß Magister. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magistra Artium/Magister Artium (abgekürzt: M.A.).

§ 2 Studienziele

(1) Ziel des Studiums ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine Berufstätigkeit unter Beteiligung des Faches Deutsche Philologie zu vermitteln und die Studierenden zu selb-ständiger wissenschaftlicher Arbeit in dieser Disziplin zu befähigen.

(2) Mögliche Tätigkeitsfelder sind neben der Wissenschaft zum Beispiel in den verschiedenen Sparten des Journalismus, der Buchproduktion, der Erwachsenenbildung, der Informa-tionsverarbeitung und des Theaters gegeben. Auch in Handels- und Wirtschaftsunternehmen finden Absolventen geisteswissenschaftlicher Fächer zunehmend mehr Berufsmöglichkeiten.

(3) An ein abgeschlossenes Magisterstudium kann sich ein Promotionsstudium anschließen. Es führt zum Erwerb des Doktorgrades (Dr. phil. = Doctor philosophiae). Einzelheiten regelt die gültige Promotionsordnung.

§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwer-tig anerkanntes Zeugnis.

(2) Bis zum Ende des Grundstudiums haben die Studierenden Lateinkenntnisse im Umfange des Kleinen Latinums nachzuweisen (Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses).
Die Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch das Zeugnis der Hochschulreife oder ein Zeugnis über eine bei einer staatlichen Prüfungsbehörde oder an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegte gleichwertige Sprachprüfung. Das Kleine Latinum entspricht dem er- folgreichen Besuch der Lateinkurse I und II des Instituts für Altertumskunde oder dazu äquivalenten Kenntnissen. Die notwendigen Feststellungen, auch über mögliche gleichwertige Nachweisformen, trifft der Prüfungsausschuß.

§ 4 Wünschenswerte Qualifikationen

(1) Wesentliche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Faches Deutsche Philologie sind das Interesse an der deutschen Sprache und Literatur und der Wunsch, sich mit Fragen der Sprachwissenschaft und/oder der Literaturwissenschaft des Deutschen intensiv auseinanderzusetzen.

(2) Sofern in der vorlesungsfreien Zeit ("Semesterferien") dazu die Gelegenheit gegeben ist, sollten Praktika absolviert werden, um Erfahrungen im jeweiligen Berufsfeld zu sammeln und die Berufsvorstellungen zu überprüfen.

§ 5 Studienbeginn

Das Studium kann im Winter- und im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 6 Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt neun Semester. Auf diese Regelstudienzeit werden nach näherer Festlegung durch den Fakultätsrat Studien-zeiten, in denen schwerpunktmäßig die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse erworben werden, bis zu zwei Semestern nicht angerechnet.

(2) Der Studienumfang beträgt im Hauptfach 70 Semesterwochenstunden (SWS). In jedem der acht Studiensemester sollten mindestens acht SWS im Fach Deutsche Philologie studiert werden.

(3) Im Nebenfach Deutsche Philologie sind 35 SWS nachzuweisen, d.h. je Studiensemester mindestens vier SWS zu studieren.

§ 7 Veranstaltungsarten

Vorlesungen sind Vortragsveranstaltungen im Grundstudium und im Hauptstudium. Der Besuch der Vorlesungen ist in der Regel an keine Voraussetzungen gebunden und deshalb vom ersten Semester an möglich und sinnvoll.

Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums.

Hauptseminare sind Veranstaltungen des Hauptstudiums.
Proseminare und Hauptseminare werden zweistündig gehalten. Es besteht Anmeldepflicht. Die näheren Regelungen werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und durch Aushänge mitgeteilt.

Oberseminare sind Veranstaltungen des Hauptstudiums. Die Teilnahme ist von besonderen, von der/dem jeweiligen Lehrenden festgelegten Kriterien abhängig.

Kolloquien sind nicht-obligatorische Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Semester zugänglich sind, sofern in der Ankündigung nichts anderes mitgeteilt ist.

Übungen und Lektürekurse sind nicht-obligatorische Lehrveranstaltungen, die für Studierende aller Semester zugänglich sind.

