Hinweise
zur Magisterzwischenprüfung und
Magisterprüfung

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Magisterprüfungsordnung (MPO) (Lesefassung)

Archiv: Magisterprüfungsordnungen - alle amtlichen u. nichtamtlichen Fassungen


HINWEISE ZUR MAGISTERZWISCHENPRÜFUNG UND MAGISTERPRÜFUNG

 

Prüfungsamt I
– Magisterprüfungsamt –
Orléans-Ring 10
1. Obergeschoß
48149 Münster

Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes I:
https://www.uni-muenster.de/Pruefungsamt1/magister/index.html
 
 

A. HINWEISE ZUR ZWISCHENPRÜFUNG
 

I. Allgemeines/Vorbereitung
1. Die Magisterzwischenprüfung wird gemäß der Magisterprüfungsordnung von 1997 (MPO 97) studienbegleitend im Hauptfach in den beiden Nebenfächern abgelegt. Dies bedeutet, dass Sie für die Meldung zu einer Zwischenprüfungsleistung nicht die Bescheinigungen über die Studienleistungen des Grundstudiums vorlegen müssen.
2. Welche Prüfungsformen in den einzelnen Fächern vorgesehen sind, können Sie dem Anhang A dieser Prüfungsordnung entnehmen. In einigen Fächern besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung und/oder einer oder mehrerer Klausur(en); vgl. Pkt. II und III. Außerdem wird in manchen Fächern die Zwischenprüfung durch einen oder mehrere Leistungsnachweis(e), der (die) als Fachprüfung(en) gilt (gelten) – kurz: LN(FP) –, abgelegt. Für Prüfungsleistungen, die zum Erwerb eines LN(FP) erbracht werden, ist keine Anmeldung im Magisterprüfungsamt erforderlich (vgl. IV.2).
3. Für die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Klausuren stehen Ihnen jedes Jahr mehrere Prüfungsblöcke zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Abnahme von mündlichen Prüfungen sowie das Schreiben von Klausuren außerhalb dieser Prüfungsblöcke aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die angebotenen Prüfungsblöcke und die entsprechenden Anmeldefristen. Eine Terminübersicht erhalten Sie im Magisterprüfungsamt.
4. Sie können die Zwischenprüfung in Ihren Fächern in verschiedenen Prüfungsblöcken ablegen. Dies bezieht sich auch auf Teilprüfungen, z. B. wenn in einem Fach mehrere Prüfungsleistungen gefordert werden, können diese auf mehrere Prüfungsblöcke verteilt werden.
5. Wenn Sie unter die Geltung der MPO 77 oder der MPO 93 fallen, aber Ihr Studium nach der MPO 97 beenden möchten, ist ein entsprechender Antrag erforderlich (das Formular erhalten Sie im Magisterprüfungsamt). Aufgrund der großen Unterschiede zwischen diesen Prüfungsordnungen sollten Sie sich vorher über die genauen Konsequenzen dieses Wechsels informieren. Der Wechsel in die MPO 97 ist nicht widerrufbar und gilt für sämtliche Fächer Ihres Magisterstudiengangs.

II. Meldung zu mündlichen Prüfungen
1. Für die Meldung zur Zwischenprüfung liegen im Magisterprüfungsamt Formulare bereit. Ihre Anmeldung ist persönlich im Prüfungsamt vorzulegen. Im Einzelfall können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
2. Die Meldung zur Zwischenprüfung muss spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen. Den jeweiligen Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der Übersicht 'Termine', die im Magisterprüfungsamt erhältlich ist.
3. Anmeldungen zur Zwischenprüfung können montags bis donnerstags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Magisterprüfungsamt vorgenommen werden. Freitags ist das Magisterprüfungsamt geschlossen.
4. Die mündlichen Prüfungstermine werden durch das Magisterprüfungsamt koordiniert und 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch Aushang in den Schaukästen im Fürstenberghaus (Domplatz 20–22, 48143 Münster) bekannt gegeben. Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
5. Die mündlichen Prüfungen werden als Einzelprüfungen im Beisein der Fachprüferin/ des Fachprüfers und der Beisitzerin/des Beisitzers abgelegt.
6. Wenn Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben und sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Teilprüfung anmelden möchten, müssen Sie nicht noch einmal ein Antragsformular einreichen. Es genügt, wenn Sie bei der Anmeldung zu dieser Teilprüfung angeben, dass Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben und folglich bereits ‚aktenkundig’ sind.

