Hinweise
zur Magisterzwischenprüfung und
Magisterprüfung
Achtung! Alle Magisterstudiengänge sind ausgelaufen. Bei den Inhalten dieser Seite handelt es sich nur um eine Dokumentation.
Archiv: Magisterprüfungsordnungen - alle amtlichen u. nichtamtlichen Fassungen
Prüfungsamt I
– Magisterprüfungsamt –
Orléans-Ring 10
1. Obergeschoß
48149 Münster
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes I:
https://www.uni-muenster.de/Pruefungsamt1/magister/index.html
A. HINWEISE ZUR ZWISCHENPRÜFUNG
I. Allgemeines/Vorbereitung
1. Die Magisterzwischenprüfung wird gemäß der Magisterprüfungsordnung
von 1997 (MPO 97) studienbegleitend im Hauptfach in den beiden Nebenfächern
abgelegt. Dies bedeutet, dass Sie für die Meldung zu einer Zwischenprüfungsleistung
nicht die Bescheinigungen über die Studienleistungen des Grundstudiums
vorlegen müssen.
2. Welche Prüfungsformen in den einzelnen Fächern vorgesehen
sind, können Sie dem Anhang A dieser Prüfungsordnung entnehmen.
In einigen Fächern besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen
Prüfung und/oder einer oder mehrerer Klausur(en); vgl. Pkt. II und III.
Außerdem wird in manchen Fächern die Zwischenprüfung durch
einen oder mehrere Leistungsnachweis(e), der (die) als Fachprüfung(en)
gilt (gelten) – kurz: LN(FP) –, abgelegt. Für Prüfungsleistungen,
die zum Erwerb eines LN(FP) erbracht werden, ist keine Anmeldung im Magisterprüfungsamt
erforderlich (vgl. IV.2).
3. Für die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Klausuren
stehen Ihnen jedes Jahr mehrere Prüfungsblöcke zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass die Abnahme von mündlichen Prüfungen
sowie das Schreiben von Klausuren außerhalb dieser Prüfungsblöcke
aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Informieren
Sie sich also rechtzeitig über die angebotenen Prüfungsblöcke
und die entsprechenden Anmeldefristen. Eine Terminübersicht erhalten
Sie im Magisterprüfungsamt.
4. Sie können die Zwischenprüfung in Ihren Fächern in verschiedenen
Prüfungsblöcken ablegen. Dies bezieht sich auch auf Teilprüfungen,
z. B. wenn in einem Fach mehrere Prüfungsleistungen gefordert werden,
können diese auf mehrere Prüfungsblöcke verteilt werden.
5. Wenn Sie unter die Geltung der MPO 77 oder der MPO 93 fallen, aber
Ihr Studium nach der MPO 97 beenden möchten, ist ein entsprechender
Antrag erforderlich (das Formular erhalten Sie im Magisterprüfungsamt).
Aufgrund der großen Unterschiede zwischen diesen Prüfungsordnungen
sollten Sie sich vorher über die genauen Konsequenzen dieses Wechsels
informieren. Der Wechsel in die MPO 97 ist nicht widerrufbar und gilt für
sämtliche Fächer Ihres Magisterstudiengangs.
II. Meldung zu mündlichen Prüfungen
1. Für die Meldung zur Zwischenprüfung liegen im Magisterprüfungsamt
Formulare bereit. Ihre Anmeldung ist persönlich im Prüfungsamt
vorzulegen. Im Einzelfall können Sie auch eine andere Person schriftlich
bevollmächtigen.
2. Die Meldung zur Zwischenprüfung muss spätestens 6 Wochen
vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen. Den jeweiligen Anmeldeschluss
entnehmen Sie bitte der Übersicht 'Termine', die im Magisterprüfungsamt
erhältlich ist.
3. Anmeldungen zur Zwischenprüfung können montags bis donnerstags
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Magisterprüfungsamt vorgenommen werden.