§ 8 Studieninhalte

(1) Bereiche und Teilgebiete des Faches sind:

Bereich A Sprachwissenschaft





B Literaturwissenschaft




Teilgebiet 1 Theorien, Modelle, Methoden
2 Beschreibungsebenen der deutschen Sprache
3 Anwendungsbereiche und interdisziplinäre Beschreibungsaspekte
4 Historische Aspekte der deutschen Sprache
5 Regionale und soziale Aspekte der deutschen Sprache
6 Funktionale Aspekte der deutschen Sprache

1 Theorien, Modelle, Methoden
2 Gattungen und Formen
3 Deutsche Literatur von den Anfängen bis etwa 1500
4 Deutsche Literatur von etwa 1500 bis etwa 1800
5 Deutsche Literatur von etwa 1800 bis zur Gegenwart
6 Autorinnen und Autoren und Werke

(2) Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise der Fachrichtungen Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters können durch Leistungsnachweise der Fachrichtung Niederdeutsche Sprache und Literatur ersetzt werden. Welche Lehrveranstaltungen hierfür in Betracht kom-men, ist der Liste der Lehrveranstaltungen "Niederdeutsche Sprache und Literatur" im Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.

(3) Anstelle von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen der Fachrichtung Neuere deutsche Literatur können Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise des Faches Komparatistik anerkannt werden, sofern die Lehrveranstaltungen in die Liste der Lehrveranstaltungen der Fachrichtung Neuere deutsche Literatur aufgenommen sind.

§ 9 Aufbau des Studiums

(1) Das Studium des Hauptfaches Deutsche Philologie von insgesamt 70 SWS ist in ein Grundstudium (36 SWS) und ein Hauptstudium (34 SWS) gegliedert.

(2) Im Nebenfach Deutsche Philologie entfallen von den insgesamt 35 SWS auf das Grund-studium 17 SWS und auf das Hauptstudium 18 SWS.

(3) Das Grundstudium soll in der Regel nach dem vierten Semester abgeschlossen sein. Der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums wird durch das Zwischenprüfungszeugnis geführt.

(4) An den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums kann nur teilnehmen, wer die Zwischenprüfung im Fach Deutsche Philologie erfolgreich abgelegt hat.

§ 10 Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise

(1) Den Leistungsnachweisen liegen individuell erbrachte und bewertbare Leistungen zugrunde (z. B. eine schriftliche Hausarbeit, ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung). Erforderlich für den Erwerb von Leistungsnachweisen ist in der Regel auch die regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit. Die jeweils für den Erwerb eines Leistungsnachweises erforderlichen Leistungen werden von den Lehrenden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben. In Hauptseminaren vergebene Leistungsnachweise entsprechen mindestens den Anforderungen an eine vierstündige Arbeit unter Aufsicht und setzen eine selbständige Auseinandersetzung mit Themen des im Hauptseminar behandelten Stoffes voraus.

(2) Teilnahmenachweise setzen die regelmäßige und aktive Mitarbeit an den jeweiligen Lehrveranstaltungen voraus. Die aktive Mitarbeit wird auf der Grundlage von kürzeren schriftlichen oder mündlichen, nicht zu bewertenden Übungsaufgaben/Ausarbeitungen bestätigt (z.B. Rezensionen, Kurzreferaten, Abstracts, Sitzungsprotokollen, Exposés, kritischen Vergleichen).

§ 11 Grundstudium A Hauptfach

(1) Obligatorisch ist: im 1. und 2. Semester (Einführungsphase):


der Besuch der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit einem Fach- und Beratungsgespräch mit einem der beteiligten Hochschullehrer (Teilnahmenachweis); der Erwerb von zwei Teilnahmenachweisen und zwei Leistungsnachweisen in Proseminaren nach folgendem Schema:
1. Sem.:

2. Sem.:
Einführung in das Studium der deutschen Literaturwissenschaft (mit Teilnahmenachweis)
Einführung in die Analyse der deutschen Gegenwartssprache (mit Leistungsnachweis)
Einführung in das Studium der neueren deutschen Sprachwissenschaft (mit Teilnahmenachweis)
Einführung in die Analyse und Interpreta tion literarischer Texte (mit Leistungsnachweis)
im 3. und 4. Semester:

3. Sem.: Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen (mit Teilnahmenachweis)
außerdem in diesem Semester und im

4. Sem.: In den drei Fachrichtungen Deutsche Sprache, Literatur des Mittelalters, Neuere deutsche Literatur je ein Thematisches Proseminar mit Leistungsnachweis.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an den Proseminaren mit Leistungsnachweis des zweiten Semesters ist der Erwerb des jeweils entsprechenden Teilnahmenachweises im ersten Semester.

(3) Von den drei Leistungsnachweisen in den Thematischen Proseminaren des dritten und vierten Semesters ist je einer in den drei Fachrichtungen Deutsche Sprache, Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur zu erwerben. Die Reihenfolge ist freigestellt. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Proseminar der Fachrichtung Literatur des Mittelalters ist der Erwerb des Teilnahmenachweises in dem Proseminar "Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen".

