Studienordnung für den Diplomstudiengang im
Fach Biologie an der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 25.01.1999


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Gegenstand der Studienordnung
§ 2 Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Studienaufbau und Studiendauer
§ 7 Studienvolumen
§ 8 Studieninhalte
§ 9 Gliederung des Grundstudiums
§ 10 Gliederung des Hauptstudiums
§ 11 Vermittlungsformen
§ 12 Lehrveranstaltungen nach freier Wahl
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen
§ 14 Prüfungen und Leistungsnachweise
§ 15 Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)
§ 16 Diplomzeugnis
§ 17 Studienberatung
Anhang 1: Studienverlaufsplan
Anhang 2: Freiversuchsregelung


§ 1 Gegenstand der Studienordnung

Diese Studienordnung regelt das Studium für den Diplomstudiengang Biologie an der Westf. Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Diplom-Prüfungsordnung für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 15.07.1998 (AB Uni 19/98). Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.

Die Studienordnung beschreibt den allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Studiums, legt Mindestanforderungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums fest und gibt den Studienrahmen vor, innerhalb dessen die Studierenden einen Teil des Studiums nach eigenem Ermessen gestalten und Schwerpunkte setzen können.
 
 

§ 2 Studienziel

Der Diplomstudiengang im Fach Biologie soll die künftige Diplom-Biologin/den künftigen Diplom-Biologen für den Übergang in die Berufspraxis qualifizieren und zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß führen. Die Diplom-Biologin/der Diplom-Biologe soll die Voraussetzungen haben, in der wissenschaftlichen Forschung an Hochschulen, in öffentlichen Verwaltungen sowie in Industrie und Wirtschaft tätig zu werden. Sie/er soll darauf vorbereitet sein, in diesen beruflichen Tätigkeitsfeldern die wissenschaftliche Weiterentwicklung ihres/seines Faches kritisch zu tragen. Der Studiengang soll insbesondere

  • gründliche Fachkenntnisse in Biologie, allgemeine Grundlagen in Chemie, Physik und Mathematik vermitteln, sowie diese Kenntnisse verknüpfen und die Zusammenhänge erkennbar machen;
  • die Fähigkeit entwickeln, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig zur Behandlung von Aufgaben aus dem Gebiet der Biologie anzuwenden,
  • an aktuelle Entwicklungen der Forschung heranführen.

  •  

     
     

    § 3 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung zum Biologiestudium ist die Immatrikulation an der Westf. Wilhelms-Universität Münster auf Grund eines Reifezeugnisses (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).

Im Einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen durch die Einschreibungsordnung und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
 

§ 4 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse

Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das Biologiestudium sind gute Schulkenntnisse in Chemie, Physik und Mathematik. Wegen des großen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind Grundkenntnisse der englischen Sprache unerläßlich.

§ 5 Studienbeginn

Das Studienangebot für das Grundstudium ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester abgestellt.

§ 6 Studienaufbau und Studiendauer

Das Studium ist in drei Abschnitte gegliedert:
 
 

Ausbildungsabschnitt Solldauer Abschluß

I. Grundstudium 4 Semester Diplom-Vorprüfung (teilweise kumulativ)
II. Hauptstudium 4 Semester mündl. Diplom-Hauptprüfungen 
III. Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten 2 Semester (9 Monate 
Diplomarbeit) 
Einreichen der Diplomarbeit

Studiendauer 10 Sem.
Die/der Studierende kann die Diplom-Hauptprüfung auch nach kürzerer Studiendauer ablegen.

§ 7 Studienvolumen

Das gesamte Volumen der Lehrveranstaltungen entspricht etwa 173 Semesterwochenstunden, jeweils etwa zur Hälfte aufgeteilt zwischen Grund- und Hauptstudium. Davon entfallen insgesamt je etwa 78 SWS auf Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und auf Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums sowie 17 SWS auf Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. Der Gesamtumfang der Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen in den biologischen Fächern beträgt etwa 110 SWS (45 SWS Grundstudium, etwa 65 SWS Hauptstudium). Der Rest verteilt sich auf Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in den nichtbiologischen Nebenfächern des Grund- und Hauptstudiums sowie auf Lehrveranstaltungen nach freier Wahl.
 