III. Meldung zu schriftlichen Prüfungen (Zentralklausuren)

1. Zu den Meldeformalitäten siehe unter Pkt. II, Ziffern 1 bis einschließlich 4.
2. Die Terminkoordinierung für die Zentralklausuren erfolgt durch das Magisterprüfungsamt, die Klausurtermine werden Ihnen 14 Tage vor Beginn des Klausurprüfungsblocks durch Aushang in den Schaukästen im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht. Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
3. Die Klausuren können auf Antrag (vgl. Anmeldeformular) unmittelbar nach der Begutachtung im Magisterprüfungsamt in Empfang genommen werden; Ausnahmen: Englische Philologie, Sportwissenschaft, Wirtschaftspolitik (Interimsmodell). In die Gutachten können Sie nach Terminabsprache Einsicht nehmen.
4. Wenn Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben und sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren Teilprüfung anmelden möchten, müssen Sie nicht noch einmal ein Antragsformular einreichen. Es genügt, wenn Sie bei der Anmeldung zu dieser Teilprüfung angeben, dass Sie bereits eine Teilprüfung abgelegt haben.

IV. Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses
1. Das Zwischenprüfungszeugnis wird grundsätzlich erst dann ausgestellt, wenn neben den vorgesehenen Prüfungsleistungen auch die Studienleistungen des Grundstudiums erbracht und die Sprachkenntnisse nachgewiesen worden sind (vgl. Anhang A). Dies bescheinigen Ihnen jeweils die Fachvertreter/innen auf Bescheinigungen, die als Anlage den im Magisterprüfungsamt erhältlichen Anmeldeformularen beigefügt sind.
2. Für Fächer, in denen die gesamte Zwischenprüfung in Form von studienbegleitenden Leistungsnachweisen als Fachprüfung – LN(FP) – abgelegt wird, müssen Sie, bevor Sie die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses beantragen, die der Anlage zu den Anmeldeformularen beigefügten Bescheinigungen den Fachvertreter/innen vorlegen. Achten Sie darauf, dass die so genannten „Leistungsnachweise als studienbegleitende Fachprüfungen“, kurz: LN(FP), in jedem Fall als solche ausgewiesen werden.

V. Zwischenprüfungszeugnis
Sind in allen drei Fächern die vorgesehenen Klausuren und/oder mündlichen Prüfungen bestanden und liegt dem Prüfungsamt die Bescheinigung über die Studienleistungen und Sprachkenntnisse des Grundstudiums aus allen drei Fächern vor, stellen wir Ihnen ein Zeugnis über die bestandene Magisterzwischenprüfung (Hauptfach und zwei Nebenfächer) aus. Bescheinigungen über Noten werden nicht ausgestellt, da dies in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist (vgl. § 11 Absatz 3 MPO 97).

VI. Wiederholung
1. Jede Zwischenprüfungsleistung (Teilprüfung) kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Ausnahmen betreffen die Fächer, die auf das Leistungspunktesystem umgestellt haben. Die Wiederholungsmöglichkeiten für diese Fächer können der MPO entnommen werden.
2. Der Wiederholungsversuch einer gescheiterten oder als nicht bestanden gewerteten Zwischenprüfungsleistung in einem Fach (z. B. Englische Philologie) kann – wenn Sie dieses Fach ‚abwählen’ möchten – auch in einem anderen Fach (z. B. Deutsche Philologie) erfolgen. Die Anzahl der Prüfungsversuche erhöht sich durch einen solchen Fachwechsel nicht. Informieren Sie sich bitte vorher im Magisterprüfungsamt.
3. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss schriftlich erfolgen – und zwar innerhalb eines Jahres nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfungsleistung. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.
 

B. HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG
 

I. Allgemeines/Vorbereitung

1. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Magisterhausarbeit im Hauptfach und Fachprüfungen im Hauptfach und in beiden Nebenfächern. Die Anforderungen der einzelnen Fächer entnehmen Sie bitte dem Anhang B dieser Prüfungsordnung.
2. Bevor mit der Magisterhausarbeit begonnen werden kann, müssen Sie sich im Magisterprüfungsamt anmelden. Vor der Anmeldung sind mehrere Formulare auszufüllen, deshalb ist es ratsam, dass Sie sich ca. 3–5 Wochen vor dem geplanten Anmeldetermin die Anmeldeunterlagen im Magisterprüfungsamt abholen.
3. Nach Abgabe der Magisterhausarbeit und deren positiver Bewertung können Sie die Fachprüfungen in Angriff nehmen. Hierzu stehen Ihnen jedes Jahr mehrere Prüfungsblöcke zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Abnahme von mündlichen Prüfungen sowie das Schreiben von Klausuren außerhalb dieser Prüfungsblöcke aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Informieren Sie sich also rechtzeitig über die angebotenen Prüfungsblöcke. Eine Übersicht erhalten Sie im Magisterprüfungsamt.
4. Bei der zeitlichen Planung Ihrer Magisterprüfung orientieren Sie sich unbedingt an dem Gutachteneingangsschluss für den gewünschten Prüfungsblock. Die Gutachten zu Ihrer Magisterhausarbeit müssen an diesem Termin im Magisterprüfungsamt vorliegen – nur dann können Sie für den entsprechenden Prüfungsblock berücksichtigt werden. Sie müssen Ihre Magisterhausarbeit also so anmelden, dass Sie etwa 8 Wochen vor dem Gutachteneingangsschluss abgeben können, damit Ihre Gutachter hinreichend Zeit für die Anfertigung der Gutachten zur Verfügung haben. Als Faustregel gilt: Man sollte sich ca. 10 Monate vor dem gewünschten Prüfungsblock anmelden.