Freitags ist das Magisterprüfungsamt geschlossen.
4. Die mündlichen Prüfungstermine werden durch das Magisterprüfungsamt
koordiniert und 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch Aushang
in den Schaukästen im Fürstenberghaus (Domplatz 20–22, 48143 Münster)
bekannt gegeben. Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen
ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift
mitgeteilt.
5. Die mündlichen Prüfungen werden als Einzelprüfungen
im Beisein der Fachprüferin/ des Fachprüfers und der Beisitzerin/des
Beisitzers abgelegt.
6. Wenn Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben und sich zu einem
späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Teilprüfung anmelden möchten,
müssen Sie nicht noch einmal ein Antragsformular einreichen. Es genügt,
wenn Sie bei der Anmeldung zu dieser Teilprüfung angeben, dass Sie bereits
eine Teilprüfung abgelegt haben und folglich bereits ‚aktenkundig’ sind.
III. Meldung zu schriftlichen Prüfungen (Zentralklausuren)
1. Zu den Meldeformalitäten siehe unter Pkt. II, Ziffern 1 bis einschließlich
4.
2. Die Terminkoordinierung für die Zentralklausuren erfolgt durch
das Magisterprüfungsamt, die Klausurtermine werden Ihnen 14 Tage vor
Beginn des Klausurprüfungsblocks durch Aushang in den Schaukästen
im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht. Sollten sich nach dem Aushängen
der Termine noch Änderungen ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an
die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
3. Die Klausuren können auf Antrag (vgl. Anmeldeformular) unmittelbar
nach der Begutachtung im Magisterprüfungsamt in Empfang genommen werden;
Ausnahmen: Englische Philologie, Sportwissenschaft, Wirtschaftspolitik
(Interimsmodell). In die Gutachten können Sie nach Terminabsprache
Einsicht nehmen.
4. Wenn Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben und sich zu einem
späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Teilprüfung anmelden möchten,
müssen Sie nicht noch einmal ein Antragsformular einreichen. Es genügt,
wenn Sie bei der Anmeldung zu dieser Teilprüfung angeben, dass Sie bereits
eine Teilprüfung abgelegt haben.
IV. Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses
1. Das Zwischenprüfungszeugnis wird grundsätzlich erst dann
ausgestellt, wenn neben den vorgesehenen Prüfungsleistungen auch die
Studienleistungen des Grundstudiums erbracht und die Sprachkenntnisse nachgewiesen
worden sind (vgl. Anhang A). Dies bescheinigen Ihnen jeweils die Fachvertreter/innen
auf Bescheinigungen, die als Anlage den im Magisterprüfungsamt erhältlichen
Anmeldeformularen beigefügt sind.
2. Für Fächer, in denen die gesamte Zwischenprüfung in
Form von studienbegleitenden Leistungsnachweisen als Fachprüfung –
LN(FP) – abgelegt wird, müssen Sie, bevor Sie die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses
beantragen, die der Anlage zu den Anmeldeformularen beigefügten Bescheinigungen
den Fachvertreter/innen vorlegen. Achten Sie darauf, dass die so genannten
„Leistungsnachweise als studienbegleitende Fachprüfungen“, kurz: LN(FP),
in jedem Fall als solche ausgewiesen werden.
V. Zwischenprüfungszeugnis
Sind in allen drei Fächern die vorgesehenen Klausuren und/oder mündlichen
Prüfungen bestanden und liegt dem Prüfungsamt die Bescheinigung
über die Studienleistungen und Sprachkenntnisse des Grundstudiums aus
allen drei Fächern vor, stellen wir Ihnen ein Zeugnis über die
bestandene Magisterzwischenprüfung (Hauptfach und zwei Nebenfächer)
aus. Bescheinigungen über Noten werden nicht ausgestellt, da dies in
der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist (vgl. § 11 Absatz 3 MPO
97).
