Studienordnung für den Diplomstudiengang im
Fach Biologie an der
Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 25.01.1999
Inhaltsverzeichnis
§
1
Gegenstand der Studienordnung
§ 2 Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Besondere
wünschenswerte Vorkenntnisse
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Studienaufbau
und Studiendauer
§ 7 Studienvolumen
§ 8 Studieninhalte
§ 9 Gliederung
des Grundstudiums
§ 10 Gliederung
des Hauptstudiums
§ 11 Vermittlungsformen
§ 12 Lehrveranstaltungen
nach freier Wahl
§ 13
Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen
§ 14 Prüfungen
und Leistungsnachweise
§
15 Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)
§ 16 Diplomzeugnis
§ 17 Studienberatung
Anhang 1: Studienverlaufsplan
Anhang 2: Freiversuchsregelung
§ 1 Gegenstand der Studienordnung
Diese Studienordnung regelt das Studium für den Diplomstudiengang Biologie an der Westf. Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Diplom-Prüfungsordnung für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 15.07.1998 (AB Uni 19/98). Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.
Die Studienordnung beschreibt den
allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Studiums, legt Mindestanforderungen
für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums
fest und gibt den Studienrahmen vor, innerhalb dessen die Studierenden
einen Teil des Studiums nach eigenem Ermessen gestalten und Schwerpunkte
setzen können.
Der Diplomstudiengang im Fach Biologie soll die künftige Diplom-Biologin/den künftigen Diplom-Biologen für den Übergang in die Berufspraxis qualifizieren und zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß führen. Die Diplom-Biologin/der Diplom-Biologe soll die Voraussetzungen haben, in der wissenschaftlichen Forschung an Hochschulen, in öffentlichen Verwaltungen sowie in Industrie und Wirtschaft tätig zu werden. Sie/er soll darauf vorbereitet sein, in diesen beruflichen Tätigkeitsfeldern die wissenschaftliche Weiterentwicklung ihres/seines Faches kritisch zu tragen. Der Studiengang soll insbesondere
- gründliche Fachkenntnisse in Biologie, allgemeine Grundlagen in Chemie, Physik und Mathematik vermitteln, sowie diese Kenntnisse verknüpfen und die Zusammenhänge erkennbar machen;
- die Fähigkeit entwickeln, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig zur Behandlung von Aufgaben aus dem Gebiet der Biologie anzuwenden,
- an aktuelle Entwicklungen der Forschung heranführen.
Im Einzelnen sind die Zugangsvoraussetzungen
durch die Einschreibungsordnung und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
geregelt.
Das Studium ist in drei Abschnitte
gegliedert:
Ausbildungsabschnitt | Solldauer | Abschluß |
I. Grundstudium | 4 Semester | Diplom-Vorprüfung (teilweise kumulativ) |
II. Hauptstudium | 4 Semester | mündl. Diplom-Hauptprüfungen |
III. Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten | 2 Semester (9 Monate
Diplomarbeit) |
Einreichen der Diplomarbeit |
Studiendauer | 10 Sem. |
Das gesamte Volumen der Lehrveranstaltungen
entspricht etwa 173 Semesterwochenstunden, jeweils etwa zur Hälfte
aufgeteilt zwischen Grund- und Hauptstudium. Davon entfallen insgesamt
je etwa 78 SWS auf Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und auf Wahlpflichtveranstaltungen
des Hauptstudiums sowie 17 SWS auf Lehrveranstaltungen nach freier Wahl.
Der Gesamtumfang der Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen
in den biologischen Fächern beträgt etwa 110 SWS (45 SWS Grundstudium,
etwa 65 SWS Hauptstudium). Der Rest verteilt sich auf Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
in den nichtbiologischen Nebenfächern des Grund- und Hauptstudiums
sowie auf Lehrveranstaltungen nach freier Wahl.
