Studienordnung
für das Fach Byzantinistik (MA.,Prom)
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Inhaltsübersicht
§ 1 Vorbemerkungen
Die Studienordnung regelt die Ausbildung der Studierenden des Faches Byzantinistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
§ 2 Studienziele
Byzantinistik wird in Münster aufgrund ihrer Integration in den Fachbereich 10 Geschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte betrieben. Zweck des Studiums der Byzantinistik ist es, den Studierenden Kenntnisse in Geschichte und Kultur des byzantinischen Reiches zu vermitteln und sie zur selbständigen, wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung mit den historischen Quellen und den Erkenntnissen der Byzantinistik zu befähigen.
§ 3 Studienabschlüsse
Als Abschlüsse sind nur der Magister Artium sowie die Promotion (Dr. phil.) möglich.
Maßgebliche Prüfungsordnungen:
a) Magister Artium: Ordnung für die akademische Abschlußprüfung der Philosophischen Fakultät vom 14.2.1977, in der zuletzt vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes NW am 5.12.1977 genehmigten Fassung.
b) Promotion: Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 14.3.1977 in der zuletzt vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes NW am 10.11.1977 genehmigten Fassung.
Das Studium der Byzantinistik qualifiziert nicht für das Lehramt.
§ 4 Berufsziele
Mögliche Berufsziele sind u.a.: Hochschullaufbahn, Bibliothekar, Archivar, Verlagslektor, Journalist, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung.
§ 5 Zugangsvoraussetzung
Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.§ 6 Aufnahme des Studiums
Das Studium der Byzantinistik kann sowohl im Sommer als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
§ 7 Zusatzqualifikationen
Für das Studium der Byzantinistik sind funktionale Kenntnisse der griechischen Sprache in ihrer historischen und gegenwärtigen Form, also des Altgriechischen, Mittel- und Neugriechischen erforderlich.
Unter funktionalen Sprachkenntnissen werden solche verstanden, mit denen bei Benutzung von Wörterbüchern Quellentexte und Fachliteratur aus den betreffenden Sprachen übersetzt werden können.
Der Nachweis über das Graecum ist spätestens nach Abschluß des Grundstudiums zu erbringen.
Darüber hinaus sind funktionale Sprachkenntnisse in Latein, Englisch, Französisch und möglichst auch einer slawischen Sprache erforderlich.
§ 8 Studienzeit
Magister Artium: mindestens 8 Semester, Promotion: mindestens 10 Semester.
§ 9 Aufbau des Studiums der Byzantinistik im Haupt-
und Nebenfach (Pflichtveranstaltungen); vgl. Studienverlaufsplan im
Anhang.
Vorbemerkung*
Ein Teil der Semesterwochenstunden des Hauptstudiums kann - soweit es sich um Vorlesungen und Übungen handelt - bereits während des Grundstudiums absolviert werden.
Änderung: § 9a entfällt lt. Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung NW vom 10.08.1981, s. Amtl. Bekanntmachung WWU AB 6/81, S. 135 f.
A.Studium im Hauptfach
a) Grundstudium
Erforderlich sind:
b) Hauptstudium
Erforderlich sind:
a) Grundstudium
Erforderlich sind:
Erforderlich sind:
Über die Pflichtveranstaltungen hinaus ist zu empfehlen, daß der Studierende zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse sowie zum Erwerb und zur Vertiefung seiner Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Byzantinistik zusätzliche Sprachkurse, Übungen, Seminare und Vorlesungen nach Wahl im Umfang von 10-20 SWS besucht.
§ 10 Studienberatung
Die Studienberatung erfolgt durch
§ 11 Zulassung zu den Prüfungen
a) Magister Artium: erfolgreiche Teilnahme bzw. Besuch der im Studienverlaufsplan im Grund- und Hauptstudium genannten Lehrveranstaltungen. b) Promotion: zusätzlich erfolgreiche Teilnahme an den im Studienverlaufsplan für den 9. und 10. Semester festgelegten Lehrveranstaltungen.