(4) Die obligatorische Einführungsvorlesung im ersten und zweiten Semester setzt sich aus den größeren Blöcken Deutsche Sprachwissenschaft und Neuere deutsche Literaturwissenschaft und aus den kleineren Blöcken Mediävistik und Sprach- und Literaturdidaktik zusammen. Sie wird zweistündig gehalten und so organisiert, daß jeweils ein größerer und ein kleinerer Block abgeschlossen vorgetragen werden. Die Einführungsvorlesung soll der Anfängerin/dem Anfänger eine Grundorientierung im Hinblick auf Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Faches und seiner Disziplinen bieten. Sie führt an Beispielen in Forschungsparadigmen, in theoretische und methodologische Fragen sowie in aktuelle Problemkonstellationen ein. Sie vermittelt Grundkenntnisse und veranschaulicht die Anforderungen, die ein Studium des Faches stellt. Zusammen mit den obligatorischen Proseminaren ermöglicht sie es den Studierenden im ersten und zweiten Semester, die Studierfähigkeit zu erproben und frühzeitig die Eignung für das gewählte Fach zu überprüfen.

(5) Das Proseminar "Einführung in das Studium der deutsche Sprachwissenschaft" vermittelt im ersten Semester die Kenntnis wichtiger sprachwissenschaftlicher Termini und Methoden und Fähigkeiten zu ihrer Anwendung mit dem Ziel einer möglichst breiten Grundlegung.

(6) Das Proseminar "Einführung in die Analyse der deutschen Gegenwartssprache" befähigt die Studierenden zur sprachwissenschaftlichen Analyse deutscher Texte auf den verschiedenen Beschreibungsebenen.

(7) Das Proseminar "Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen" ist eine Einführung in die historische Sprachbetrachtung ausgehend vom Althochdeutschen, Mittelhochdeutschen oder Frühneuhochdeutschen. In dem Proseminar werden insbesondere auch die Sprachkenntnisse vermittelt, die die Lektüre althochdeutscher und mittelhochdeutscher Literatur ermöglichen.

(8) Das Thematische Proseminar der Fachrichtung Deutsche Sprache erweitert und vertieft die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden in der wissenschaftlichen Beschreibung sprachlicher Befunde.

(9) Das Thematische Proseminar "Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters" vermittelt Grundwissen über Fragen des mittelalterlichen Literaturbetriebes, führt in die Struktur mittelhochdeutscher Dichtungen ein, erörtert Probleme der Interpretation, der Textedition und Textüberlieferung und behandelt aktuelle Forschungspositionen.

(10) Die literaturwissenschaftlichen Proseminare erproben und entwickeln jeweils durch methodisch reflektierte Auseinandersetzung mit literarischen und wissenschaftlichen Texten eine fachbezogene hermeneutische Kompetenz, die sich u.a. in der Fähigkeit zum Erfassen der Thematik und Strukturiertheit von Texten sowie in der Fähigkeit zu angemessener argumentativer Darlegung entsprechender Befunde in mündlicher und schriftlicher Form äußert. Die Proseminare tragen im Rahmen des Grundstudiums zu der allgemeinen Aufgabe des Studiums bei, die Studierenden zu einem kritisch reflektierten Verhältnis zu den Gegenständen, Fragestellungen, Verfahren und Ergebnissen der Literaturwissenschaft zu befähigen.

(11) Das Proseminar "Einführung in das Studium der neueren deutschen Literaturwissenschaft" übt im ersten Semester die Arbeitsform des strukturierten, themenbezogenen Seminar-gesprächs ein und erprobt durch Auseinandersetzung mit entsprechenden Texten die Fähigkeit, fachkonstitutive Probleme und Fragestellungen erfassen und darlegen zu können.

(12) Das Proseminar "Einführung in die Analyse und Interpretation literarischer Texte" soll die Fähigkeit zur Analyse und Interpretation vor allem fiktionaler (erzählender, lyrischer, drama-tischer) Texte - einschließlich der Fähigkeit, entsprechende Ergebnisse angemessen darlegen zu können - methodisch ausbilden. Es führt exemplarisch in Arbeitsgänge im textinternen und textexternen Bereich (unter Berücksichtigung diachroner und synchroner Fragestellungen) ein. Die methodische Orientierung wird durch Beschäftigung mit theoretischen Texten explizit gemacht.

(13) Die Thematischen Proseminare dienen dazu, an thematischen Schwerpunkten die Fähig-keit zur Analyse und Interpretation literarischer Texte und zum reflektierten Umgang mit literaturhistorischen und literaturtheoretischen Fragestellungen weiterzuentwickeln.