(1) Biologische Studieninhalte
Grundlegende biologische Studieninhalte
sind:
- Biologie und Funktion der Zelle
und subzellulärer Systeme bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren
- Genetik, Evolution und Systematik
der Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere
- Struktur, Funktion, Entwicklung
und Verhalten der Organismen
- Ökologie
- Aspekte der angewandten Biologie
und Biotechnologie.
(2) Nichtbiologische Studieninhalte
Nichtbiologische Studieninhalte
umfassen insbesondere die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten und
Methoden aus Chemie, Physik und Mathematik. Sie sind für das Verständnis
biologischer Zusammenhänge und biologischer Arbeitsmethoden notwendig.
Das nichtbiologische Fach des Hauptstudiums soll einen erkennbaren Bezug
zu einem möglichen Berufsfeld für Diplom-Biologinnen/Diplom-Biologen
aufweisen.
(3) Lehrveranstaltungen nach freier
Wahl
Diese Lehrveranstaltungen können
aus dem Lehrangebot der Studiengänge aller Fakultäten der WWU
ausgewählt werden. Sie sollen in einem erkennbaren Zusammenhang mit
den Berufsfeldern der Diplom-Biologen stehen.
(1) Studienziel
Das Grundstudium gibt einen umfassenden
Überblick über die Grundlagen der Biologie und schafft, unter
Einbeziehung der nichtbiologischen Nebenfächer Chemie, Physik und
Mathematik, die Voraussetzung für die anschließende Vertiefung
des Studiums und Schwerpunktbildung.
(2) Struktur
Der biologische Teil des Grundstudiums
gliedert sich in drei Teilbereiche:
Biologie I: Aufbau, Biochemie und
Funktion der Zelle, Genetik und Evolution
Biologie II: Baupläne, Systematik
und Entwicklung von Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren
Biologie III: Physiologie der Mikroorganismen,
Pflanzen und Tieren
Hinzu kommen Bestimmungsübungen und praktische Übungen im Gelände.
Obligatorische nichtbiologische Fächer sind Chemie, Physik und Mathematik. Prüfungsfächer im Vordiplom sind Chemie und wahlweise Physik oder Mathematik.
(3) Eine Empfehlung für
einen sachgerechten Aufbau des Studiums gibt Anhang 1 dieser Studienordnung.
Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Studiums. Im Rahmen des Angebotes an Lehrveranstaltungen kann die/der Studierende Lehrveranstaltungen wählen und Schwerpunkte bilden.
Das Hauptstudium ist durch ausgewiesene Wahlpflichtfächer und Studienschwerpunkte mit einem strukturierten Lehrangebot gegliedert.
(2) Biologische Wahlpflichtfächer und Studienschwerpunkte
Die Studierende/der Studierende wählt aus einem vorgegebenen Katalog
zwei biologische Wahlpflichtfächer (erstes und zweites Fach). Das
Volumen an Lehrveranstaltungen (Übungen, Vorlesungen, Seminare) beträgt
für das erste Fach (Hauptfach) mindestens 30 SWS, für das zweite
Fach (Nebenfach) mindestens 20 SWS (siehe auch § 14, Abs. 4). Die
Teilnahme an Vorlesungen in den beiden Fächern im Umfang von insgesamt
mindestens 9 SWS wird erwartet.
Im Rahmen der beiden biologischen Wahlpflichtfächer kann ein fachübergreifender "Studienschwerpunkt" gebildet werden. Der Schwerpunkt wird aus einem vorgegebenen Katalog gewählt, der Bestandteil der Diplomprüfungsordnung ist. Er wird im Diplomzeugnis ausgewiesen. Von den Wahlpflichtveranstaltungen in den beiden biologischen Wahlpflichtfächern müssen dem gewählten Studienschwerpunkt Veranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 30 SWS zugeordnet sein.
Die Wahl eines Studienschwerpunktes ist nicht obligatorisch.