§ 8 Studieninhalte

(1) Biologische Studieninhalte
Grundlegende biologische Studieninhalte sind:
- Biologie und Funktion der Zelle und subzellulärer Systeme bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren
- Genetik, Evolution und Systematik der Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere
- Struktur, Funktion, Entwicklung und Verhalten der Organismen
- Ökologie
- Aspekte der angewandten Biologie und Biotechnologie.

(2) Nichtbiologische Studieninhalte
Nichtbiologische Studieninhalte umfassen insbesondere die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten und Methoden aus Chemie, Physik und Mathematik. Sie sind für das Verständnis biologischer Zusammenhänge und biologischer Arbeitsmethoden notwendig. Das nichtbiologische Fach des Hauptstudiums soll einen erkennbaren Bezug zu einem möglichen Berufsfeld für Diplom-Biologinnen/Diplom-Biologen aufweisen.

(3) Lehrveranstaltungen nach freier Wahl
Diese Lehrveranstaltungen können aus dem Lehrangebot der Studiengänge aller Fakultäten der WWU ausgewählt werden. Sie sollen in einem erkennbaren Zusammenhang mit den Berufsfeldern der Diplom-Biologen stehen.
 
 

§ 9 Gliederung des Grundstudiums

(1) Studienziel
Das Grundstudium gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Biologie und schafft, unter Einbeziehung der nichtbiologischen Nebenfächer Chemie, Physik und Mathematik, die Voraussetzung für die anschließende Vertiefung des Studiums und Schwerpunktbildung.

(2) Struktur
Der biologische Teil des Grundstudiums gliedert sich in drei Teilbereiche:
Biologie I: Aufbau, Biochemie und Funktion der Zelle, Genetik und Evolution
Biologie II: Baupläne, Systematik und Entwicklung von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren
Biologie III: Physiologie der Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren

Hinzu kommen Bestimmungsübungen und praktische Übungen im Gelände.

Obligatorische nichtbiologische Fächer sind Chemie, Physik und Mathematik. Prüfungsfächer im Vordiplom sind Chemie und wahlweise Physik oder Mathematik.

(3) Eine Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung.
 


§ 10 Gliederung des Hauptstudiums
(1) Studienziel und Gliederung
Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Studiums. Im Rahmen des Angebotes an Lehrveranstaltungen kann die/der Studierende Lehrveranstaltungen wählen und Schwerpunkte bilden.

Das Hauptstudium ist durch ausgewiesene Wahlpflichtfächer und Studienschwerpunkte mit einem strukturierten Lehrangebot gegliedert.

(2) Biologische Wahlpflichtfächer und Studienschwerpunkte
Die Studierende/der Studierende wählt aus einem vorgegebenen Katalog zwei biologische Wahlpflichtfächer (erstes und zweites Fach). Das Volumen an Lehrveranstaltungen (Übungen, Vorlesungen, Seminare) beträgt für das erste Fach (Hauptfach) mindestens 30 SWS, für das zweite Fach (Nebenfach) mindestens 20 SWS (siehe auch § 14, Abs. 4). Die Teilnahme an Vorlesungen in den beiden Fächern im Umfang von insgesamt mindestens 9 SWS wird erwartet.

Im Rahmen der beiden biologischen Wahlpflichtfächer kann ein fachübergreifender "Studienschwerpunkt" gebildet werden. Der Schwerpunkt wird aus einem vorgegebenen Katalog gewählt, der Bestandteil der Diplomprüfungsordnung ist. Er wird im Diplomzeugnis ausgewiesen. Von den Wahlpflichtveranstaltungen in den beiden biologischen Wahlpflichtfächern müssen dem gewählten Studienschwerpunkt Veranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 30 SWS zugeordnet sein.