§ 12 Prüfungsleistungen
a) Magister Artium: Schriftliche Hausarbeit im Hauptfach, mündliche Prüfung im Hauptfach und in den Nebenfächern (die zulässige Fächerkombination ist aus der Magisterprüfungsordnung zu entnehmen). b) Promotion: außer den in § 7 genannten Voraussetzungen:
Anfertigung einer Dissertation, mündliche Prüfung (Rigorosum) im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern (die zulässige Fächerkombination ist aus der Promotionsordnung zu entnehmen).
§ 13 Revision der Studienordnung
Die Studienordnung wird regelmäßig überprüft und - soweit erforderlich - überarbeitet und gegebenenfalls geändert.
§ 14 Inkrafttreten der Studienordnung
Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch den Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und durch Aushang in Kraft.
Studienverlaufsplan
Vorbemerkung
Die angegebenen SWS beziehen sich auf die Pflichtveranstaltungen des Studienganges. Darüber hinaus ist zu empfehlen, daß der Studierende zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse sowie zum Erwerb und zur Vertiefung seiner Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Byzantinistik zusätzliche Sprachkurse, Übungen, Seminare und Vorlesungen nach Wahl im Umfang von 10-20 SWS besucht.
Vorstehende Studienordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 - Geschichte - der Westfälischen Wilhelms-Universität am 9.1.1978 verabschiedet. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat am 22.5.1976 dieser Ordnung zugestimmt.
Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität hat dieser Ordnung in seiner Sitzung am 11.9.1978 seine Zustimmung erteilt.
Diese Ordnung wird gemäß der Satzung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Satzungen und Ordnungen vom 25.1.1971 (AB-Uni 71/1) hiermit verkündet.
Münster, den 3. Oktober 1978
Der Rektor der Universität
(Müller-Warmuth)
- § 1 Vorbemerkungen
- § 2 Studienziele
- § 3 Studienabschlüsse
- § 4 Berufsziele
- § 5 Zugangsvoraussetzung
- § 6 Aufnahme des Studiums
- § 7 Zusatzqualifikationen
- § 8 Studienzeit
- § 9 Aufbau des Studiums der Byzantinistik im Haupt- und Nebenfach
- § 10 Studienberatung
- § 11 Zulassung zu den Prüfungen
- § 12 Prüfungsleistungen
- § 13 Revision der Studienordnung
- § 14 Inkrafttreten der Studienordnung
Die Studienordnung regelt die Ausbildung der Studierenden des Faches Byzantinistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Byzantinistik wird in Münster aufgrund ihrer Integration in den Fachbereich 10 Geschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte betrieben. Zweck des Studiums der Byzantinistik ist es, den Studierenden Kenntnisse in Geschichte und Kultur des byzantinischen Reiches zu vermitteln und sie zur selbständigen, wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung mit den historischen Quellen und den Erkenntnissen der Byzantinistik zu befähigen.
Als Abschlüsse sind nur der Magister Artium sowie die Promotion (Dr. phil.) möglich.
Maßgebliche Prüfungsordnungen:
a) Magister Artium: Ordnung für die akademische Abschlußprüfung der Philosophischen Fakultät vom 14.2.1977, in der zuletzt vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes NW am 5.12.1977 genehmigten Fassung.
b) Promotion: Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 14.3.1977 in der zuletzt vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes NW am 10.11.1977 genehmigten Fassung.
Das Studium der Byzantinistik qualifiziert nicht für das Lehramt.
Mögliche Berufsziele sind u.a.: Hochschullaufbahn, Bibliothekar, Archivar, Verlagslektor, Journalist, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung.
Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Das Studium der Byzantinistik kann sowohl im Sommer als auch im Wintersemester aufgenommen werden.