VI. Wiederholung
1. Jede Zwischenprüfungsleistung (Teilprüfung) kann bei Nichtbestehen
zweimal wiederholt werden. Ausnahmen betreffen die Fächer, die auf
das Leistungspunktesystem umgestellt haben. Die Wiederholungsmöglichkeiten
für diese Fächer können der MPO entnommen werden.
2. Der Wiederholungsversuch einer gescheiterten oder als nicht bestanden
gewerteten Zwischenprüfungsleistung in einem Fach (z. B. Englische
Philologie) kann – wenn Sie dieses Fach ‚abwählen’ möchten – auch
in einem anderen Fach (z. B. Deutsche Philologie) erfolgen. Die Anzahl der
Prüfungsversuche erhöht sich durch einen solchen Fachwechsel nicht.
Informieren Sie sich bitte vorher im Magisterprüfungsamt.
3. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss schriftlich erfolgen
– und zwar innerhalb eines Jahres nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfungsleistung.
Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.
B. HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG
I. Allgemeines/Vorbereitung
1. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Magisterhausarbeit im Hauptfach
und Fachprüfungen im Hauptfach und in beiden Nebenfächern. Die
Anforderungen der einzelnen Fächer entnehmen Sie bitte dem Anhang B dieser
Prüfungsordnung.
2. Bevor mit der Magisterhausarbeit begonnen werden kann, müssen
Sie sich im Magisterprüfungsamt anmelden. Vor der Anmeldung sind mehrere
Formulare auszufüllen, deshalb ist es ratsam, dass Sie sich ca. 3–5
Wochen vor dem geplanten Anmeldetermin die Anmeldeunterlagen im Magisterprüfungsamt
abholen.
3. Nach Abgabe der Magisterhausarbeit und deren positiver Bewertung können
Sie die Fachprüfungen in Angriff nehmen. Hierzu stehen Ihnen jedes Jahr
mehrere Prüfungsblöcke zur Verfügung. Beachten Sie bitte,
dass die Abnahme von mündlichen Prüfungen sowie das Schreiben von
Klausuren außerhalb dieser Prüfungsblöcke aus organisatorischen
Gründen nicht möglich ist. Informieren Sie sich also rechtzeitig
über die angebotenen Prüfungsblöcke. Eine Übersicht erhalten
Sie im Magisterprüfungsamt.
4. Bei der zeitlichen Planung Ihrer Magisterprüfung orientieren Sie
sich unbedingt an dem Gutachteneingangsschluss für den gewünschten
Prüfungsblock. Die Gutachten zu Ihrer Magisterhausarbeit müssen
an diesem Termin im Magisterprüfungsamt vorliegen – nur dann können
Sie für den entsprechenden Prüfungsblock berücksichtigt
werden. Sie müssen Ihre Magisterhausarbeit also so anmelden, dass Sie
etwa 8 Wochen vor dem Gutachteneingangsschluss abgeben können, damit
Ihre Gutachter hinreichend Zeit für die Anfertigung der Gutachten zur
Verfügung haben. Als Faustregel gilt: Man sollte sich ca. 10 Monate
vor dem gewünschten Prüfungsblock anmelden.
II. Zulassung zur Magisterprüfung
1. Dem Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung müssen die in
den Anmeldeunterlagen aufgeführten Anlagen beigefügt werden.
2. Die Unterlagen müssen Sie persönlich im Prüfungsamt
vorlegen. Im Einzelfall können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
3. Anmeldungen zur Abschlussprüfung können montags bis donnerstags
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Magisterprüfungsamt erfolgen. Freitags
ist das Magisterprüfungsamt geschlossen.
III. Schriftliche Prüfung (Magisterarbeit)
1. Das von der Hauptfachprüferin/dem Hauptfachprüfer gestellte
Thema der Ma-gisterarbeit bringen Sie zur Anmeldung mit (Unterschrift der
Prüferin/des Prüfers darf nicht älter als vier Wochen sein).