Biologische Wahlpflichtfächer
(1. oder 2. Fach) sind:
- Botanik
- Zoologie
- Mikrobiologie
Auswählbare Studienschwerpunkte
sind:
- Genetik
- Zellbiologie
- Physiologie
- Ökologie
- Biotechnologie
In einem Anhang zur Diplom-Studienordnung wird die Strukturierung der Studienschwerpunkte erläutert. Die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den Fächern und Studienschwerpunkten ist im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.
Ausschlußkriterien bei der
Wahl von Fächern und Studienschwerpunkt regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
(3) Studierbarkeit der Studienschwerpunkte
Die Studierbarkeit der einzelnen
Studienschwerpunkte wird durch ein regelmäßiges, breites und
in sich strukturiertes Angebot entsprechender Lehrveranstaltungen von mehreren
Professoren / Professorinnen oder Dozenten / Dozentinnen in unbefristetem
Arbeitsverhältnis aus mindestens 2 Fächern sichergestellt (in
der Regel mindestens 6 Professoren/Professorinnen oder Dozenten / Dozentinnen,
davon mindestens 2 Professoren/Professorinnen oder Dozenten/Dozentinnen
aus jedem der am Studienschwerpunkt beteiligten Fächer).
(4) Nichtbiologisches Wahlpflichtfach
Die Studierende/der Studierende
wählt ein nicht-biologisches Nebenfach aus den von den Fakultäten
der WWU angebotenen Studiengängen. Als nicht-biologische Nebenfächer
zugelassen sind grundsätzlich alle Fächer aus dem Studienangebot
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Die Wahl von Fächern
aus dem Studienangebot der übrigen Fakultäten bedürfen der
Genehmigung durch den Diplom-Prüfungsausschuß. Dazu stellt die/der
Studierende einen begründeten Antrag an den Diplom-Prüfungsausschuß.
Dieser prüft ob das gewählte nichtbiologische Nebenfach in einem
sinnvollen Zusammenhang mit dem Fach Biologie steht.
(5) Prüfungsfächer
Die beiden biologischen Wahlpflichtfächer sowie das nicht-biologische
Wahlpflichtfach gelten als Prüfungsfächer für die Diplom-Hauptprüfung.
In entsprechender Weise gilt der gewählte Studienschwerpunkt als Prüfungsschwerpunkt
der mündlichen Diplom-Hauptprüfungen (siehe § 14, Absatz
3).
- Vorlesungen
- praktische Übungen/praktische Übungen im Gelände
- theoretische Übungen
- Seminare
- Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit)
Vorlesungen dienen der Einführung in das Studium eines Teilgebietes und leiten zur Vertiefung des Stoffgebietes durch ein ergänzendes Selbststudium an.
Praktische Übungen sollen den Studierenden durch theoretische und praktische Bearbeitung exemplarischer Probleme die Gelegenheit geben zur Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie zur Vertiefung des erlernten Stoffes. Sie sollen überdies Möglichkeiten zur Selbstkontrolle des Wissensstandes bieten. Die Teilnahme an praktischen Übungen schließt das Arbeiten mit Tieren und die Durchführung von Tierversuchen ein. Als Nachweis einer erfolgreichen Mitarbeit können Leistungsnachweise ausgestellt werden (s. § 14).
Praktische biologische Übungen im Gelände können durch Seminare oder Arbeit im Labor ergänzt werden.
In Seminaren und theoretischen Übungen sollen die theoretischen Kenntnisse eines Teilgebietes erarbeitet und vertieft werden. Gleichzeitig sollen die Studierenden Gelegenheit erhalten, wissenschaftliche Zusammenhänge in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen und kritisch zu diskutieren.
Durch die "Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten" (Diplomarbeit) soll die/der Studierende an wissenschaftliches Arbeiten herangeführt werden (s. § 15).
(2) Übungsformen in den biologischen
Wahlpflichtfächern
Im biologischen Hauptstudium werden
angeboten:
- In "Grundübungen" werden grundlegende
Theorie und Arbeitstechniken zu einem Teilgebiet erarbeitet.
- Grundübungen können
auch theoretische Übungen oder Übungen im Gelände sein.