Für das Studium der Byzantinistik sind funktionale Kenntnisse der griechischen Sprache in ihrer historischen und gegenwärtigen Form, also des Altgriechischen, Mittel- und Neugriechischen erforderlich.
Unter funktionalen Sprachkenntnissen werden solche verstanden, mit denen bei Benutzung von Wörterbüchern Quellentexte und Fachliteratur aus den betreffenden Sprachen übersetzt werden können.
Der Nachweis über das Graecum ist spätestens nach Abschluß des Grundstudiums zu erbringen.
Darüber hinaus sind funktionale Sprachkenntnisse in Latein, Englisch, Französisch und möglichst auch einer slawischen Sprache erforderlich.
Magister Artium: mindestens 8 Semester, Promotion: mindestens 10 Semester.
Vorbemerkung*
Ein Teil der Semesterwochenstunden des Hauptstudiums kann - soweit es sich um Vorlesungen und Übungen handelt - bereits während des Grundstudiums absolviert werden.
Änderung: § 9a entfällt lt. Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung NW vom 10.08.1981, s. Amtl. Bekanntmachung WWU AB 6/81, S. 135 f.
A.Studium im Hauptfach
a) Grundstudium
Erforderlich sind:
- Besuch von 3 Proseminaren: 2 Einführungen in die Byzantinistik (davon eine 4-stündig) und eine Einführung in die griechische Paläographie;
- Besuch von 4 Vorlesungen am Seminar für Byzantinistik; Besuch von mindestens einer Einführung in die byzantinische Gräzität (Übung) und einem Grundkurs Neugriechisch.
- Vorlage der Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an den zuvor genannten Proseminaren und Übungen.
- Ein erfolgreich bestandenes 20-minütiges Prüfungsgespräch über ein Thema aus einer Semestervorlesung, das der Veranstalter der Vorlesung als Prüfer und der Studierende vorher festlegen. Ein Hochschullehrer, Akademischer Rat oder Wissenschaftlicher Assistent führt als Beisitzer Protokoll. Einsichtnahme in das Protokoll ist nach Abschluß des Verfahrens möglich.Das Prüfungsgespräch (individuell oder in kleinen Gruppen) soll dem Nachweis der Vertiefung des Sachwissens dienen und anhand der jeweiligen Vorlesung das historische Verständnis erproben. Es ist aber nicht nur als Leistungsnachweis, sondern auch als Studienberatung anzusehen und soll auf die Praxis der mündlichen Prüfung im Abschlußexamen vorbereiten.Das Prüfungsgespräch kann im folgenden Semester, jedoch nicht mit demselben Thema, wiederholt werden.
- Nachweis über das Graecum.
b) Hauptstudium
Erforderlich sind:
- erfolgreiche Teilnahme an 4 Hauptseminaren am Seminar für Byzantinistik, wobei der erfolgreiche Abschluß jeweils anhand der schriftlichen Ausarbeitung eines Referats oder einer Hausarbeit überprüft wird;
- Besuch von 4 Vorlesungen am Seminar für Byzantinistik sowie mindestens einem Kurs Neugriechisch für Fortgeschrittene;
- beim Studienziel Promotion zusätzlich: erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium und einem Oberseminar.
a) Grundstudium
Erforderlich sind:
- erfolgreiche Teilnahme an 2 Proseminaren, davon einem 4-stündigen;
- Besuch von 2 Vorlesungen sowie den unter A.a) aufgeführten Sprachkursen.
Erforderlich sind:
- erfolgreiche Teilnahme an 2 Hauptseminaren (vgl. A.b));
- Besuch von 2 Vorlesungen sowie einem Kurs Neugriechisch für Fortgeschrittene.
Über die Pflichtveranstaltungen hinaus ist zu empfehlen, daß der Studierende zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse sowie zum Erwerb und zur Vertiefung seiner Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Byzantinistik zusätzliche Sprachkurse, Übungen, Seminare und Vorlesungen nach Wahl im Umfang von 10-20 SWS besucht.