(14) Lektürekurse, Kolloquien und nicht-obligatorische Vorlesungen sollen nach Möglichkeit das in den obligatorischen Veranstaltungen Erarbeitete ergänzen, vertiefen und der indivi-duellen Schwerpunktsetzung dienen. Kolloquien und Lektürekurse eignen sich darüber hinaus zur Behebung von Lektüredefiziten und sind als kritische Begleitung eigener Lektüre gedacht.

B Nebenfach

(15) Im Nebenfach sind neben dem Besuch der zweisemestrigen Einführungsvorlesung mit einem anschließenden Fach- und Beratungsgespräch (s.o.; Teilnahmenachweis) weitere drei Teilnahmenachweise und zwei Leistungsnachweise etwa nach folgendem Schema zu erwerben:

1. Sem.:

2. Sem.:

Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft (mit Teilnahmenachweis)
Einführung in die Analyse der deutschen Gegenwartssprache *
oder
Einführung in die älteren Sprachstufen (mit Teilnahmenachweis)
Einführung in das Studium der neueren deutschen Literaturwissenschaft (mit Teilnahmenachweis) Einführung in die Analyse und Interpretation literarischer Texte*

*Wahlweise ein Leistungsnachweis; wird das Proseminar "Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen" (TN) gewählt, muß der Leistungsnachweis in der "Einführung in die Analyse und Interpretation literarischer Texte" erworben werden.

3. Sem. oder 4. Sem.: ein Leistungsnachweis in einem Thematischen Proseminar aus einer der drei Fachrichtungen (Deutsche Sprache, Literatur des Mittelalters, Neuere deutsche Literatur), aber nicht in der Fachrichtung, in der schon ein Leistungsnachweis erworben worden ist.

(16) Die Wahl des Proseminars "Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters" setzt den Erwerb eines Teilnahmenachweises im Proseminar "Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen" voraus.

(17) Im übrigen gelten für die im Nebenfach zu absolvierenden Lehrveranstaltungen die unter A Hauptfach gegebenen Hinweise.

C Abschluß des Grundstudiums

(18) Der Nachweis über den Abschluß des Grundstudiums wird im Hauptfach und im Neben-fach durch die Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung geführt. Über die Zwischenprüfung informiert die Magisterprüfungsordnung.

§ 12 Zwischenprüfung

(1) Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses ist der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfange des Kleinen Latinums (s. § 3).

(2) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach wie im Nebenfach aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer, die in einer der drei Fachrichtungen (Deutsche Sprache, Lite-ratur des Mittelalters, Neuere deutsche Literatur) nach Wahl abgelegt wird und sich auf eine Lehrveranstaltung gemäß Studienverlaufsplan bezieht, in der kein Leistungsnachweis erworben wurde.

(3) Im Nebenfach kann die mündliche Prüfung durch den Erwerb eines dritten Leistungsnachweises auf der Grundlage einer Hausarbeit in einem zusätzlichen Thematischen Proseminar in Form einer studienbegleitenden Fachprüfung ersetzt werden.

(4) Das Zwischenprüfungszeugnis wird erteilt, wenn der Teilnahmenachweis zu der zweisemestrigen Einführungsveranstaltung mit anschließendem Fach- und Beratungsgespräch und
im Hauptfach: die drei weiterenTeilnahmenachweise und fünf Leistungsnachweise gemäß dieser Studienordnung erworben worden sind und die Zwischenprüfungsleistung erbracht worden ist,
im Nebenfach: die drei weiterenTeilnahmenachweise und zwei Leistungsnachweise gemäß dieser Studienordnung erworben worden sind und die Zwischenprüfungsleistung erbracht worden ist.

§ 13 Hauptstudium

(1) Hauptfach: Im Hauptstudium sind drei Leistungsnachweise zu erwerben, davon einer in der Fachrichtung Deutsche Sprache oder in der Fachrichtung Literatur des Mittelalters und einer in der Fachrichtung Neuere deutsche Literatur. Der dritte Leistungsnachweis kann frei gewählt werden.

(2) Nebenfach: Im Hauptstudium sind ein Leistungsnachweis und ein Teilnahmenachweis aus je einem Hauptseminar aus einer Fachrichtung oder aus zwei Fachrichtungen nach Wahl zu erwerben (Möglichkeit zur Schwerpunktbildung).

§ 14 Magisterprüfung

(1) Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach Deutsche Philologie aus der Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.