- "Spezialübungen" sind in
der Regel stärker forschungsbezogen ("Laborpraktika"). Sie können
auch Arbeiten im Gelände umfassen.
In der Regel werden Grundübungen im Rahmen von mehrwöchigen Blockpraktika durchgeführt. Ihr Umfang beträgt 10 SWS (6 Wochen) oder 5 SWS (3 Wochen). Spezialübungen haben einen Umfang von 5 SWS.
Theoretische Übungen haben einen Umfang von 5 SWS. Sie können zeitlich aufgegliedert und über zwei Semester verteilt werden.
Neben Grundübungen im Gelände (10 oder 5 SWS) können auch kürzere Übungen im Gelände angeboten werden (z.B. eintägige Exkursionen).
Übungen im Hauptstudium sind
Wahlpflichtveranstaltungen. Sie sollen nach Möglichkeit frei gewählt
werden können, sofern die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze
dies zuläßt.
Insgesamt 17 SWS des Studiums sind
zur freien Wahl von Lehrveranstaltungen aus den Studiengängen der
Fakultäten der WWU vorgesehen, die von besonderem fachlichen oder
allgemeinbildendem Interesse für die Studierenden sind. Die Lehrveranstaltungen
nach freier Wahl sind weder beleg- noch prüfungspflichtig.
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen des Hauptstudiums sind, nach Maßgabe freier Plätze, die bestandenen Diplom-Vorprüfungen/Klausuren. Für Übungen im 1. Semester des Hauptstudiums ist eine Platzvergabe schon vor vollständigem Abschluß der Diplom-Vorprüfung möglich. Das Nähere hierzu regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
Außerdem gelten für Übungen
des Hauptstudiums folgende Zulassungsvoraussetzungen:
die erfolgreiche Teilnahme an den
"Übungen Mikrobiologie I" ist Voraussetzung für die Zulassung
zu den weiteren Übungen im Fach Mikrobiologie.
(1) Diplom-Vorprüfung
Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Prüfungselementen in den
Fächern Biologie, Chemie sowie Mathematik oder Physik. Die Prüfung
im Fach Chemie
ist
schriftlich (eine 2-stündige Klausurarbeit, die in zwei Teilen jeweils
im Anschluß an die Praktika in Anorganischer und Organischer Chemie
geschrieben wird), im Fach Mathematik oder Physik mündlich.
Diese Prüfungen erfolgen nach Abschluß der obligatorischen Übungen
in diesen Fächern nach dem 2. und 3. Semester des Grundstudiums (s.
Studienverlaufsplan).
Die Diplom-Vorprüfung im Fach Biologie erfolgt in der Regel nach Abschluß des 4. Semesters und ist schriftlich (eine 4-stündige Klausur). Gegenstand dieser Prüfung sind die in den biologischen Vorlesungen und Übungen des Grundstudiums abgehandelten Stoffgebiete. Das Nähere regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
(2) Zulassung zur Diplom-Vorprüfung
Die Zulassung zu der Diplomvorprüfung im Fach Biologie erfolgt
nach Vorlage von Leistungsnachweisen, und zwar
- in den nichtbiologischen Nebenfächern Mathematik und Physik
(2 Leistungsnachweise Mathematik, 1 Leistungsnachweis Physik, wenn Mathematik
als Prüfungsfach gewählt wird; 1 Leistungsnachweis Mathematik,
zwei Leistungsnachweise Physik, wenn Physik als Prüfungsfach gewählt
wird),
- für die Übungen Biologie I, Biologie II (botanischer Teil),
Biologie II (zoologischer Teil) und Biologie III sowie die für die
otanischen und zoologischen Bestimmungsübungen (je 1 Leistungsnachweis).
Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung im Fach Chemie erfolgt durch Nachweis
der Teilnahme an den obligatorischen Übungen in diesem Fach.