In-nerhalb einer Woche nach der Zulassung wird Ihnen das Thema mit einer
Terminsetzung (Versanddatum + drei Tage für den Postverzug + vier Monate
für die Bearbeitung) zugestellt. Die Magisterarbeit muss spätestens
am genannten Termin in zweifacher Ausfertigung im Magisterprüfungsamt
einreicht werden.
2. Vorgaben für die Magisterarbeit:
– Die Magisterarbeit muss maschinenschriftlich oder als PC-Ausdruck mit
einem festen Einband (geklebt oder gebunden, keine Spiralbindung) im DIN
A4-Format im Magisterprüfungsamt eingereicht werden. Dies gilt auch
für einen eventuellen Anhang o. ä.
– Sie unterschreiben bei der Abgabe eine Erklärung (Formular liegt
im Prüfungsamt vor) darüber, dass Sie bei der Abfassung der Arbeit
keine unerlaubte fremde Hilfe und nur die in der Abhandlung angeführten
Quellen und Hilfsmittel benutzt und sämtliche Entlehnungen und Zitate
gekennzeichnet haben sowie, dass die Arbeit in noch keinem anderen Prüfungsverfahren
vorgelegen hat.
– Der Titel der Arbeit muss dem Wortlaut der Themenstellung entsprechen,
d. h. es dürfen keine Abkürzungen, Zusätze oder andere Veränderungen
vorgenommen werden.
– Ein Muster für die Einrichtung eines Deckblattes für die Magisterarbeit
finden Sie in den Anmeldeunterlagen.
3. Wird die Arbeit von beiden Gutachterinnen und/oder Gutachtern positiv
bewertet, so können Sie im folgenden Prüfungsblock die mündlichen
Prüfungen ablegen.
IV. Mündliche Prüfungen
1. Die mündlichen Prüfungstermine werden durch das Magisterprüfungsamt
koordiniert und Ihnen 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch
Aushang in den Schaukästen im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht.
Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben,
so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
2. Die mündlichen Prüfungen werden als Einzelprüfungen
im Beisein der Fachprüferin/des Fachprüfers und einer Protokollantin/eines
Protokollanten abgelegt (in der Regel im Hauptfach 45 Minuten, in den Nebenfächern
je 30 Minuten; vgl. Anhang B).
3. Ein Antrag auf Notenverbesserung gemäß der Freiversuchsregelung
(§ 20 Absatz 4) muss binnen 14 Tagen nach Zustellung der Urkunde gestellt
werden.
V. Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
1. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eventuell in Ihren Fächern
geforderte Klausuren im Prüfungsblock vor oder nach den mündlichen
Prüfungen ablegen möchten.
2. Die Klausurtermine werden durch das Magisterprüfungsamt koordiniert
und Ihnen 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch Aushang in den
Schaukästen im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht. Sollten
sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben, so
werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
VI. Magisterurkunde/Einsichtnahme
1. Die Magisterurkunde und eine Einzelnotenbescheinigung stellt das Prüfungsamt
Ihnen an die gewünschte Anschrift per Einwurfeinschreiben innerhalb
von sechs Wochen nach Prüfungsabschluss auf dem Postwege zu. Erst nach
Ablauf dieser Frist ist es – für den Fall, dass Sie Ihre Urkunde noch
nicht erhalten haben – sinnvoll, sich bei Ihrer Sachbearbeiterin zu melden.
2. Die Prüfungsarbeiten (Magisterarbeit und eventuelle Klausuren)
können auf Antrag (siehe Anmeldungsformular) unmittelbar nach Abschluss
Ihres Studiums im Magisterprüfungsamt in Empfang genommen werden.
3. In die Gutachten und Prüfungsprotokolle können Sie – nach
vorheriger Terminabsprache mit Ihrer Sachbearbeiterin –innerhalb von drei
Monaten nach Abschluss Ihres Studiums Einsicht nehmen.