Die Wahl eines Studienschwerpunktes ist nicht obligatorisch.

Biologische Wahlpflichtfächer (1. oder 2. Fach) sind:
- Botanik
- Zoologie
- Mikrobiologie

Auswählbare Studienschwerpunkte sind:
- Genetik
- Zellbiologie
- Physiologie
- Ökologie
- Biotechnologie

In einem Anhang zur Diplom-Studienordnung wird die Strukturierung der Studienschwerpunkte erläutert. Die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den Fächern und Studienschwerpunkten ist im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.

Ausschlußkriterien bei der Wahl von Fächern und Studienschwerpunkt regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
 

(3) Studierbarkeit der Studienschwerpunkte
Die Studierbarkeit der einzelnen Studienschwerpunkte wird durch ein regelmäßiges, breites und in sich strukturiertes Angebot entsprechender Lehrveranstaltungen von mehreren Professoren / Professorinnen oder Dozenten / Dozentinnen in unbefristetem Arbeitsverhältnis aus mindestens 2 Fächern sichergestellt (in der Regel mindestens 6 Professoren/Professorinnen oder Dozenten / Dozentinnen, davon mindestens 2 Professoren/Professorinnen oder Dozenten/Dozentinnen aus jedem der am Studienschwerpunkt beteiligten Fächer).

(4) Nichtbiologisches Wahlpflichtfach
Die Studierende/der Studierende wählt ein nicht-biologisches Nebenfach aus den von den Fakultäten der WWU angebotenen Studiengängen. Als nicht-biologische Nebenfächer zugelassen sind grundsätzlich alle Fächer aus dem Studienangebot der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Die Wahl von Fächern aus dem Studienangebot der übrigen Fakultäten bedürfen der Genehmigung durch den Diplom-Prüfungsausschuß. Dazu stellt die/der Studierende einen begründeten Antrag an den Diplom-Prüfungsausschuß. Dieser prüft ob das gewählte nichtbiologische Nebenfach in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Fach Biologie steht.

(5) Prüfungsfächer
Die beiden biologischen Wahlpflichtfächer sowie das nicht-biologische Wahlpflichtfach gelten als Prüfungsfächer für die Diplom-Hauptprüfung. In entsprechender Weise gilt der gewählte Studienschwerpunkt als Prüfungsschwerpunkt der mündlichen Diplom-Hauptprüfungen (siehe § 14, Absatz 3).
 

§ 11 Vermittlungsformen

(1) Lehrveranstaltungen im Sinn der Studienordnung:
- Vorlesungen
- praktische Übungen/praktische Übungen im Gelände
- theoretische Übungen
- Seminare
- Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)

Vorlesungen dienen der Einführung in das Studium eines Teilgebietes und leiten zur Vertiefung des Stoffgebietes durch ein ergänzendes Selbststudium an.

Praktische Übungen sollen den Studierenden durch theoretische und praktische Bearbeitung exemplarischer Probleme die Gelegenheit geben zur Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie zur Vertiefung des erlernten Stoffes. Sie sollen überdies Möglichkeiten zur Selbstkontrolle des Wissensstandes bieten. Die Teilnahme an praktischen Übungen schließt das Arbeiten mit Tieren und die Durchführung von Tierversuchen ein. Als Nachweis einer erfolgreichen Mitarbeit können Leistungsnachweise ausgestellt werden (s. § 14).

Praktische biologische Übungen im Gelände können durch Seminare oder Arbeit im Labor ergänzt werden.

In Seminaren und theoretischen Übungen sollen die theoretischen Kenntnisse eines Teilgebietes erarbeitet und vertieft werden. Gleichzeitig sollen die Studierenden Gelegenheit erhalten, wissenschaftliche Zusammenhänge in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen und kritisch zu diskutieren.

Durch die "Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten" (Diplomarbeit) soll die/der Studierende an wissenschaftliches Arbeiten herangeführt werden (s. § 15).

