Aufgrund von § 2 Abs. 4, § 6 Abs. 2 und § 91 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Satzung erlassen:
Die Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung im Nebenfachstudiengang "Angewandte Kulturwissenschaften" vom 29. November 1996 (GABl. 1997 S. 108) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
2. In § 8 Abs. 1 werden folgende Sätze 1 und 2 eingefügt:
Der bisherige § 8 Abs. 1 Satz 1 wird zu § 8 Abs. 1 Satz 3. Er erhält folgende Fassung: "Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt durch die jeweiligen Prüfer".
§ 8 Abs. 1 Satz 2 wird zu § 8 Abs. 1 Satz 4. In ihm wird nach "Bewertung" eingefügt "von Prüfungsleistungen der Magisterprüfung im Nebenfach "Angewandte Kulturwissenschaften"."
Der bisherige § 8 Abs. 1 Satz 3 wird zu § 8 Abs. 1 Satz 5.
3. In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird "die Zwischenprüfung und" gestrichen.
4. In § 8 Abs. 3 Satz 1 wird "die Zwischenprüfung und" gestrichen.
5. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Über die bestandene Zwischenprüfung ist unverzüglich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen."
Die vorstehende Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird im Amtsblatt des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ABl. NW) veröffentlicht.
Sie wird darüber hinaus in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität (AB Uni) bekanntgemacht.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 24. November 1997 und des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 24. April 1998 sowie der Genehmigung des Rektors der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 22. Mai 1998.
Münster, den 22. Mai 1998 Der Rektor
Prof. Dr. G. Dieckheuer
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