(2) Die Magisterarbeit bildet gem. § 16 Magisterprüfungsordnung (MPO) den ersten Teil der Magisterprüfung. Mit ihr soll nachgewiesen werden, daß die Kandidatin/der Kandidat imstande ist, ein begrenztes Problem aus dem Hauptfach in angemessener Zeit selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

(3) Die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit beträgt vier Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(4) Die Magisterarbeit soll einen Umfang von 100 Seiten nicht überschreiten.

(5) Hauptfach: Die mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer (§ 18 MPO) wird in beiden im Hauptstudium studierten Fachrichtungen vor je einer/m Prüfer/in aus jeder Fachrichtung abgelegt.

(6) Nebenfach: Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (§ 18 MPO) wird in einer der studierten Fachrichtungen abgelegt (ein/e Prüfer/in).

(7) Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gege-benenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.

(8) Auskünfte zum Verfahren sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit ange-rechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.

§ 15 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester

Möglichkeiten und Verfahrensweisen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufungsmöglichkeiten in höhere Semester sind in § 7 MPO detailliert beschrieben.

§ 16 Studienplan

Der Studienordnung ist gem. § 85, Abs. 6 UG ein Studienplan als Anhang beigefügt, der den Studierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen kann.

§ 17 Studienberatung

(1) Für alle Fragen zur Anlage, Durchführung und zum Abschluß der Studiums stehen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung. Zusätzliche Fachstudienberatung erfolgt in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit und in der ersten Semesterwoche (gem. Aushang). Außerdem beraten eigens benannte Fachstudienberater in ihren Sprechstunden.

(2) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung (Schloßplatz 5, 48149 Münster) zur Verfügung.

(3) In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Germanistik.

(4) Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als Ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität veröffentlicht .Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 16. Dezember 1998.
Münster, den 18. Januar 1999
Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt


Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.
Münster, den 18. Januar 1999
Der Rektor Prof. Dr. Jürgen Schmidt

Empfohlener Studienverlaufsplan
Hauptfach:


A. Grundstudium (36 SWS) SWS
1. Semester:




2. Semester:




3. Semester:






4. Semester:


Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft
Einführung in das Studium der neueren deutschen Literaturwissenschaft
Einführungsvorlesung I
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Einführung in die Analyse der deutschen Gegenwartssprache
Einführung in die Analyse und Interpretation literarischer Texte
Einführungsvorlesung II
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen
Thematisches Proseminar in der Fachrichtung Neuere deutsche Literatur
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl zur Vorbereitung der Zwischenprüfung
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung nach freier Wahl

Thematisches Proseminar in der Fachrichtung Deutsche Sprache
Thematisches Proseminar in der Fachrichtung Literatur des Mittelalters
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl zur Vorbereitung der Zwischenprüfung
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung nach freier Wahl
2
2
2
2

2
2
2
2

2
2

2
2
2

2
2

2
2
2

B. Mündliche Zwischenprüfung in einer der drei Fachrichtungen nach Wahl

C. Hauptstudium (34 SWS)
5. Semester:




6. Semester:




7. Semester:




8. Semester:

Hauptseminar
Vorlesung nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Hauptseminar
Vorlesung nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Hauptseminar
Vorlesung nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Lehrveranstaltung nach freier Wahl
Lehrveranstaltung nach freier Wahl
Lehrveranstaltung nach freier Wahl
Lehrveranstaltung nach freier Wahl
2
2
2
2

2
2
2
2

2
2
2
2

2
2
2
2





Empfohlener Studienverlaufsplan Nebenfach:



A. Grundstudium (18 SWS)
1. Semester:



2. Semester:



3. Semester:



4. Semester:
Einführung in das Studium der deutschen Sprachwissenschaft
Einführung in das Studium der neueren deutschen Literaturwissenschaft
Einführungsvorlesung I

Einführung in die Analyse der deutschen Gegenwartssprache
Einführung in die Analyse und Interpretation literarischer Texte
Einführungsvorlesung II

Einführung in die älteren Sprachstufen des Deutschen
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium zur Vorbereitung oder zum Ersatz der Zwischenprüfung

Thematisches Proseminar
2
2
2

2
2
2

2
2


2


B. Mündliche Zwischenprüfung in einer der drei Fachrichtungen nach Wahl. Die mündliche Prüfung kann durch eine Hausarbeit in einem Thematischen Proseminar ersetzt werden, in dem noch kein Leistungsnachweis erworben wurde.

C. Hauptstudium (17 SWS)
5. Semester:



6. Semester:



7. Semester:

8. Semester:
Hauptseminar
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Hauptseminar
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl

Vorlesung, Seminar, Übung, Lektürekurs oder Kolloquium nach freier Wahl
2
2
2

2
2
2

2
2

2