(2) Übungsformen in den biologischen Wahlpflichtfächern
Im biologischen Hauptstudium werden angeboten:

- In "Grundübungen" werden grundlegende Theorie und Arbeitstechniken zu einem Teilgebiet erarbeitet.
- Grundübungen können auch theoretische Übungen oder Übungen im Gelände sein.
- "Spezialübungen" sind in der Regel stärker forschungsbezogen ("Laborpraktika"). Sie können auch Arbeiten im Gelände umfassen.

In der Regel werden Grundübungen im Rahmen von mehrwöchigen Blockpraktika durchgeführt. Ihr Umfang beträgt 10 SWS  (6 Wochen) oder 5 SWS (3 Wochen). Spezialübungen haben einen Umfang von 5 SWS.

Theoretische Übungen haben einen Umfang von 5 SWS. Sie können zeitlich aufgegliedert und über zwei Semester verteilt werden.

Neben Grundübungen im Gelände (10 oder 5 SWS) können auch kürzere Übungen im Gelände angeboten werden (z.B. eintägige Exkursionen).

Übungen im Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Sie sollen nach Möglichkeit frei gewählt werden können, sofern die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze dies zuläßt.
 

§ 12 Lehrveranstaltungen nach freier Wahl

Insgesamt 17 SWS des Studiums sind zur freien Wahl von Lehrveranstaltungen aus den Studiengängen der Fakultäten der WWU vorgesehen, die von besonderem fachlichen oder allgemeinbildendem Interesse für die Studierenden sind. Die Lehrveranstaltungen nach freier Wahl sind weder beleg- noch prüfungspflichtig.
 

§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen

Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen des Hauptstudiums sind, nach Maßgabe freier Plätze, die bestandenen Diplom-Vorprüfungen/Klausuren. Für Übungen im 1. Semester des Hauptstudiums ist eine Platzvergabe schon vor vollständigem Abschluß der Diplom-Vorprüfung möglich. Das Nähere hierzu regelt die Diplom-Prüfungsordnung.

Außerdem gelten für Übungen des Hauptstudiums folgende Zulassungsvoraussetzungen:
die erfolgreiche Teilnahme an den "Übungen Mikrobiologie I" ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Übungen im Fach Mikrobiologie.
 


§ 14 Prüfungen und Leistungsnachweise

(1) Diplom-Vorprüfung
Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Prüfungselementen in den Fächern Biologie, Chemie sowie Mathematik oder Physik. Die Prüfung im Fach Chemie ist schriftlich (eine 2-stündige Klausurarbeit, die in zwei Teilen jeweils im Anschluß an die Praktika in Anorganischer und Organischer Chemie geschrieben wird), im Fach Mathematik oder Physik mündlich. Diese Prüfungen erfolgen nach Abschluß der obligatorischen Übungen in diesen Fächern nach dem 2. und 3. Semester des Grundstudiums (s. Studienverlaufsplan).

Die Diplom-Vorprüfung im Fach Biologie erfolgt in der Regel nach Abschluß des 4. Semesters und ist schriftlich (eine 4-stündige Klausur). Gegenstand dieser Prüfung sind die in den biologischen Vorlesungen und Übungen des Grundstudiums abgehandelten Stoffgebiete. Das Nähere regelt die Diplom-Prüfungsordnung.

(2) Zulassung zur Diplom-Vorprüfung
Die Zulassung zu der Diplomvorprüfung im Fach Biologie erfolgt nach Vorlage von Leistungsnachweisen, und zwar
- in den nichtbiologischen Nebenfächern Mathematik und Physik (2 Leistungsnachweise Mathematik, 1 Leistungsnachweis Physik, wenn Mathematik als Prüfungsfach gewählt wird; 1 Leistungsnachweis Mathematik, zwei Leistungsnachweise Physik, wenn Physik als Prüfungsfach gewählt wird),
- für die Übungen Biologie I, Biologie II (botanischer Teil), Biologie II (zoologischer Teil) und Biologie III sowie die für die otanischen und zoologischen Bestimmungsübungen (je 1 Leistungsnachweis). Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung im Fach Chemie erfolgt durch Nachweis der Teilnahme an den obligatorischen Übungen in diesem Fach.