(3) Diplom-Hauptprüfung
Die Diplomprüfung in Biologie erfolgt nach Abschluß des
Hauptstudiums. Sie bildet den ordnungsgemäßen und berufsqualifizierenden
Abschluß des Studiums. Die/der Studierende soll nachweisen, daß
sie/er ausreichende Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeiten
besitzt, wissenschaftliche Methoden selbständig anzuwenden. Durch
das Bestehen der Diplomprüfung wird der akademische Grad einer Diplom-Biologin/eines
Diplom-Biologen (Dipl. Biol.) erworben.
Die Diplomprüfung setzt sich aus mündlichen Prüfungen im ersten biologischen Fach (45 Minuten), im zweiten biologischen Fach und in einem nicht-biologischen Fach (je 30 Minuten) sowie der schriftlichen Diplomarbeit (§ 15) zusammen. Bei Anwahl eines Studienschwerpunktes gilt dieser als Prüfungsschwerpunkt der mündlichen Prüfungen der beiden biologischen Fächer. Der Studienschwerpunkt wird dann im Diplom-Zeugnis ausgewiesen (§ 16).
Der erfolgreiche Abschluß der mündlichen Prüfungen berechtigt zur Zulassung zur Diplomarbeit.
(4) Zulassung zur mündlichen Diplom-Hauptprüfung
Zur Zulassung ist das Zeugnis der bestandenen Diplom-Vorprüfung
sowie der Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der beiden
biologischen Fächer und des nicht-biologischen Faches erforderlich.
Im Einzelnen müssen vorgelegt werden
- Nachweise über die Teilnahme an Übungen in den beiden biologischen
Wahlpflichtfächern im Umfang von insgesamt 50 SWS, davon mindestens
25 SWS aus dem ersten biologischen Fach und 15 aus dem zweiten biologischen
Fach. Davon soll eine oder mehrere Übungen als "Spezialübung"
ausgewiesen sein, ihr Anteil soll jedoch 15 SWS nicht überschreiten.
Der Anteil an theoretischen Übungen darf den Umfang von 10 SWS nicht
überschreiten.Für biologische Übungen im Umfang von mindestens
30 SWS müssen zusätzlich zu Teilnahmenachweisen auch "Leistungsnachweise"
vorgelegt werden.
- Nachweise über die Teilnahme an Übungen im Gelände
im Umfang von mindestens 3 SWS
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem Seminar in einem
biologischen Fach (2 SWS).
- Nachweis über das Belegen von Vorlesungen in den beiden biologischen
Fächern im Umfang von insgesamt mindestens 9 SWS.
- Nachweise über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im nicht-biologischen
Wahlpflichtfach (etwa 14 SWS; 1 Leistungsnachweis. Näheres regelt
die Diplom-Prüfungsordnung).
Mit dem Antrag auf Zulassung zur mündlichen Diplom-Hauptprüfung
benennt die Kandidatin/der Kandidat gegebenenfalls den angewählten
Studienschwerpunkt. Es müssen dann Übungen des ersten und zweiten
biologischen Faches im Umfang von mindestens 30 SWS dem Schwerpunkt zugeordnet
sein.
Es sind mindestens 3 Leistungsnachweise für Übungen im ersten
biol. Fach (Hauptfach) und 1 Leistungsnachweis im zweiten biol. Fach (Nebenfach)
vorzulegen.
§ 15 Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten (Diplomarbeit)
In diesem Studienabschnitt soll die Kandidatin/der Kandidat unter Anleitung
eine Diplomarbeit anfertigen, die zeigt, daß er in der Lage ist,
innerhalb einer vorgegebenen Frist eine experimentelle Aufgabe aus dem
Gebiet der Biologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu
bearbeiten sowie Durchführung, Ergebnisse und kritische Diskussion
in schriftlicher Form darzustellen.
Die Diplomarbeit ist sowohl Bestandteil der Ausbildung, als auch der
Diplom-Hauptprüfung.