Die Studienberatung erfolgt durch
- die Lehrenden des Faches Byzantinistik
- die Fachschaftsvertretung des Fachbereichs
- besondere Veranstaltungen zu Beginn des Semesters
- die Zentrale Studienberatung der Universität (zu allgemeinen Fragen des Studiums).
a) Magister Artium: erfolgreiche Teilnahme bzw. Besuch der im Studienverlaufsplan im Grund- und Hauptstudium genannten Lehrveranstaltungen. b) Promotion: zusätzlich erfolgreiche Teilnahme an den im Studienverlaufsplan für den 9. und 10. Semester festgelegten Lehrveranstaltungen.
a) Magister Artium: Schriftliche Hausarbeit im Hauptfach, mündliche Prüfung im Hauptfach und in den Nebenfächern (die zulässige Fächerkombination ist aus der Magisterprüfungsordnung zu entnehmen). b) Promotion: außer den in § 7 genannten Voraussetzungen:
Anfertigung einer Dissertation, mündliche Prüfung (Rigorosum) im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern (die zulässige Fächerkombination ist aus der Promotionsordnung zu entnehmen).
Die Studienordnung wird regelmäßig überprüft und - soweit erforderlich - überarbeitet und gegebenenfalls geändert.
Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch den Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und durch Aushang in Kraft.
Studienverlaufsplan
Vorbemerkung
Die angegebenen SWS beziehen sich auf die Pflichtveranstaltungen des Studienganges. Darüber hinaus ist zu empfehlen, daß der Studierende zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse sowie zum Erwerb und zur Vertiefung seiner Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Byzantinistik zusätzliche Sprachkurse, Übungen, Seminare und Vorlesungen nach Wahl im Umfang von 10-20 SWS besucht.
Byzantinistik als Hauptfach | SWS | Byzantinistik als Nebenfach | SWS |
Grundstudium (1.-4. Sem.) | - | Grundstudium (1.-4. Sem.) | - |
2 Proseminare (2stdg.) (davon 1 Paläographie) | 4 | 1 Proseminar (2stdg.) | 2 |
1 Proseminar (4stdg.) | 4 | 1 Proseminar (4stdg.) | 4 |
4 Vorlesungen (2stdg.) | 8 | 2 Vorlesungen (2stdg.) | 4 |
1 Einführung in die byz Gräzität (2stdg.) | 2 | 1 Einführung in die byz.Gräzität (2stdg.) | 2 |
1 Grundkurs Neugriechisch | 2 | 1 Kurs Neugriechisch | 2 |
Hauptstudium (5.-8. Sem.) | - | Hauptstudium (5.-8. Sem.) | - |
4 Hauptseminare (2stdg.) | 8 | 2 Hauptseminare (2stdg.) | 4 |
4 Vorlesungen (2stdg.) | 8 | 2 Vorlesungen (2stdg.) | 4 |
1 Kurs Neugriech. Fortgeschrittene (2stdg.) | 2 | 1 Kurs Neugriech. (2stdg.) | 2 |
Magister Artium | 38 | - | 24 |
Promotion (9.-10. Sem.) | - | - | - |
1 Kolloquium (2stdg;) | 2 | - | - |
1 Oberseminar | 2 | - | - |
Promotion | 42 | - | - |
Vorstehende Studienordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 - Geschichte - der Westfälischen Wilhelms-Universität am 9.1.1978 verabschiedet. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat am 22.5.1976 dieser Ordnung zugestimmt.
Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität hat dieser Ordnung in seiner Sitzung am 11.9.1978 seine Zustimmung erteilt.
Diese Ordnung wird gemäß der Satzung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Satzungen und Ordnungen vom 25.1.1971 (AB-Uni 71/1) hiermit verkündet.
Münster, den 3. Oktober 1978
Der Rektor der Universität
(Müller-Warmuth)