(3) Diplom-Hauptprüfung
Die Diplomprüfung in Biologie erfolgt nach Abschluß des Hauptstudiums. Sie bildet den ordnungsgemäßen und berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. Die/der Studierende soll nachweisen, daß sie/er ausreichende Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeiten besitzt, wissenschaftliche Methoden selbständig anzuwenden. Durch das Bestehen der Diplomprüfung wird der akademische Grad einer Diplom-Biologin/eines Diplom-Biologen (Dipl. Biol.) erworben.

Die Diplomprüfung setzt sich aus mündlichen Prüfungen im ersten biologischen Fach (45 Minuten), im zweiten  biologischen Fach und in einem nicht-biologischen Fach (je 30 Minuten) sowie der schriftlichen Diplomarbeit (§ 15) zusammen. Bei Anwahl eines Studienschwerpunktes gilt dieser als Prüfungsschwerpunkt der mündlichen Prüfungen der beiden biologischen Fächer. Der Studienschwerpunkt wird dann im Diplom-Zeugnis ausgewiesen (§ 16).

Der erfolgreiche Abschluß der mündlichen Prüfungen berechtigt zur Zulassung zur Diplomarbeit.

(4) Zulassung zur mündlichen Diplom-Hauptprüfung
Zur Zulassung ist das Zeugnis der bestandenen Diplom-Vorprüfung sowie der Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der beiden biologischen Fächer und des nicht-biologischen Faches erforderlich. Im Einzelnen müssen vorgelegt werden
- Nachweise über die Teilnahme an Übungen in den beiden biologischen Wahlpflichtfächern im Umfang von insgesamt 50 SWS, davon mindestens 25 SWS aus dem ersten biologischen Fach und 15 aus dem zweiten biologischen Fach. Davon soll eine oder mehrere Übungen als "Spezialübung" ausgewiesen sein, ihr Anteil soll jedoch 15 SWS nicht überschreiten. Der Anteil an theoretischen Übungen darf den Umfang von 10 SWS nicht überschreiten.Für biologische Übungen im Umfang von mindestens 30 SWS müssen zusätzlich zu Teilnahmenachweisen auch "Leistungsnachweise" vorgelegt werden.

- Nachweise über die Teilnahme an Übungen im Gelände im Umfang von mindestens 3 SWS
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem Seminar in einem biologischen Fach (2 SWS).
- Nachweis über das Belegen von Vorlesungen in den beiden biologischen Fächern im Umfang von insgesamt mindestens 9 SWS.
- Nachweise über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im nicht-biologischen Wahlpflichtfach (etwa 14 SWS; 1 Leistungsnachweis. Näheres regelt die Diplom-Prüfungsordnung).

Mit dem Antrag auf Zulassung zur mündlichen Diplom-Hauptprüfung benennt die Kandidatin/der Kandidat gegebenenfalls den angewählten Studienschwerpunkt. Es müssen dann Übungen des ersten und zweiten biologischen Faches im Umfang von mindestens 30 SWS dem Schwerpunkt zugeordnet sein.
Es sind mindestens 3 Leistungsnachweise für Übungen im ersten biol. Fach (Hauptfach) und 1 Leistungsnachweis im zweiten biol. Fach (Nebenfach) vorzulegen.
 

§ 15 Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten (Diplomarbeit)

In diesem Studienabschnitt soll die Kandidatin/der Kandidat unter Anleitung eine Diplomarbeit anfertigen, die zeigt, daß er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine experimentelle Aufgabe aus dem Gebiet der Biologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten sowie Durchführung, Ergebnisse und kritische Diskussion in schriftlicher Form darzustellen.
Die Diplomarbeit ist sowohl Bestandteil der Ausbildung, als auch der Diplom-Hauptprüfung.