In der Regel ist die Diplomarbeit im Bereich des 1. biologischen Faches bzw. des Studienschwerpunktes angesiedelt. Die Betreuung der Arbeit wird von einem/einer hauptberuflich tätigen Professor / Professorin oder Privatdozenten / Privatdozentin des Fachbereiches Biologie der WWU übernommen. Das Nähere, insbesondere Regelungen für die Diplomarbeiten, die in einem anderen Fachbereich durchgeführt werden, regelt die Diplomprüfungsordnung.
Spätestens 4 Wochen nach der letzten mündlichen Diplomprüfung
soll die Diplomarbeit beginnen. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit
beträgt 9 Monate, sie kann in begründeten Fällen um bis
zu 6 Wochen verlängert werden.
Das Diplomzeugnis enthält neben dem Gesamturteil die Note der Diplomarbeit und die Ergebnisse der mündlichen Teile der Diplom-Hauptprüfung. Bei Nachweis eines Studienschwerpunktes wird dieser im Zeugnis ausgewiesen. Alles Weitere regelt die Diplom-Prüfungsordnung.
Es wird dringend empfohlen, bei jedem
Abweichen vom regulären Studiengang, bei einem Wechsel des Studiengangs
oder des Studienortes und in anderen Zweifelsfällen, die Studienberatung
des Fachbereiches Biologie aufzusuchen. Der Fachbereich schafft die Voraussetzungen
dafür, daß den Studierenden jederzeit eine angemessene Studienberatung
angeboten werden kann. In Prüfungsangelegenheiten ist die Rücksprache
mit dem / der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Diplom-Biologie
notwendig.
In studentischen Angelegenheiten
berät die Fachschaft Biologie.
Für allgemeine Fragen des Studiums
steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.
§ 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang oder anderen Studiengängen können gemäß § 7 der Diplom-Prüfungsordnung für Biologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 15.07.1998 ganz oder teilweise anerkannt werden.
Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität aufgenommen haben.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 1. Juli 1998.
Münster, den 25. Januar 1999
Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekannt-machung von Satzungen vom 8.02.1991, zuletzt geändert am 23.12.1998, hiermit verkündet.
Münster, den 25. Januar 1999
Der Rektor
Prof. Dr. Jürgen Schmidt
Grundstudium: | ||
1. Semester (SWS) | (SWS) | |
Vorlesungen: | Biologie I
Chemie für Naturwissenschaftler Mathematik für Biologen A *) Physik für Naturwissenschaftler I 1 ) Physik für Mediziner, Pharmazeuten 2) |
4
4 2 4 4 |
Übungen:
|
Biologie I
Theoretische Übungen Anorganische Chemie Übung Mathematik f. Biologen A *) |
4
2
|
Vorlesungsfreie Zeit: | (SWS) | |
Übungen: 1.-2. Woche: Praktikum Anorganische Chemie (1. Termin) |
6 |
2. Semester | (SWS) | |
Vorlesungen:
|
Biologie II (zoologischer Teil)
Biochemie Physik für Naturwissenschaftler II 1 ) Mathematik für Biologen B *) |
3
2 4 2 |
Übungen:
|
Biologie II (zoolog. Teil)
Theoretische Übungen Organische Chemie Physik 2 ) (mit Pharmazeuten) Übungen Mathematik für Biologen B *) Exkursionen (botan. u. zool.) (1.Termin) 3) |
4
2 3
|
Vorlesungsfreie Zeit: | ||
Übungen:
|
1.-2. Woche: Praktikum Anorganische
Chemie (2. Termin)
3.-5. Woche: Praktikum Organische Chemie (1. Termin) |