II. Zulassung zur Magisterprüfung
1. Dem Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung müssen die in den Anmeldeunterlagen aufgeführten Anlagen beigefügt werden.
2. Die Unterlagen müssen Sie persönlich im Prüfungsamt vorlegen. Im Einzelfall können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
3. Anmeldungen zur Abschlussprüfung können montags bis donnerstags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Magisterprüfungsamt erfolgen. Freitags ist das Magisterprüfungsamt geschlossen.

III. Schriftliche Prüfung (Magisterarbeit)
1. Das von der Hauptfachprüferin/dem Hauptfachprüfer gestellte Thema der Ma-gisterarbeit bringen Sie zur Anmeldung mit (Unterschrift der Prüferin/des Prüfers darf nicht älter als vier Wochen sein). In-nerhalb einer Woche nach der Zulassung wird Ihnen das Thema mit einer Terminsetzung (Versanddatum + drei Tage für den Postverzug + vier Monate für die Bearbeitung) zugestellt. Die Magisterarbeit muss spätestens am genannten Termin in zweifacher Ausfertigung im Magisterprüfungsamt einreicht werden.
2. Vorgaben für die Magisterarbeit:
– Die Magisterarbeit muss maschinenschriftlich oder als PC-Ausdruck mit einem festen Einband (geklebt oder gebunden, keine Spiralbindung) im DIN A4-Format im Magisterprüfungsamt eingereicht werden. Dies gilt auch für einen eventuellen Anhang o. ä.
– Sie unterschreiben bei der Abgabe eine Erklärung (Formular liegt im Prüfungsamt vor) darüber, dass Sie bei der Abfassung der Arbeit keine unerlaubte fremde Hilfe und nur die in der Abhandlung angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt und sämtliche Entlehnungen und Zitate gekennzeichnet haben sowie, dass die Arbeit in noch keinem anderen Prüfungsverfahren vorgelegen hat.
– Der Titel der Arbeit muss dem Wortlaut der Themenstellung entsprechen, d. h. es dürfen keine Abkürzungen, Zusätze oder andere Veränderungen vorgenommen werden.
– Ein Muster für die Einrichtung eines Deckblattes für die Magisterarbeit finden Sie in den Anmeldeunterlagen.
3. Wird die Arbeit von beiden Gutachterinnen und/oder Gutachtern positiv bewertet, so können Sie im folgenden Prüfungsblock die mündlichen Prüfungen ablegen.

IV. Mündliche Prüfungen

1. Die mündlichen Prüfungstermine werden durch das Magisterprüfungsamt koordiniert und Ihnen 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch Aushang in den Schaukästen im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht. Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
2. Die mündlichen Prüfungen werden als Einzelprüfungen im Beisein der Fachprüferin/des Fachprüfers und einer Protokollantin/eines Protokollanten abgelegt (in der Regel im Hauptfach 45 Minuten, in den Nebenfächern je 30 Minuten; vgl. Anhang B).
3. Ein Antrag auf Notenverbesserung gemäß der Freiversuchsregelung (§ 20 Absatz 4) muss binnen 14 Tagen nach Zustellung der Urkunde gestellt werden.

V. Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
1. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eventuell in Ihren Fächern geforderte Klausuren im Prüfungsblock vor oder nach den mündlichen Prüfungen ablegen möchten.
2. Die Klausurtermine werden durch das Magisterprüfungsamt koordiniert und Ihnen 14 Tage vor Beginn des Prüfungsblocks durch Aushang in den Schaukästen im Fürstenberghaus zur Kenntnis gebracht. Sollten sich nach dem Aushängen der Termine noch Änderungen ergeben, so werden sie Ihnen brieflich an die von Ihnen angegebene Anschrift mitgeteilt.
 

VI. Magisterurkunde/Einsichtnahme

1. Die Magisterurkunde und eine Einzelnotenbescheinigung stellt das Prüfungsamt Ihnen an die gewünschte Anschrift per Einwurfeinschreiben innerhalb von sechs Wochen nach Prüfungsabschluss auf dem Postwege zu. Erst nach Ablauf dieser Frist ist es – für den Fall, dass Sie Ihre Urkunde noch nicht erhalten haben – sinnvoll, sich bei Ihrer Sachbearbeiterin zu melden.
2. Die Prüfungsarbeiten (Magisterarbeit und eventuelle Klausuren) können auf Antrag (siehe Anmeldungsformular) unmittelbar nach Abschluss Ihres Studiums im Magisterprüfungsamt in Empfang genommen werden.
3. In die Gutachten und Prüfungsprotokolle können Sie – nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrer Sachbearbeiterin –innerhalb von drei Monaten nach Abschluss Ihres Studiums Einsicht nehmen.