In der Regel ist die Diplomarbeit im Bereich des 1. biologischen Faches bzw. des Studienschwerpunktes angesiedelt. Die Betreuung der Arbeit wird von einem/einer hauptberuflich tätigen Professor / Professorin oder Privatdozenten / Privatdozentin des Fachbereiches Biologie der WWU übernommen. Das Nähere, insbesondere Regelungen für die Diplomarbeiten, die in einem anderen Fachbereich durchgeführt werden, regelt die Diplomprüfungsordnung.

Spätestens 4 Wochen nach der letzten mündlichen Diplomprüfung soll die Diplomarbeit beginnen. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 9 Monate, sie kann in begründeten Fällen um bis zu 6 Wochen verlängert werden.
 


§ 16 Diplomzeugnis

Das Diplomzeugnis enthält neben dem Gesamturteil die Note der Diplomarbeit und die Ergebnisse der mündlichen Teile der Diplom-Hauptprüfung. Bei Nachweis eines Studienschwerpunktes wird dieser im Zeugnis ausgewiesen. Alles Weitere regelt die Diplom-Prüfungsordnung.

§ 17 Studienberatung

Es wird dringend empfohlen, bei jedem Abweichen vom regulären Studiengang, bei einem Wechsel des Studiengangs oder des Studienortes und in anderen Zweifelsfällen, die Studienberatung des Fachbereiches Biologie aufzusuchen. Der Fachbereich schafft die Voraussetzungen dafür, daß den Studierenden jederzeit eine angemessene Studienberatung angeboten werden kann. In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache mit dem / der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Diplom-Biologie notwendig.
In studentischen Angelegenheiten berät die Fachschaft Biologie.
Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.
 
 

§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang oder anderen Studiengängen können gemäß § 7 der Diplom-Prüfungsordnung für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 15.07.1998 ganz oder teilweise anerkannt werden.

§ 19 Inkrafttreten und Veröffentlichung

Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität aufgenommen haben.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 25. Januar 1999
Der Rektor

Prof. Dr. Jürgen Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekannt-machung von Satzungen vom 8.02.1991, zuletzt geändert am 23.12.1998, hiermit verkündet.
Münster, den 25. Januar 1999
Der Rektor

Prof. Dr. Jürgen Schmidt



 

Anhang 1
Studienverlaufsplan


Grundstudium:
1. Semester (SWS)  (SWS)
Vorlesungen:  Biologie I 
Chemie für Naturwissenschaftler 
Mathematik für Biologen A *)
Physik für Naturwissenschaftler I 1 )
Physik für Mediziner, Pharmazeuten 2)

4
2
4
Übungen:
 
 
 
Biologie I
Theoretische Übungen Anorganische Chemie
Übung Mathematik f. Biologen A *)


2

Vorlesungsfreie Zeit: (SWS) 
Übungen: 1.-2. Woche: Praktikum Anorganische Chemie (1. Termin)
6

2. Semester (SWS) 
Vorlesungen:
 

 

Biologie II (zoologischer Teil)
Biochemie 
Physik für Naturwissenschaftler II 1 )
Mathematik für Biologen B *)
3
2
4
2
Übungen:
 
 
 

 

Biologie II (zoolog. Teil)
Theoretische Übungen Organische Chemie
Physik 2 ) (mit Pharmazeuten)
Übungen Mathematik für Biologen B *)
Exkursionen (botan. u. zool.) (1.Termin) 3)
4
2

3
2

 

Vorlesungsfreie Zeit:
Übungen: 

 

1.-2. Woche: Praktikum Anorganische Chemie (2. Termin)
3.-5. Woche: Praktikum Organische Chemie (1. Termin)

 

9

Diplom-Vorprüfung: Klausur Chemie (1. Termin)
Mathematik (1. Termin)