9 |
Diplom-Vorprüfung: | Klausur Chemie (1. Termin)
Mathematik (1. Termin) |
3. Semester | (SWS) | |
Vorlesungen: | Biologie II (botanischer und mikrobiologischer
Teil)
Biologie III |
3 4 |
Übungen:
|
Biologie II (botanischer u. mikrobiologischer
Teil)
Physik für Naturwissenschaftler 1 ) Zoologische Bestimmungsübungen |
4 3 3 |
Vorlesungsfreie Zeit: | ||
Übungen: | 3.-5. Woche: Praktikum Organische Chemie (2. Termin) | |
Diplom-Vorprüfung:
|
Klausur Chemie (2. Termin)
mündliche Prüfung Physik (1. Termin) Mathematik (2. Termin) |
4. Semester | (SWS) | |
Vorlesung: | Mikrobiologie | 3 |
Übungen:
|
Biologie III
Zoologische Bestimmungsübungen (2. Termin) Botanische Bestimmungsübungen Exkursionen (botan. u. zool.) (2. Termin) 3) |
4
2
|
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl | 8 |
Vorlesungsfreie Zeit: | ||
Diplom-Vorprüfung: | Physik (2. Termin)
Klausur Biologie (1. und 2. Termin) |
Hauptstudium: | ||
5. - 8. Semester | (SWS) | |
Biologische Wahlpflichtfächer (Haupt- und 1. Nebenfach): | Vorlesungen aus dem Angebot der beiden Fächer mindestens |
9 |
Übungen | aus dem Angebot des Fachbereichs Biologie insgesamt davon mindestens 25 SWS im Hauptfach und mindestens 15 SWS im Nebenfach |
50 |
Übungen im Gelände | aus dem Angebot des Hauptfachs mindestens |
3 |
Seminare | aus dem Angebot des Hauptfachs mindestens |
2 |
Nicht-biologisches Wahlpflichtfach (2. Nebenfach): | Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des Faches mindestens |
14 |
Im Anschluß an das 8. Semester: | mündliche Diplom-Hauptprüfung | |
9. - 10. Semester: | Diplomarbeit |
*)
Studierende, die Physik als Prüfungsfach im Vordiplom wählen,
belegen eine Vorlesung mit Übung, A oder
B;
Studierende, die Mathematik als Prüfungsfach wählen,
belegen beide Vorlesungen mit Übungen, A und
B.
1
)
für
Studierende, die Physik als Prüfungsfach im Vordiplom wählen.
2) für Studierende, die Mathematik als
Prüfungsfach im Vordiplom wählen.
3) Insgesamt ist an je 3 botanischen und 3 zoologischen
Exkursionen teilzunehmen.
Übersicht des
Studienvolumens im 1. - 8. Semester (SWS):
Vorlesungen u. Seminare | Übungen | Summe | ||
1. Sem.:
|
(bei Wahl d. Prüfungsfachs
Physik)
(bei Wahl d. Prüfungsfachs Math.) |
14
14
|
14
14
|
28
28
|
2. Sem.:
|
(Prüfungsfach
Physik)
(Prüfungsfach Mathematik) |
9
7 |
15
20 |
24
27 |
3. Sem.: | (Phys.)
(Math.) |
7
7 |
10
7 |
17
14 |
4. Sem.: | (Phys.)
(Math.) |
3
3 |
6
6 |
9
9 |
Lehrveranstaltungen nach freier Wahl | 8 | |||
Gesamt 1.-4. Sem.:
|
bei Wahl des Prüfungsfachs
Physik
bei Wahl des Prüfungsfachs Math. |
33
31 |
30
32 |
86
86 |
5. - 8. Semester:
|
Haupt- u. 1. Nebenfach
2. Nebenfach Lehrveranst. nach freier Wahl |
11
insgesamt
|
53
|
64
14 9 |
Gesamtvolumen bis zur mündlichen Diplomprüfung: | 173
|
Anhang
2
Freiversuchsregelung
gemäß § 23 der Diplom-Prüfungsordnung
Wird eine Fachprüfung des Hauptstudiums innerhalb der Regelstudienzeit (8 Semester bis zur mündlichen Diplomprüfung) und nach ununterbrochenem Studium abgelegt, aber nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen (Freiversuch). Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen. Im übrigen gilt § 23 (6) der Diplom-Prüfungsordnung.