Promotionsordnungen
der Philosophischen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster


Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät

Bitte berücksichtigen Sie auch die 7. Änderungsordnung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 08. Februar 2013

Archiv: Promotionsordnung


 
 

Wichtige Anmerkung:
Bitte beachten Sie
Promotionsordnung der Fachbereiche Geschichte/Philosophie und Philologie der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26. Juli 2012
die neue Promotionsordnung des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft vom 1. Juli 2010
die neue Promotionsordnung des Fachbereichs für Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 16. April 2012

Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
  1. Diese Ordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kraft. Sie gelten für alle Bewerberinnen/Bewerber, die nach Inkrafttreten dieser Promotionsordnungen einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen.
  2. Auf schriftlichen Antrag kann eine Bewerberin/ein Bewerber, die/der den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren vor Inkrafttreten dieser Promotionsordnungen gestellt hat, nach den Bedingungen dieser Promotionsordnungen promoviert werden.


Aktuell:


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Am 20.6. findet der Hochschultag des Kreises Unna statt - mit uns, natürlich.


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