3. Semester (SWS) 
Vorlesungen:  Biologie II (botanischer und mikrobiologischer Teil) 
Biologie III 

3
4
Übungen: 

 

Biologie II (botanischer u. mikrobiologischer Teil) 
Physik für Naturwissenschaftler 1 )
Zoologische Bestimmungsübungen 

4
3
3
Vorlesungsfreie Zeit:
Übungen: 3.-5. Woche: Praktikum Organische Chemie (2. Termin)
Diplom-Vorprüfung:
 
Klausur Chemie (2. Termin) 
mündliche Prüfung Physik (1. Termin) 
Mathematik (2. Termin) 

4. Semester (SWS) 
Vorlesung: Mikrobiologie  3
Übungen: 
 

 

Biologie III 
Zoologische Bestimmungsübungen (2. Termin)
Botanische Bestimmungsübungen 
Exkursionen (botan. u. zool.) (2. Termin) 3)
4
 

2

 

Lehrveranstaltungen nach freier Wahl  8
Vorlesungsfreie Zeit:
Diplom-Vorprüfung: Physik (2. Termin)
Klausur Biologie (1. und 2. Termin)

Hauptstudium:
5. - 8. Semester (SWS)
Biologische Wahlpflichtfächer (Haupt- und 1. Nebenfach): Vorlesungen aus dem Angebot der beiden Fächer mindestens
9
Übungen aus dem Angebot des Fachbereichs Biologie insgesamt davon mindestens 25 SWS im Hauptfach und mindestens 15 SWS im Nebenfach
 

50

Übungen im Gelände aus dem Angebot des Hauptfachs mindestens 
3
Seminare aus dem Angebot des Hauptfachs mindestens 
2
Nicht-biologisches Wahlpflichtfach (2. Nebenfach): Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des Faches mindestens 
14
Im Anschluß an das 8. Semester: mündliche Diplom-Hauptprüfung
9. - 10. Semester: Diplomarbeit

*) Studierende, die Physik als Prüfungsfach im Vordiplom wählen, belegen eine Vorlesung mit Übung, A oder B;
Studierende, die Mathematik als Prüfungsfach wählen, belegen beide Vorlesungen mit Übungen, A und B.
1 ) für Studierende, die Physik als Prüfungsfach im Vordiplom wählen.
2) für Studierende, die Mathematik als Prüfungsfach im Vordiplom wählen.
3) Insgesamt ist an je 3 botanischen und 3 zoologischen Exkursionen teilzunehmen.



 

Übersicht des Studienvolumens im 1. - 8. Semester (SWS):
 
 

Vorlesungen u. Seminare Übungen Summe
1. Sem.:
 

 

(bei Wahl d. Prüfungsfachs Physik)
(bei Wahl d. Prüfungsfachs Math.)
14

14 

 

14

14
 

 

28

28
 

 

2. Sem.:
 
(Prüfungsfach Physik)
(Prüfungsfach Mathematik)
 9 
15 
20 
24
27
3. Sem.: (Phys.)
(Math.)

10 
17
14
4. Sem.: (Phys.)
(Math.) 


6
9
9
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 8
Gesamt 1.-4. Sem.:

 

bei Wahl des Prüfungsfachs Physik

bei Wahl des Prüfungsfachs Math.

33 

31 

30 

32 

86

86

5. - 8. Semester: 

 

Haupt- u. 1. Nebenfach
2. Nebenfach
Lehrveranst. nach freier Wahl
11 

insgesamt

 

53
 

 

64

14

9

Gesamtvolumen bis zur mündlichen Diplomprüfung: 173
 

 
 



 


Anhang 2
Freiversuchsregelung gemäß § 23 der Diplom-Prüfungsordnung



Wird eine Fachprüfung des Hauptstudiums innerhalb der Regelstudienzeit (8 Semester bis zur mündlichen Diplomprüfung) und nach ununterbrochenem Studium abgelegt, aber nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Im übrigen gilt § 23 (6) der Diplom-Prüfungsordnung.